Abmeldung

Sie möchten Ihr Fahrzeug abmelden (außer Betrieb setzen)?

Seit Einführung der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) zum 01.03.2007 gibt es keine vorübergehende oder endgültige Stilllegung mehr, sondern nur noch eine Außerbetriebsetzung. Mit der Außerbetriebsetzung wird das Kennzeichen des Fahrzeuges frei und kann von jedem Anderen verwendet werden.

Erfolgt die Außerbetriebsetzung eines hier zugelassenen Fahrzeuges jedoch bei uns vor Ort, so kann das Kennzeichen direkt bei der Außerbetriebsetzung für die Wiederzulassung des selben Fahrzeuges (1 Jahr) oder für Ihr neues Fahrzeug (3 Monate) reserviert oder direkt wieder verwendet werden.

Bei einer Außerbetriebsetzung bei einer fremden Zulassungsbehörde ist eine Reservierung nicht möglich. Es kann bis zu 1 Woche dauern, bis das Kennzeichen wieder frei wird. Ist es dann frei, besteht das Risiko, dass es von jemand anderem verwendet wird. Ebenso kann es bei einer Außerbetriebsetzung bei einer "fremden" Zulassungsbehörde länger dauern, bis die Kfz-Steuerstelle beim Zoll eine Nachricht erhält. Um eventuelle Probleme zu vermeiden, sollte daher eine Außerbetriebsetzung immer bei der zuständigen Behörde erfolgen.

Bei der Abmeldung ist mit dem Antrag auf Außerbetriebsetzung eine Erklärung über den Verbleib des Fahrzeuges und darüber, ob das Kennzeichen reserviert werden soll, vor Ort abzugeben. Klären Sie diese Punkte eindeutig, falls Sie eine andere Person mit der Außerbetriebsetzung beauftragen wollen, da diese die Erklärung dann in Ihrem Namen abzugeben hat.

Achtung: Kennzeichenschilder alter Art, welche noch kein blaues Eurofeld haben, können bei der Wiederzulassung nicht mehr abgestempelt werden! Die entsprechende Übergangsregelung besteht nicht mehr. Solange Fahrzeuge mit alten Kennzeichen noch zugelassen sind, besteht natürlich noch Bestandsschutz. Werden solche Fahrzeuge aber nach Außerbetriebsetzung wieder zugelassen, sind neue EG-Kennzeichen zu fertigen.

Benötigte Unterlagen:

  • Fahrzeugschein
  • Kennzeichenschilder
  • Fahrzeugbrief: nur bei Abmeldung mit Verwertungsnachweis

Kosten:

  • 16,50 Euro (bis 25,00 Euro)

 

Informationen zu internetbasierten Zulassungsvorgängen finden sie hier!

Kontaktinformationen

Die Zulassungsstelle ist an zwei Standorten (Groß-Gerau und Rüsselsheim) erreichbar:

Standort Groß-Gerau

Anschrift

Der Landrat des Kreises
Groß-Gerau
Zulassungsbehörde
Wilhelm-Seipp-Straße 4
64521 Groß-Gerau

Kontakt

Tel.:

s. Erreichbarkeitszeiten

+49 6152 989 789

zulgg@kreisgg.de

Standort Rüsselsheim

Anschrift

Der Landrat des Kreises
Groß-Gerau
Zulassungsbehörde
Stahlstr. 15 (Zufahrt Kobaltstraße)
65428 Rüsselsheim am Main

Kontakt

Tel.:

s. Erreichbarkeitszeiten

+49 6152 989 789

zulrhm@kreisgg.de

Für beide Standorte

Kontaktformular

Mit dem Kontaktformular können Sie Ihr Anliegen an die Zulassungsstelle herantragen; eine telefonische oder - falls gewünscht - schriftliche Antwort erfolgt baldmöglich, spätestens innerhalb eines Arbeitstages

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