Sie möchten ein Fahrzeug ins Ausland ausführen?
Grundsätzlich kann ein regulär zugelassenes Fahrzeug jederzeit ausgeführt werden. Es kommt jedoch immer wieder zu Problemen für den ehemaligen Halter, wenn das Fahrzeug im Ausland nicht umgemeldet wird. Auch wenn es im Ausland umgemeldet wird, erhält die Zulassungsstelle darüber oft keine Benachrichtigung, so dass Sie im Zweifelsfall weiter steuer- und versicherungspflichtig bleiben.
Daher ist der sicherste Weg, für das Fahrzeug ein Ausfuhrkennzeichen zu beantragen!
Ausfuhrkennzeichen sind nur begrenzt gültig. Der letzte Tag ihrer Gültigkeit ist in einem roten Feld auf der rechten Seite des Kennzeichens angegeben. Danach gilt es automatisch als abgemeldet und darf nicht mehr verwendet werden.
Um ein Ausfuhrkennzeichen für ein Fahrzeug zu erhalten, muss das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle vorgefahren werden. Bitte lesen Sie dazu auch unter 'Vorführpflicht' nach.
Gehen Sie zu der für Ihren Wohn- oder Betriebssitz zuständigen Zulassungsbehörde.
Haben Sie keinen Wohnsitz oder Betriebssitz in Deutschland, so benötigen Sie einen Empfangsberechtigten mit Wohnsitz im Kreis Groß-Gerau. Dieser muss bereit sein, den an Sie gehenden Schriftverkehr entgegenzunehmen und weiterzuleiten und erster Ansprechpartner für Polizei und Gerichte zu sein. Zudem wird er mit voller Adresse in den Fahrzeugpapieren erfasst. Der Empfangsberechtigte muss eine schriftliche Erklärung abgeben, für die im Downloadbereich ein Vordruck zur Verfügung steht. Es wird sein Ausweis/Pass im Original oder auch als Kopie mit zusätzlicher Original-Unterschrift benötigt.
Verwendung anderer Kennzeichen:
Eine Überführung von Fahrzeugen ins Ausland mit roten (06-er) bzw. Kurzzeitkennzeichen ist nur möglich, soweit diese von den Auslandsstaaten toleriert oder aufgrund eines Abkommens akzeptiert werden.
Soweit diese Kennzeichen nur toleriert werden, besteht kein Rechtsanspruch auf eine Anerkennung an der Grenze!
Benötigte Unterlagen:
- Fahrzeugbrief
- evtl. Kaufvertrag
(wenn das Fahrzeug nicht bereits auf Sie zugelassen ist) - gelbe Versicherungskarte für Ausfuhr
- eine bis zum Ablauf der Ausfuhrkennzeichen gültige HU-Bescheinigung im Original
- wenn das Fahrzeug zugelassen ist:
Fahrzeugschein und Kennzeichenschilder - wenn das Fahrzeug stillgelegt ist:
grüne Abmeldebescheinigung oder EG-Fzg.Schein = ZB I - SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer
(liegt kein Konto im SEPA-Bereich vor, so ist die Steuer vorab bei der für die Kraftfahrsteuer zuständigen Behörde zu entrichten) - evtl. empfangsberechtigte Person (s. u.)
- evtl. Vollmacht (bitte nachlesen!)
zusätzlich:
bei Privatpersonen: - gültiger Personalausweis oder gültiger Pass im Original
bei Firmen: - Handelsregisterauszug und aktuelle Gewerbeanmeldung ('Firmenzulassung')
- gültiger Personalausweis oder gültiger Pass der unterschriftsberechtigten Person im Original
Kosten:
- 31,40 Euro (bis 55,00 Euro)
- zuzüglich Schilderkosten beim Schildermacher
Kontaktinformationen
Die Zulassungsstelle ist an zwei Standorten (Groß-Gerau und Rüsselsheim) erreichbar:
Standort Groß-Gerau
Anschrift
Der Landrat des Kreises
Groß-Gerau
Zulassungsbehörde
Wilhelm-Seipp-Straße 4
64521 Groß-Gerau
Kontakt
Tel.: s. Erreichbarkeitszeiten |
Standort Rüsselsheim
Anschrift
Der Landrat des Kreises
Groß-Gerau
Zulassungsbehörde
Stahlstr. 15 (Zufahrt Kobaltstraße)
65428 Rüsselsheim am Main
Kontakt
Tel.: s. Erreichbarkeitszeiten |
Für beide Standorte
Kontaktformular
Mit dem Kontaktformular können Sie Ihr Anliegen an die Zulassungsstelle herantragen; eine telefonische oder - falls gewünscht - schriftliche Antwort erfolgt baldmöglich, spätestens innerhalb eines Arbeitstages
Erreichbarkeitszeiten
Allgemeine Auskünfte unter | |
- montags | 8:00 - 12:00 Uhr |
- dienstags | 8:00 - 12:00 Uhr |
- mittwochs | 14:00 - 18:00 Uhr |
- donnerstags | 8:00 - 12:00 Uhr |
- freitags | 8:00 - 12:00 Uhr |
Persönliche Vorsprachen über Terminvergabe |
Bankverbindung
Kreissparkasse Groß-Gerau
BLZ 508 525 53
IBAN DE67 5085 2553 0000 0000 18
BIC HELADEF1GRG
Konto-Nr. 18
Kennwort "Zulassung"