Vollmacht

Falls Sie ein Fahrzeug zulassen möchten, selbst aber keine Zeit dazu haben, dann können Sie einer dritten Person eine sogenannte 'Vollmacht' ausstellen. Einen Vordruck finden Sie als Download weiter unten. Bitte verwenden Sie nur diesen, da nur dann sichergestellt ist, dass die Vollmacht alle erforderlichen Bestandteile enthält. Geben Sie der bevollmächtigten Person alle erforderlichen Fahrzeugpapiere mit.

Zusätzlich geben Sie der Person das Original Ihres gültigen Personalausweises oder Passes mit, damit wir prüfen können, ob die Vollmacht auch tatsächlich von Ihnen unterschrieben wurde. Dies ist notwendig um sicherzustellen, dass kein Fahrzeug auf Sie zugelassen wird, von dem Sie gar nichts wissen.

Bei einzelnen Staaten enthält das Ausweisdokument keine Unterschrift des Inhabers, ein Unterschriftsvergleich mit der Vollmacht ist dann nicht möglich. In solchen Fällen müssten Sie vorab persönlich mit Ihrem Ausweis bei der Zulassungsbehörde erscheinen und dort Ihre Unterschrift auf der Vollmacht leisten. Oder Sie könnten Ihre Unterschrift auf der Vollmacht notariell beglaubigen lassen. Angesichts des Aufwandes und der Kosten wird jedoch empfohlen, das Fahrzeug persönlich zuzulassen.

Außer bei Ausfuhr- und Kurzzeitkennzeichen genügt statt des Originales auch eine Kopie Ihres Ausweises.

Wichtig bei einer solchen Ausweiskopie:

  1. Wenn Sie den Ausweis kopieren, sollten alle Daten, welche nicht für die Zulassung benötigt werden, geschwärzt werden, insbesondere z. B. auf den neuen deutschen Personalausweis die sechsstellige Zugangsnummer. Auf keine Fall geschwärzt werden dürfen z. B. die Ausweisnummer (beim neuen deutschen Personalausweis oben rechts), der Name, der Geburtsname, der/die Vorname(n), das Geburtsdatum, der Geburtsort, die Anschrift und das Gültigkeitsdatum des Ausweises.
  2. Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer müssen auf der Kopie folgenden Passus unterschreiben: "Die Übereinstimmung mit dem Original wird bestätigt".

Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass Sie die Vollmacht und gegebenenfalls die Ausweiskopie so unterschreiben, wie Sie im Ausweis unterschrieben haben, damit der Unterschriftsvergleich positiv verlaufen kann.

Die Bevollmächtigte Person muss sich selbst mit gültigem originalem Personalausweis oder Pass ausweisen können, damit kein Fremder Ihre fertigen Fahrzeugpapiere von uns erhält.

Vollmachten werden regelmäßig auch bei Firmen benötigt. Nur selten spricht der Geschäftsführer oder unterschriftsbefugte Prokurist selbst bei der Zulassung vor. Dieser kann stattdessen wiederum z. B. einen Mitarbeiter namentlich bevollmächtigen. Gleiches gilt, wenn eine Firma (z. B. ein Autohaus) bevollmächtigt wird: Spricht nicht der Geschäftsführer oder unterschriftsbefugte Prokurist selbst bei der Zulassung vor, so muss dieser wiederum einen Mitarbeiter namentlich bevollmächtigen.

Hinweise:

Bitte unbedingt immer das aktuelle Vollmachts-Formular von dieser Seite abrufen! Vollmachten anderer Internetseiten sind teilweise veraltet oder entsprechen nicht den aktuellen Erfordernissen.

Bitte füllen Sie die Vollmacht stets vollständig aus! Nicht vollständig ausgefüllte Vollmachten sind untauglich und können nicht anerkannt werden. Sind Ihnen benötigte Angaben nicht bekannt (z. B. die Fahrgestellnummer, weil Sie die Papiere noch nicht besitzen), so erfragen Sie diese z. B. beim Verkäufer.

 

SEPA-Lastschriftmandat

Im SEPA-Lastschriftmandat (Seite 2 des Downloads) ist eine 8-stellige BIC um "XXX" auf eine 11-stellige zu ergänzen.

Die Felder S25 und S26 werden oft falsch ausgefüllt. Am Besten lassen Sie diese offen. Sie werden dann bei Ihrer Vorsprache ausgefüllt.

Bitte achten Sie darauf, dass - wenn Kontoinhaber und Fahrzeughalter voneinander abweichen - auf dem Lastschriftmandat 2 Unterschriften erforderlich sind (Kontoinhaber bei S 13 / Fahrzeughalter ganz unten), ansonsten nur eine (Kontoinhaber bei S13).

Oft fehlt bei S 13 das „Datum der Unterschrift“. Füllen Sie dies mit aus.

Kontaktinformationen

Die Zulassungsstelle ist an zwei Standorten (Groß-Gerau und Rüsselsheim) erreichbar:

Standort Groß-Gerau

Anschrift

Der Landrat des Kreises
Groß-Gerau
Zulassungsbehörde
Wilhelm-Seipp-Straße 4
64521 Groß-Gerau

Kontakt

Tel.:

s. Erreichbarkeitszeiten

+49 6152 989 789

zulgg@kreisgg.de

Standort Rüsselsheim

Anschrift

Der Landrat des Kreises
Groß-Gerau
Zulassungsbehörde
Stahlstr. 15 (Zufahrt Kobaltstraße)
65428 Rüsselsheim am Main

Kontakt

Tel.:

s. Erreichbarkeitszeiten

+49 6152 989 789

zulrhm@kreisgg.de

Für beide Standorte

Kontaktformular

Mit dem Kontaktformular können Sie Ihr Anliegen an die Zulassungsstelle herantragen; eine telefonische oder - falls gewünscht - schriftliche Antwort erfolgt baldmöglich, spätestens innerhalb eines Arbeitstages

Erreichbarkeitszeiten

Allgemeine Auskünfte unter

+49 6152 989 789

 

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8:00 - 12:00 Uhr

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