Einige Ziele und Kernaufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes adressieren lt. HGöGD die Prävention und Gesundheitsförderung (§ 1, Abs. 2, Satz 3). Reduziert auf jeweils einen Satz meint
Prävention
Maßnahmen, die auf die gezielte Verhütung bestimmter Krankheiten ausgerichtet sind.
Gesundheitsförderung
Eine generelle Stärkung der Gesundheitsressourcen, die in Verbesserungen des Gesundheitsverhaltens, der Gesundheitskompetenz und den gesundheitsrelevanten Lebensbedingungen begründet sein kann.
Die Gesundheitsförderung zielt insbesondere auf den Erhalt und die Förderung von Gesundheit, Lebensqualität, Selbstbestimmung und Beschäftigungsfähigkeit der Bevölkerung bei gleichzeitigem Abbau sozialer oder geschlechtsbedingter Ungleichheit von Gesundheitschancen. Die damit einhergehende Entwicklung gesundheitsförderlicher Lebenswelten orientiert sich an den Alltagsorten der Menschen, kurz dort wo sie leben, lernen und arbeiten. Maßnahmen im Bereich der Gesundheitsförderung wollen körperliche, seelische und soziale Einflüsse auf die Gesundheit gleichermaßen berücksichtigen, dabei fördern, was gesund erhält sowie vorhandene Ressourcen nutzen und stärken.
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