Baulast eintragen
Die Baulast dient in der Regel dazu, die Voraussetzung für die Genehmigung eines Bauvorhabens zu schaffen, die aufgrund der gegebenen Grundstückssituation nicht vorliegt. Durch die Baulasterklärung übernehmen die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung bezüglich ihres Grundstückes. Die Verpflichtung ist auch bei einem Eigentümerinnen- / Eigentümerwechsel bindend.
Sollte für die Genehmigung ihres Bauvorhabens die Eintragung einer Baulast ins Baulastenverzeichnis erforderlich sein, empfehlen wir die vorherige Abstimmung des Baulastentextes mit uns.
Um Verzögerungen in der Bearbeitung zu vermeiden, die durch Rückfragen bzw. Änderungen entstehen können, empfehlen wir die Baulasterklärung bei uns zu unterschreiben.
Benötigte Unterlagen:
Hinweise zur Baulasteintragung
Baulastenauskünfte
Sie können unter oben genannter email-Adresse Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis stellen, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen. Hierzu genügt ein formloser Antrag mit Angabe von Gemarkung, Flur und Flurstück und einer rechnungsfähigen Anschrift; oder das Ausfüllen des Antragformulars.
Kosten:
Angaben zu Gebühren finden Sie auf dieser Seite.
Erteilung von schriftlichen Auskünften = 22,00 EURO.
Hinweis:
Für die Auskunft aus dem Altlastenkataster ist das Regierungspräsidium Darmstadt zuständig.
Weitere Informationen finden Sie hier.
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Kontakt
Sachbearbeiterinnen Baulasten
Service Telefon für allgemeine Auskünfte:
Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 9.00 bis 12.00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit der technischen Sachbearbeiter und Verwaltungssachbearbeiter:
Dienstag und Donnerstag von 9.00 bis 12.00 Uhr