Die Ombudsstelle ist eine unabhängige und neutrale Vermittlungsstelle zwischen Bürgerinnen und Bürgern und Behörden des Kreises Groß-Gerau.
Wer kann sich an die Ombudsstelle wenden?
Wenn Sie im Kreis Groß-Gerau wohnen und Leistungen nach SGB II, SGB VIII, SGB IX, SGB XII bzw. AsylbLG erhalten oder beantragt haben, können Sie sich an die Ombudsstelle wenden.
In welchen Situationen können Sie sich an die Ombudsstelle wenden?
Die Ombudsstelle ist Ihr Ansprechpartner, wenn Sie in einer Angelegenheit mit Ihrer zuständigen Behörde
Anregungen oder Kritik äußern möchten
ein Problem haben, das im Gespräch mit Ihrem Sachbearbeiter oder Ihrer Sachbearbeiterin nicht behoben werden kann
einen strittigen Sachverhalt / Konflikt nicht klären können.
Wie kann die Ombudsstelle Sie unterstützen?
Schildern Sie dem Ombudsmann Herrn Hohmann Ihr Anliegen. Dies kann in einem vertraulichen Gespräch erfolgen. Herr Hohmann hilft Ihnen, eine Lösung zu finden.
Wenn Sie es wünschen, kann er sich mit Ihrem Anliegen an die zuständige Behörde wenden.
Aktuelle Informationen finden Sie auf der Website des Kommunalen Jobcenters Kreis Groß-Gerau.
Lageplan
Kontakt
Bitte rufen Sie montags von 10:00 bis 12:00 Uhr unter der Telefonnummer +49 176 45775686 an und vereinbaren einen Termin.
Außerhalb dieser Zeit können Sie eine Nachricht mit Ihrem Namen auf der Mailbox hinterlassen und erhalten dann einen Rückruf.
Sie können die Ombudsstelle auch über folgende E-Mail-Adresse erreichen:
ombudsstelle-gg@gmx.de
Bitte beachten Sie, dass beim Versand von E-Mails die Datenübertragung ungesichert erfolgt.
Die Sprechstunde findet nach vorheriger Terminvereinbarung in der Regel mittwochnachmittags statt.
Adresse & Anfahrt:
Frankfurter Straße 74 (2. OG),
64521 Groß-Gerau.
Bushaltestelle „Römerkreisel“ (Buslinien 41 und 42), von dort etwa drei Minuten Fußweg. Vom Bahnhof Groß-Gerau zu Fuß etwa 15 Minuten.