Themen der KAGZRM und weiterführende Informationen
Fluglärm
Fluglärm ist eines der wichtigsten flugverkehrsbezogenen Themen, mit denen sich die KAGZRM-Kommunen und die weiteren Mitglieder, die sich alle im Umland des Flughafens Frankfurt/Main befinden, auseinandersetzen. Im Umfeld des Flughafens leben viele Menschen, die sich durch Fluglärm belästigt fühlen. Zahlreiche Studien belegen mittlerweile, dass Fluglärm sich auf die Gesundheit auswirkt und u.a. Schlafstörungen und psychische Erkrankungen, Bluthochdruck sowie schwere Herz-Kreislauf-Erkrankungen begünstigen kann.
Für die KAGZRM steht der Schutz der Bevölkerung des dicht besiedelten Rhein-Main-Gebietes an oberster Stelle.
Über die Zusammenarbeit innerhalb der Arbeitssitzungen der KAGZRM hinaus engagiert sich der Großteil der KAGZRM-Mitglieder in der Fluglärmkommission Frankfurt, einem nach § 32b Luftverkehrsgesetz installierten Beratungsgremium und im Forum Flughafen und Region (FFR), einem vom Land Hessen eingerichteten Gremiums für den Austausch zwischen Region und Luftverkehrswirtschaft, um gemeinsam über den Fluglärmschutz zu beraten und Maßnahmen vorzuschlagen.
Darüber hinaus reicht die KAGZRM Stellungnahmen in die Lärmaktionsplanung in Hessen ein. Der Lärmaktionsplan ist gemäß § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz verpflichtend aufzustellen für Großflughäfen mit über 50.000 jährlichen Flugbewegungen. Am Frankfurter Flughafen gab es 2019 mit ca. 514.000 Flugbewegungen den bisherigen Höchststand.
Zielsetzung des Lärmaktionsplans ist es, den Umgebungslärm gering zu halten und zu reduzieren. Der aktuell gültige Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde) ist hier abrufbar.
Fluglärm kann durch aktiven Schallschutz, d.h. durch lärmmindernde Maßnahmen am Fluggerät oder durch Anpassung von Flugverfahren sowie durch passiven Schallschutz (baulicher Schallschutz an Immobilien) gemindert werden.
Folgende Auslösewerte für passive Schallschutzmaßnahmen sind im Fluglärmschutzgesetz verankert:
Tag-Schutzzone 1: LAeq Tag: 60 db(A)
Tag-Schutzzone 2: LAeq Tag: 55 dB(A)
Nacht-Schutzzone: Laeq Nacht: 50 dB(A) bzw. LAmax: 6x53 dB(A) (Innenpegel)
Bewohner*innen der Tag-Schutzzone 1 und der Nacht-Schutzzone konnten bis 2021 Ansprüche auf passiven Schallschutz beim Regierungspräsidium Darmstadt sowie bei Fraport/Land Hessen (Regionalfonds) geltend machen. Zurzeit werden die Lärmschutzbereiche überarbeitet. Ob neue Schallschutzprogramme eingerichtet werden, befindet sich noch in der Klärung.
Informationen des HMWVW zu den Schutzzonen
Die KAGZRM fordert eine Neufestlegung der Lärmschutzbereiche und eine wirksame Lärmobergrenze sowie niedrigere Lärmgrenzwerte für die Schutzzonen, mit dem Ziel, dass Schallschutzmaßnahmen schon bei geringerer Lärmausprägung ausgelöst werden und die Gesundheit besser vor gesundheitsschädlichem Lärm geschützt wird. Das Schutzniveau sollte also generell steigen.
Stellschrauben zur Verbesserung der Fluglärmsituation:
- Reduktion der Flugbewegungen – z.B. durch Anpassung des eigenen Reiseverhaltens, Verteuerung des Fliegens durch höhere Abgaben, dichtere Belegung der Flugzeuge, Umstieg auf die Schiene etc.
- Stetige Weiterentwicklung der Entgeltordnung der Fraport AG
- Anpassung der Flugrouten
- Nachtflugverbot - die KAGZRM fordert eine Erweiterung auf den Zeitraum 22:00 bis 6:00 Uhr
- Vermeidung von Verspätungsflügen nach 23 Uhr
- An- und Abschwellen des Fluglärms in den Tag- und Nachtrandstunden
- Einführung einer wirksamen Lärmobergrenze
- Verlagerung von Kurzstreckenflügen auf die Schiene
- Lärmmindernde technische Neuerungen an Flugzeugen
- Passive Schallschutzmaßnahmen an Gebäuden
- Betriebsbeschränkungen an Flughäfen
- Weiterentwicklung des Fluglärmschutzgesetzes (FluLärmG) und des Luftverkehrsgesetzes
- Anpassung der Flugverfahren und Wahl von Flugrouten, die über weniger dicht besiedelte Gebiete führen
- Lärmpausen
- Abschaffung von Anreizprogrammen zur Anwerbung von Billig-Airlines
- u.a.
Fluglärm-Messstationen
Eine Vielzahl an stationären und mobilen Lärmmessstationen im Umfeld des Frankfurter Flughafens erfassen den Fluglärm. Die Ergebnisse sind zu finden unter:
Interaktive Karte Fra.NoM (Fraport Noise Monitoring) Flugverläufe mit Angaben zu Fluggesellschaften, Maschinentyp, Flughöhe
Fra.MAP Infoservice Fluglärm mit Fluglärmsteckbrief für die Wohnadresse
Außerdem ist die Lärmkartierung, bei der der Fluglärm nicht gemessen, sondern berechnet wurde, im Lärmviewer Hessen (HLNUG) abgebildet.
Wie können sich Bürger*innen gegen Fluglärm wehren?
- Fluglärmbeschwerden und Fragen direkt an die Fraport über das Infofon richten, Tel.: 069/690 60600 oder per Kontaktformular Fluglärm-Anfragen
- die Stabstelle für Fluglärmschutz/Fluglärmschutzbeauftragte Hessen beim HMWVW kontaktieren unter: flsb@wirtschaft.hessen.de, Tel.: 0611/815-2522/-2523
- die Bürgermeister*innen/Dezernent*innen/Landrät*innen der eigenen Kommune kontaktieren
- sich an eine lokale Bürgerinitiative wenden
- passive Schallschutzmaßnahmen beantragen (sofern Förderung verfügbar)
Weiterführende Links und Informationen zum Thema Fluglärm:
Umwelt- und Nachbarschaftshaus mit Fluglärm-Monitoring
Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V.
Kompetenzzentrum für Klima- und Lärmschutz im Luftverkehr (CENA Hessen)
Flugverfahren
Der vom Flughafen Frankfurt/Main ausgehende Flugverkehr wird über eine Vielzahl von Flugrouten über dem Rhein-Main-Gebiet abgewickelt. Die KAGZRM-Kommunen sind durch die Routenverläufe unterschiedlich von Fluglärm betroffen. In den Kommunen in Flughafennähe ist zusätzlich die Ultrafeinstaubkonzentration höher.
Prinzipiell bedeutet eine Routenverschiebung zugunsten der Lärmsituation einer Kommune oftmals eine Lärmzunahme in einer anderen Kommune.
Während z.B. die Fluglärmkommission als ein nach § 32 Luftverkehrsgesetz installiertes Gremium den Behörden Routenoptimierungen/-verlagerungen vorschlagen kann, wird in der KAGZRM lediglich darüber informiert und beraten. Prinzipiell werden innerhalb der KAGZRM keine Routenoptimierungen empfohlen, die für bestimmte Mitgliedskommunen von Nachteil wären, auch wenn sie für andere Kommunen eine Lärmminderung brächten.
Zuständig für die Routenfestlegung ist das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF). Die Planung der Routen wird von der Deutschen Flugsicherung (DFS) vorgenommen und anschließend wird in der Fluglärmkommission darüber beraten, woraus eine Empfehlung resultiert.
Aktuelle Flugverfahren, über die diskutiert wird:
CINDY S/SULUS S (ehemals AMTIX kurz)
Zur Entlastung des hochverdichteten Darmstädter Nordens (Arheilgen und Kranichstein) wurde eine zusätzliche Kurve auf der Abflugroute CINDY S (ehemals AMTIX kurz) eingerichtet, die von Flugzeugen beflogen wird, die von der Startbahn-West nach Südosten starten. Eine optimierte Variante führt die Route zwischen Darmstadt-Wixhausen und Erzhausen hindurch. Zwar führte die Maßnahme zu einer Entlastung des Darmstädter Nordens, auf der anderen Seite jedoch zu einer Mehrbelastung Erzhausens. Ab 10.07.25 wird die neue Variante im Probebetrieb geflogen.
Segmented Approach (RNP X)
Es handelt sich um ein gekurvtes Anflugverfahren, das dicht besiedelte Bereiche entlasten soll - darunter Mainz, Offenbach und Hanau. Die Maßnahme wird seit 2011 für verspätete Landungen nach 23:00 Uhr (auf Center- und Südbahn) angewandt. Seit 11.07.24 ist der RNP X Standardanflugverfahren zwischen 22:00 – 5:00 Uhr. Eine ganztägige Nutzung wird weiter getestet, außerdem erfolgen Lärmauswertungen. Bisher ist das Verfahren nicht für Zeiträume mit hoher Verkehrslast zugelassen.
Die Maßnahme führt zu einer stärkeren Lärmbelastung in Rüsselsheim-Bauschheim sowie in Neu-Isenburg, Obertshausen und Heusenstamm.
Steilstart- versus Flachstartverfahren
Seit 2018 untersuchte das FFR die Startverfahren (Flachstart/Steilstart) am Flughafen Frankfurt hinsichtlich ihrer Lärmwirkung, als eine der Maßnahmen des Programms „Aktiver Schallschutz.“ Das Ziel war es, das lärmgünstigste Startverfahren für die Region zu finden.
2024 wurde das Untersuchungsergebnis vorgestellt. Das Flachstartverfahren soll demnach lärmgünstiger für die Region ausfallen, als das Steilstartverfahren. Die Gemeinde Büttelborn kritisiert das Flachstartverfahren jedoch, da die Maßnahme aufgrund der Lage der Gemeinde in der Verlängerung der Startbahn 18-West zu erheblichem Lärm führen soll.
FraMap mit Flugrouten, Flughöhen etc.
Weitere Informationen: Aktiver Schallschutz (FFR)
Siedlungsbeschränkungen
Die Einteilung der Kommunen im Flughafenumland in Tag- und Nacht-Schutzzonen (siehe auch „Fluglärm“) führt nicht nur zu etwaigen Ansprüchen auf passiven Schallschutz, sondern auch zu Siedlungsbeschränkungen, als weiteres Instrument des Lärmschutzes.
So dürfen in den Schutzzonen keine Altenheime, Erholungsheime oder Krankenhäuser errichtet werden. Der Bau von Wohnungen ist in der Tag-Schutzzone 1 und in der Nacht-Schutzzone generell verboten. In den Tag- Schutzzonen dürfen – außer in Ausnahmefällen- keine Kindergärten, Schulen oder vergleichbare Einrichtungen errichtet werden. Da aufgrund der Bevölkerungsdichte in der Region die Versorgung mit entsprechenden Einrichtungen erforderlich ist, gibt es Ausnahmefälle. Dadurch werden die Siedlungen stark nachverdichtet, was weitere Nachteile mit sich bringt und die Siedlungen dadurch näher an den Flughafen heranrücken. Mit dem Zuzug in die Region nehmen auch die Betroffenenzahlen in den Lärmschutzbereichen zu.
So entsteht ein Spannungsfeld zwischen den Erfordernissen des Fluglärmschutzes und einer notwendigen Innenentwicklung der Kommunen vor dem Hintergrund eines starken Siedlungsdrucks, der im Rhein-Main-Gebiet vorherrscht, was die Kommunen vor große Herausforderungen stellt und weiteren Handlungsbedarf erfordert.
Die KAGZRM fordert daher ein Siedlungsstrukturkonzept zu entwickeln, dass diese Situation entschärft.
Zurzeit werden die Lärmschutzbereiche vom HMWVW neu geplant.
Informationen zu den Lärmschutzbereichen (HMWVW)
Luftverschmutzung
Der Flugverkehr verursacht neben Fluglärm auch eine starke Luftverschmutzung. Nach Angaben von Germanwatch atmen Menschen, die im 5-Kilometer-Umkreis eines Flughafens leben, mit der Luft 3.000 – 10.000 ultrafeine Partikel pro Kubikzentimeter ein.
Ultrafeinstaub entsteht vor allem beim Rollen der Flugzeuge sowie durch Verbrennung von Kerosin bei Starts und Landungen. Ultrafeine Partikel sind winzige Partikel mit <100 nm Durchmesser (1 nm = 1 Milliardstel Meter), die aufgrund ihrer geringen Größe leichter in den Blutkreislauf gelangen und potentiell Schäden anrichten. Im Vergleich zu Kraftstoffen für Autos ist die Menge an ultrafeinen Partikeln in Kerosin höher. Laut einer Studie von Transport & Environment (T&E) steht Ultrafeinstaub im Verdacht, Diabetes, Demenz oder Bluthochdruck zu begünstigen. Die WHO bezeichnet Luftverschmutzung sogar als größtes Umweltrisiko für die Weltgesundheit.
Bislang gibt es noch keine Grenzwerte für Ultrafeinstaub, da die Datenlage noch nicht ausreichend ist.
Das Forum Flughafen und Region erforscht seit einigen Jahren in einer zweiteiligen Studie (Belastungs- und Wirkungsstudie) die Belastung durch Ultrafeinstaub (SOURCE FFR-Studie) und deren gesundheitliche Auswirkungen.
Auch werden vom Land Hessen/HLNUG Ultrafeinstaubmessungen im Flughafen-Umland vorgenommen.
Klimaschutz
Neben CO2 erzeugt der Flugverkehr Nicht-CO2-Effekte, zu denen Kondensstreifen, Stickoxide (NOx), Ruß und weitere Bestandteile gehören und diese wärmen die Erde in großen Höhen auf. Das Verhältnis entspricht etwa 1/3 CO2 und 2/3 Nicht-CO2-Effekte. Die Nachfrage nach Flugreisen steigt weltweit und damit auch die Klimaschädlichkeit des Flugverkehrs. Dabei hat nur ca. 10% der Weltbevölkerung Zugang zu diesem Fortbewegungsmittel.
Der Flugverkehr ist für ca. 5% der globalen Erwärmung verantwortlich und wächst jährlich um 4-5%. Aufgrund des stetig wachsenden Zahl der Flugbewegungen ist das nationale Ziel, bis 2045 die Klimaneutralität im Luftverkehr zu erreichen, gefährdet.
Die Klimabilanz des Flugverkehrs kann durch den Einsatz energieeffizienter Flugzeuge, emissionsarmer Antriebe, optimierter Flugverfahren, alternativer Kraftstoffe und emissionsreduzierter Lufttransportsysteme sowie durch politische Maßnahmen verbessert werden. Das beste Mittel zur Verringerung der Klimaschädlichkeit wäre jedoch eine deutliche Abnahme der Flugbewegungen.
Auch sollte das eigene Reiseverhalten hinterfragt und falls möglich auf klimafreundliche Alternativen umgestiegen werden. Oftmals bietet eine Bahnreise auch Zeit- und Kostenvorteile gegenüber einer Flugreise.
Weiterführende Informationen:
Umweltbundesamt – Klimawirkung des Luftverkehrs (2023)
Klima und Gesundheit schützen! Roadmap klimaneutraler Luftverkehr (2025)
Veranstaltungsrückblicke
Veranstaltung ,,Grüne Horizonte - Nachhaltiges Reisen für eine bessere Zukunft" vom 12.11.2025
Die Seite wird fortlaufend erweitert und aktualisiert.
Zuletzt aktualisiert: 17.04.25
