Informationen zum Thema Feinstaubplakette

Seit 01.03.07 werden Feinstaubplaketten auf Antrag von den Zulassungsbehörden und AU-Stellen ausgegeben.

Von den Städten oder Gemeinden durch entsprechende Schilder gekennzeichnete Umweltzonen dürfen nur mit einer ausreichenden Plakette befahren werden.

Die Einstufung der Fahrzeuge (grün, gelb, rot oder keine) richtet sich nach deren Emissionsklasse (alte Papiere: 5. u. 6.-Stelle der Schlüsselnummer Ziffer 1, neue: 3. u. 4. Stelle Feld 14.1).

Den Verordnungtext und die Einstufung der Fahrzeuge finden Sie hier. Wohnmobile über 2,8 t werden dabei wie die sog. 'N'-Fahrzeuge eingestuft.

Link zum Bundesumweltamt bzw. den Umweltzonen in Deutschland.

 

Kosten:

Bei der Zulassungsbehörde kostet die Zuteilung 5,- €. Feinstaubplaketten können auch von AU-berechtigten Werkstätten, HU-Stellen und ähnlichen ausgegeben werden.

 

 

Problem Kennzeichenwechsel:

Bei der Zuteilung der Feinstaubplakette ist das aktuelle Kennzeichen in die Plakette einzutragen. Nun kann es sich ergeben, dass nach der Zuteilung der Plakette sich das Kennzeichen des Fahrzeuges ändert. Hier wird häufig nachgefragt, ob dann eine neue Plakette benötigt wird.

Dies ist in der Feinstaubverordnung nicht als eigener Sachverhalt geregelt und unterliegt daher der Rechtsprechung. Die Stadt Frankfurt am Main informiert darüber, dass bei abweichendem Kennzeichen ein Ordnungswidrigkeitsverfahren mit Bußgeld eingeleitet wird; diese Verfahrensweise sei inzwischen bundesweit mehrfach gerichtlich bestätigt worden.

Die Zulassungsbehörde empfiehlt daher, sich bei einem Kennzeichenwechsel auch eine neue Feinstaubplakette ausstellen zu lassen.

Kontaktinformationen

Die Zulassungsstelle ist an zwei Standorten (Groß-Gerau und Rüsselsheim) erreichbar:

Standort Groß-Gerau

Anschrift

Der Landrat des Kreises
Groß-Gerau
Zulassungsbehörde
Wilhelm-Seipp-Straße 4
64521 Groß-Gerau

Kontakt

Tel.:

s. Erreichbarkeitszeiten

+49 6152 989 789

zulgg@kreisgg.de

Standort Rüsselsheim

Anschrift

Der Landrat des Kreises
Groß-Gerau
Zulassungsbehörde
Stahlstr. 15 (Zufahrt Kobaltstraße)
65428 Rüsselsheim am Main

Kontakt

Tel.:

s. Erreichbarkeitszeiten

+49 6152 989 789

zulrhm@kreisgg.de

Für beide Standorte

Kontaktformular

Mit dem Kontaktformular können Sie Ihr Anliegen an die Zulassungsstelle herantragen; eine telefonische oder - falls gewünscht - schriftliche Antwort erfolgt baldmöglich, spätestens innerhalb eines Arbeitstages

Erreichbarkeitszeiten

Allgemeine Auskünfte unter

+49 6152 989 789

 

- montags

8:00 - 12:00 Uhr

- dienstags

8:00 - 12:00 Uhr

- mittwochs

14:00 - 18:00 Uhr

- donnerstags

8:00 - 12:00 Uhr

- freitags

8:00 - 12:00 Uhr

Persönliche Vorsprachen über Terminvergabe

 

Bankverbindung

Kreissparkasse Groß-Gerau
BLZ 508 525 53
IBAN DE67 5085 2553 0000 0000 18
BIC HELADEF1GRG
Konto-Nr. 18
Kennwort "Zulassung"