Beteiligung der Unteren Wasser-und Bodenschutzbehörde
Im Rahmen der Baurechtsverfahren können Aspekte oder Themenbereiche der Unteren Wasser- und Bodenschutzbehörde (UWB) betroffen sein. Bestimmte Vorhaben (z.B. Errichtung einer Versickerungsanlage) bedürfen einer gesonderten wasserrechtlichen Erlaubnis seitens der UWB.
Wird die UWB frühzeitig an dem Vorhaben beteiligt, können die erforderlichen Erlaubnisse zeitnah vorab eingeholt werden, wodurch die Vorhaben beschleunigt und Umplanungen vermieden werden können.
Sollte bei Ihrem Bauvorhaben ein oder mehrere der in diesem Dokument aufgelisteten Themen tangiert sein, empfiehlt sich die weitere Information bei den entsprechenden Unterthemen dieser Webseite und eine Kontaktaufnahme mit den entsprechendene Ansprechpartnern von uns (UWB) zur Abstimmung der Antragsunterlagen und des weiteren Vorgehens.