Aktuelles

Aviäre Influenza 2020/2021 - aktuelle Informationen

Im Sommer 2022 gab es eine große Anzahl von Aviären Influenza-Ausbrüchen sowohl bei Wildvögeln als auch bei Geflügel. Dies ist insoweit besonders, dass in allen Seuchenzügen vorher über den Sommer das Geschehen bis in das Jahr 2020 zum Erliegen kam und lediglich im Jahr 2021 vereinzelt Ausbrüche festgestellt wurden. Mit dem nun beginnenden Vogelzug steigt auch wieder das Risiko für Ausbrüche im Kreis Groß-Gerau.

 

Es gab in Hessen etliche Kontakt- und somit Verdachtsbetriebe, die über einen oder mehrere (Zwischen)Händler vor allem Zier- und Rassegeflügel aus von Aviärer Influenza betroffenen Ställen bezogen haben. Es wird ausdrücklich auf das erhöhte Risiko beim Zukauf von Tieren über Groß- und Zwischenhändler hingewiesen! Außerdem treten nun die ersten Ausbrüche nach Besuchen von Geflügelausstellungen und Börsen auf. Hier finden Sie die diesbezügliche Pressemitteilung des HMUKLV.

 

Die Allgemeinverfügung zur Aufstallung im letzten Winter (hier) wurde durch eine Allgemeinverfügung mit erhöhten Biosicherheitsmaßnahmen (hier) ersetzt. Diese gilt weiterhin fort!

 

Das Melden toter Wildvögel kann zu den üblichen Telefonzeiten oder per Email (veterinaeramt@kreisgg.de) im Veterinäramt erfolgen. Das Einsammeln der Wildvögel kann auch durch die Finder anhand dieser Checkliste erfolgen. Die eingesammelten Tiere sollten dann bis zur Abgabe im Veterinäramt am nächsten Arbeitstag gekühlt und getrennt von Geflügelhaltungen erfolgen.  

 

Aktuelle Informationen zum Seuchengeschehen finden Sie auf der Seite des Friedrich-Loeffler-Institutes (FLI).

Die Risikoampel der Universität Vechta gibt Ihnen einen Überblick über die Biosicherheit Ihres Betriebes.

Merkblätter des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gibt Ihnen einen Überblick über die rechtlichen Vorgaben sowie über häufige Fragen.

Wenn Sie Ihr Geflügel beim Veterinäramt melden möchten, können Sie gerne eine formlose Email an veterinaeramt@kreisgg.de schicken. Als Informationen benötigen wir von Ihnen Ihre Kontaktdaten, den Standort des Geflügels (falls abweichend), Art und Anzahl der Tiere, Betriebsnummer (zu beantragen über den HVL Alsfeld) und Ihre Tierseuchenkassennummer (zu beantragen bei der Hessischen Tierseuchenkasse). 

Blauzungenkrankheit

Mit der Veröffentlichung der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1218  zur Änderung der Anhänge der Durchführungsverordnung (EU) 2021/620 wurde die Freiheit von BVD und BTV für das gesamte Landesgebiet in Hessen durch die EU-Kommission anerkannt.

Somit dürfen Tiere aus dem Kreis Groß-Gerau ohne besondere Zusatzbedingungen bezüglich BTV und BVD verbracht werden. Beim Verbringen in den Kreis entscheidet der Herkunftsbetrieb bzw. die Herkunftsregion, ob hier ggf. zusätzliche Bedingungen zu erfüllen sind. Für die Blauzungenkrankheit sind diese seit dem 21. April 2021 im EU-Gesundheitsrechtsakt (AHL) in der Delegierten Verordnung (EU) 2020/689, Anhang V, Teil II Kapitel 2, Abschnitt 1 zu finden.

Afrikanische Schweinepest

Unter diesem  Link  erhalten Sie Informationen zur Afrikanischen Schweinepest direkt vom Friedrich-Loeffler-Institut.

Hinweise zur Newcastle-Impfung bei Hühnern und Puten

Die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin hat eine aktuelle "Stellungnahme zur ND-Pflichtimpfung von Geflügel in Hobbyhaltungen" veröffentlicht, einsehbar unter folgendem Link

Ein Informationsschreiben für Geflügelhalter finden Sie hier

 

Kontakt

Fachbereichsleiter
Herr Dr. C. Schulze

Amtstierärztin
Frau Dr. K. Stein

amtl. Tierärztin
Frau Dr. J. Hoffmann

Geschäftszimmer
Frau E. Altieri
+49 6152 989 427

Frau A. Schmid-Arosemena
+49 6152 989 643

+49 6152 989 108
veterinaeramt@kreisgg.de

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