Stabsstelle Asyl und Zuwanderung

Die Stabsstelle Asyl und Zuwanderung ist für die Aufnahme und Unterbringung von geflüchteten und anderen ausländischen Personen im Kreis Groß-Gerau zuständig. Bei den Personen, die dem Kreis Groß-Gerau vom Land Hessen über das Regierungspräsidium Darmstadt zugewiesen werden, handelt es sich um:

- Asylbewerber*innen

- Afghanische Ortskräfte

- Spätaussiedler*innen

- Personen, die über unterschiedliche Humanitäre Programme nach Deutschland einreisen, z.B. sogenannte   Resettlement-Flüchtlinge

- Aus der Ukraine geflüchtete Personen

Geflüchtete Menschen, die sich in der Bundesrepublik Deutschland als asylsuchend zu erkennen geben oder bei einer Grenzbehörde melden, werden an die nächstgelegene Erstaufnahmeeinrichtung verwiesen. In Hessen befindet sich diese Erstaufnahmeeinrichtung (HEAE) in Gießen, die mittlerweile mit mehreren Außenstellen organisiert ist. Mit Hilfe des bundesweiten Verteilungssystems EASY (Erstverteilung von Asylsuchenden) wird die zuständige Erstaufnahmeeinrichtung in den Bundesländern ermittelt um eine gerechte Verteilung innerhalb Deutschlands zu gewährleisten. Die Aufnahmequoten der einzelnen Bundesländer bestimmen sich nach dem sogenannten „Königsteiner Schlüssel“.  Dieser errechnet sich jährlich aus den Steuereinnahmen (2/3) und der Bevölkerungszahl (1/3). Asylsuchende werden somit nach der Prüfung durch das EASY-Verfahren in die zuständige Erstaufnahmeeinrichtung (bundesweit) verteilt oder den hessischen Gebietskörperschaften zugewiesen. In welcher Stadt oder Gemeinde Asylbewerber*innen letztendlich aufgenommen werden, hängt von der Kapazität der Bundesländer und Kommunen ab.

In der hessischen Erstaufnahmeeinrichtung erfolgt die Registrierung durch Aufnahme der Personalien und erkennungsdienstliche Maßnahmen sowie eine Gesundheitsuntersuchung. Die Unterbringung ist so kurz wie möglich geplant, bevor sie in die Landkreise weitergeleitetet werden.

Das Regierungspräsidium Darmstadt verwaltet die Zuweisung der Geflüchteten in die Landkreise und kreisfreien Städte in Hessen. Die Zuweisung der geflüchteten Menschen an die Gemeinden und Städte obliegt dem Kreisausschuss. Das Landratsamt erhält wöchentlich eine Liste des Regierungspräsidiums Darmstadt mit neu zugewiesenen Geflüchteten unter Angabe des Alters, Geschlecht, Herkunftsland und ggf. Familienbindungen, die innerhalb der nächsten sechs Tagen in den Landkreis kommen. Die geflüchteten Menschen werden von der Erstaufnahmeeinrichtung in der Regel in einem Reisebus in den Landkreis befördert und von den Mitarbeiterinnen des Sozialdienstes in Empfang genommen. Danach werden sie in enger Zusammenarbeit mit den Kommunen und Sozialarbeiter*innen vor Ort in die ihnen zugewiesene Gemeinde oder Stadt gebracht.

Der Kreis Groß-Gerau betreut und verwaltet vom Regierungspräsidium Gießen zugewiesene Spätaussiedler*innen und ist für folgende Aufgabenbereiche zuständig:

  • Aufnahme und Unterbringung von Spätaussiedler*innen
  • Ersatzvertriebenenausweis bei Verlust beantragen
  • Vertriebenenstatus feststellen
  • Aufnahmeanträge für die Einreise als Spätaussiedler*in
  • Beratung für Spätaussiedler*innen
  • Sozialarbeit mit Spätaussiedler*innen
  • Auskunft gemäß BVFG

Im Rahmen des Asylverfahrens haben Geflüchtete Anspruch auf eine Unterkunft. Die Unterkunft einschließlich der Nebenleistungen (Heizung, Wasser, Müllabfuhr etc.) wird als Sachleistung zur Verfügung gestellt. Die Unterbringung erfolgt zunächst in Gemeinschaftsunterkünften oder in von Kommunen bereitgestelltem Wohnraum. Die Geflüchteten vorsorgen sich selbst und erhalten eine Geldleistung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Im Kreis gibt es verschiedene Varianten der Unterbringung:

  • Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft
  • Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft mit Gemeinschaftsküche
  • Unterbringung in einer ausgestatteten Wohnung

Bei der Ankunft in einer Gemeinschaftsunterkunft oder Wohnung erhalten alle Ankommenden als Sachleistung eine Grundausstattung mit Matratze, Bettzeug, Bettbezüge, Handtücher, Geschirr und Kochutensilien.

Kontakt

Stabsstelle Asyl und Zuwanderung

Wilhelm-Seipp-Str. 4
64521 Groß-Gerau
+49 6152 989 638
+49 6152 989 719
fluechtlinge@kreisgg.de

Öffnungszeiten
Mo.  8:00 – 12:00 Uhr
Mi. 14:00 – 18:00 Uhr
Fr.   8:00 – 12:00 Uhr