Terminvergabe an beiden Standorten
Aufgrund sehr guter Erfahrungen und vielfach positivem Feedback arbeiten beide Zulassungsstellen ausschließlich mit Terminen.
Termine bitte hier buchen für Rüsselsheim
Termine bitte hier buchen für Groß-Gerau
Internetbasierte Zulassung/Abmeldung
Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass unter bestimmten Voraussetzungen verschiedene Vorgänge auch internetbasiert abgewickelt werden können:
- Außerbetriebsetzung (Abmeldung eines ab dem 01.01.2015 angemeldeten Fahrzeugs)
- Wiederzulassung (lassen Sie Ihr außer Betrieb gesetztes Fahrzeug wieder zu)
- Neuzulassung (lassen Sie Ihr fabrikneues Fahrzeug erstmalig für den Straßenverkehr zu)
- Umschreibung (lassen Sie Ihr Fahrzeug mit oder ohne Halterwechsel umschreiben)
- Adressänderung (ändern Sie nach einem Umzug innerhalb des Kreises Groß-Gerau Ihre Halteradresse)
- Tageszulassung eines zulassungspflichtigen Fahrzeuges
Außer bei der Außerbetriebsetzung müssen Sie sich elektronisch authentifizieren können. Dies ist möglich über einen freigeschalteten Personalausweis oder Ihre Elster-ID.
Weitere Hinweise erhalten Sie -> hier
IBAN und BIC erforderlich
Bei verschiedenen Vorgängen in der Zulassungsbehörde ist die Abgabe einer Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer erforderlich. Dazu müssen Sie Ihre Bankverbindung kennen. Diese ist seit 01.01.2014 als IBAN und BIC anzugeben. Haben Sie diese daher bitte bei Ihrer Vorsprache verfügbar. Bei neueren EC-Karten sind IBAN und BIC oft aufgedruckt. Ein weitere Möglichkeit ist, dass IBAN und BIC auf Ihren Kontoauszügen zu finden sind.
siehe auch: Vollmacht / SEPA
Kfz-Steuer- und Kostenrückstände
Achtung: Ein Fahrzeug darf nur zugelassen werden, wenn Sie keine Kfz-Steuerrückstände beim Zoll oder sonstigen Kostenrückstände bei der Kfz-Zulassungsbehörde haben. Diese sind zwingend vorher zu begleichen!
Für erst kürzlich beglichene Kfz-Steuerrückstände kann die Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich sein. Zahlen Sie offene Kfz-Steuerrückstände daher persönlich bei der Zollverwaltung ein und lassen Sie sich eine solche Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen.
Wichtiger Hinweis
Diverse Internetseiten erwecken den Anschein, ein Serviceangebot der Zulassungsbehörde zu sein. Die offizielle und einzige Page der Zulassungsbehörde befindet sich hier unter www.kreisgg.de. Die auf anderen Seiten angebotenen Öffnungszeiten, Informationen und Vordrucke sind teilweise nicht korrekt. Verwenden Sie daher, um Schwierigkeiten zu vermeiden, immer nur die aktuellen Informationen und Vordrucke von unserer offiziellen Seite!
Kontaktinformationen
Die Zulassungsstelle ist an zwei Standorten (Groß-Gerau und Rüsselsheim) erreichbar:
Standort Groß-Gerau
Anschrift
Der Landrat des Kreises
Groß-Gerau
Zulassungsbehörde
Wilhelm-Seipp-Straße 4
64521 Groß-Gerau
Kontakt
Tel.: s. Erreichbarkeitszeiten |
Standort Rüsselsheim
Anschrift
Der Landrat des Kreises
Groß-Gerau
Zulassungsbehörde
Stahlstr. 15 (Zufahrt Kobaltstraße)
65428 Rüsselsheim am Main
Kontakt
Tel.: s. Erreichbarkeitszeiten |
Für beide Standorte
Kontaktformular
Mit dem Kontaktformular können Sie Ihr Anliegen an die Zulassungsstelle herantragen; eine telefonische oder - falls gewünscht - schriftliche Antwort erfolgt baldmöglich, spätestens innerhalb eines Arbeitstages
Erreichbarkeitszeiten
Allgemeine Auskünfte unter | |
- montags | 8:00 - 12:00 Uhr |
- dienstags | 8:00 - 12:00 Uhr |
- mittwochs | 14:00 - 18:00 Uhr |
- donnerstags | 8:00 - 12:00 Uhr |
- freitags | 8:00 - 12:00 Uhr |
Persönliche Vorsprachen über Terminvergabe |
Bankverbindung
Kreissparkasse Groß-Gerau
BLZ 508 525 53
IBAN DE67 5085 2553 0000 0000 18
BIC HELADEF1GRG
Konto-Nr. 18
Kennwort "Zulassung"