Aviäre Influenza (von lat. avis, Vogel), umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt, ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit, die ihren natürlichen Reservoirwirt im wilden Wasservogel hat. Diese Viren treten in zwei Varianten (gering/hochpathogen) und verschiedenen Subtypen (H1-16 in Kombination mit N1-9) auf. Geringpathogene aviäre Influenzaviren (LPAIV) der Subtypen H5 und H7 verursachen bei Hausgeflügel, insbesondere bei Enten und Gänsen, kaum oder nur milde Krankheitssymptome. Allerdings können diese Viren spontan zu einer hochpathogenen Form (hochpathogene aviäre Influenzaviren, HPAIV) mutieren, die sich dann klinisch als Geflügelpest zeigt.
Geflügelpest ist für Hausgeflügel hochansteckend und verläuft mit schweren allgemeinen Krankheitszeichen.
Zwischen dem 01. September und 20. Oktober 2025 wurden in Deutschland 15 HPAIV H5N1-Ausbrüche bei Geflügel in sieben Bundesländern festgestellt. Betroffen waren Hühner, Gänse, Enten und Puten mit den Produktionsrichtungen Mast, Zucht- und Legehennenbetriebe. Der größte betroffene Betrieb war ein Masthuhneltern-Vermehrungsbestand in Mecklenburg-Vorpommern mit über 35.000 Tieren. (Quelle: Klassische Geflügelpest | Friedrich-Loeffler-Institut)
Am 14. Oktober 2025 wurde der erste tote Schwan im Kreis Groß-Gerau aufgefunden. Seitdem mehren sich die Fundmeldungen von toten oder an zentralnervösen Störungen erkrankten Wildvögeln der Arten Höckerschwan, Graugans, Silberreiher und Kranich im gesamten Kreisgebiet.
Am 23. Oktober 2025 wurden die ersten drei Tiere durch das Friedrich-Löffler-Institut positiv auf hochpathogenes aviäres Influenzavirus H5N1 untersucht. Die zwei Höckerschwäne und der Silberreiher wurden in drei verschiedenen Gemarkungen des Kreises (Trebur, Büttelborn und Riedstadt) gefunden. Somit ist von einer weitläufigen Zirkulation des H5N1-Virus im gesamten Kreisgebiet auszugehen. Dies wird auch durch die Annahme unterstützt, dass Kraniche, die bereits in ihren Brutgebieten massenhaft sterben, über den Kreis gezogen sind und auch an verschiedensten Stellen gerastet haben.
Am 24.10.2025 wurde die tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung zum Schutz vor der hochpathogenen aviären Influenza (HPAI) durch den Landkreis Groß-Gerau erlassen.
Die wichtigsten Informationen haben wir für Sie wie folgt zusammengefasst. Sollten Sie nachfolgend nicht die gesuchten Auskünfte finden, dann kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter 06152 989-427 oder 06152 989-643 oder per E-Mail unter veterinaeramt@kreisgg.de.
Allgemeinverfügung
Vogelgrippe-Radar der EFSA
Das Vogelgrippe-Radar (GUI) wurde im Auftrag der EFSA im Rahmen des Projekts „Implementierung eines Frühwarnsystems für hochpathogene Aviäre Influenza“ (NP/EFSA/BIOHAW/2022/01) entwickelt. Ziel dieses Projekts war die Entwicklung eines raumzeitlichen Risikobewertungsmodells zur Abschätzung der Wahrscheinlichkeit von HPAI-Ausbrüchen in Wildvogelpopulationen nach raumzeitlichen Einheiten in ganz Europa. Das raumzeitliche Risikobewertungsmodell wird nun in Echtzeit aktualisiert, wobei jeden Montagmorgen neue Ergebnisse auf der Grundlage der neuesten HPAI-Ausbrüche (H5 und H7), die bei Wildvögeln in Europa gemeldet wurden, angezeigt werden.
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TSIS-TierSeuchenInformationsSystem
Mit dem TierSeuchenInformationsSystem (TSIS) stellt das Friedrich-Loeffler-Institut aktuelle Informationen zu anzeigepflichtigen Tierseuchen im Internet für jedermann zur Verfügung. Hier können Daten zu in Deutschland festgestellten Tierseuchen interaktiv recherchiert werden. Neben der Tierseuchenlage auf Kreisebene gibt TSIS Auskunft über die einzelnen Infektionskrankheiten und die Arbeitsweise der Tierseuchenbekämpfung in Deutschland.
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Arbeitsmappe: Aviäre Influenza (ugs. Vogelgrippe) - TierSeuchenInformationsSystem
Was ist die Aufgabe und Rolle der Landkreise?
Für die Bekämpfung von Tierseuchenausbrüchen sind in Hessen zunächst die Veterinärbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte zuständig. So stellen amtliche Tierärzte/innen dieser Veterinärbehörden den Verdacht bzw. Ausbruch der Tierseuche amtlich fest, ordnen die erforderlichen Maßnahmen gemäß den entsprechenden Verordnungen an (u.a. Untersuchung, Probenahme, Organisation und Durchführung der Suche nach verendeten Tieren, Einleitung epidemiologischer Ermittlungen) und führen diese durch bzw. überwachen deren Umsetzung. Die Task-Force Tierseuchenbekämpfung Hessen unterstützt die Kreise/kreisfreien Städte dabei.
Welche Rechtsgrundlagen definieren die Zuständigkeiten und Aufgaben der Behörden?
Mit der bereits am 20. April 2016 in Kraft getretenen Verordnung (EU) 2016/429 (EU-Tiergesundheitsrechtsakt/Animal Health Law) wurde ein einheitlicher EU-Rechtsrahmen für Tiergesundheit geschaffen. Die Verordnung gilt seit dem 21. April 2021 und regelt für Landtiere, Wassertiere und sonstige Tiere die Vorbeugung gelisteter und neu auftretender Tierseuchen sowie deren Bekämpfung.
Zusätzlich zur Basisverordnung hat die EU-Kommission eine Vielzahl ergänzender delegierter Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte erlassen, die der weitergehenden Regelung oder der Harmonisierung dienen, beispielsweise bei der Kategorisierung von Seuchen.
Die Zuständigkeiten sind in der hessischen Verordnung zur Bestimmung von Zuständigkeiten von Behörden der Landesverwaltung im Veterinärwesen und bei der Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung geregelt.
Wie erfolgt die Bergung toter Vögel?
An den Kadavern, die große Mengen an Viruspartikeln enthalten, können sich andere Vögel leicht anstecken. Aus diesem Grund müssen die Kadaver rasch entfernt werden. Dabei sind strenge Hygienevorschriften zu beachten.
Die Bergung wird von speziell dafür ausgebildeten Bergeteams durchgeführt. Bergen Sie tote Vögel daher bitte nicht eigenständig!
Für die Bergung sind bereits Sammelplätze eingerichtet, auf denen die geborgenen Kadaver sicher bis zur Abholung und Entsorgung gelagert werden. Hierzu wurden bereits auslaufsichere Sammelcontainer angeschafft.
Sollten Sie einen toten Vogel sehen, informieren Sie bitte umgehend das zuständige Veterinäramt. Bitte senden Sie hierfür eine E-Mail an kadaversuche@kreisgg.de.
Ist die Geflügelpest für den Menschen gefährlich?
Für den Menschen besteht prinzipiell ein Infektionsrisiko durch hochpathogene aviäre Influenzaviren. Hierzu wäre allerdings ein intensiver Kontakt mit infiziertem Geflügel oder durch die Aufnahme nicht inaktivierter, kontaminierter Lebensmittel (ungenügend erhitztes Geflügelfleisch oder 2024 in den USA, Rohmilchprodukte). Daher wurden erhöhte Schutzmaßnahmen beim Umgang mit potenziell infiziertem Geflügel, Wildvögeln und Säugetieren empfohlen. Nähere Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des Robert Koch-Institutes.
Können Geflügelfleisch und Eier weiterhin unbesorgt verzehrt werden?
Eine Übertragung von Geflügelpestviren über Lebensmittel, die von infiziertem Geflügel gewonnen wurden, ist theoretisch denkbar, aber hierzulande unwahrscheinlich. Das Tierseuchenbekämpfungssystem in Deutschland trägt Sorge, das infiziertes Geflügel rasch identifiziert und Produkte infizierter Bestände nicht in Verkehr gebracht werden. Das u. a. für Lebensmittelsicherheit zuständige Bundesinstitut für Risikobewertung stellt dazu Informationen auf seiner Internetseite www.bfr.bund.de zur Verfügung.
Da das Virus empfindlich gegenüber hohen Temperaturen ist, sind bei gut durcherhitzten Lebensmitteln gesundheitliche Beeinträchtigungen nicht zu erwarten. Gut durcherhitzt ist Fleisch, wenn an allen Stellen, also auch im Kern, eine Temperatur von mindestens 70 °C für 2 Minuten bei der Erhitzung erreicht wird. Das ist daran erkenntlich, dass das Geflügelfleisch keine rote bzw. rosa Farbe mehr hat und kein roter Fleischsaft austritt.
Wer sich vor Vogelgrippe-Viren und anderen Krankheitserregern, die möglicherweise in Eiern und Eiprodukten enthalten sind, schützen will, sollte vorsorglich auf den Verzehr roher Eiprodukte (Eischnee, Tiramisu etc.) verzichten. Bei gekochten Eiern sollte darauf geachtet werden, dass sowohl Eiweiß als auch Eigelb fest sind.
Welche Krankheitserscheinungen treten bei infizierten Tieren auf?
Von der Ansteckung mit dem hochpathogenen aviären Influenzavirus bis zum Ausbruch der Krankheit (Inkubationszeit) vergehen Stunden bis wenige Tage. Die Erkrankungserscheinungen können sehr vielfältig sein und sind oft wenig typisch:
Auswahl von Symptomen bei Hühnervögeln: Stumpfes, gesträubtes Federkleid ,Schnell fortschreitende Teilnahmslosigkeit, Verweigerung von Futter und Wasser, Atemnot, Niesen, Ausfluss aus Augen und Schnabel, Wässrig-schleimiger grünlicher Durchfall, Zentralnervöse Störungen (abnorme Kopfhaltung, Gleichgewichtsstörungen), Wassereinlagerungen (Ödeme) am Kopf, Blutstauung oder Unterhautblutungen mit blau-roter Verfärbung an Kopfanhängen und Füßen , Plötzliches Aussetzen der Legeleistung oder dünne, verformte Eier
Auswahl von Symptomen bei Enten und Gänsen: Teilnahmslosigkeit, Ausfluss aus Augen und Schnabel, Verweigerung von Futter und Wasser, Durchfall, Atemnot, Zentralnervöse Störungen (abnorme Kopfhaltung, Gleichgewichtsstörungen, Zwangsbewegungen)
Woher kommt das Virus, wie breitet es sich aus und wie erfolgt die Übertragung?
Von Anfang 2006 bis zum Herbst 2020 gab es in Deutschland und Europa mehrere Ausbruchswellen mit verschiedenen Varianten der Geflügelpestviren des Subtyps H5, die alle zeitlich und räumlich mit dem Herbstzug von Wasservögeln aus dem europäischen Teil Russlands zusammenfielen. Die Ausbrüche zogen sich jeweils bis ins folgende Frühjahr hinein und kamen dann über die Sommermonate zum Erliegen. Mit dem Herbstvogelzug 2020 wurden erneut Geflügelpestviren des Subtyps H5 vermutlich über den Vogelzug nach Europa eingetragen. Es folgte eine Epizootie (Epidemie bei Tieren) bei Wildvögeln, gehaltenen Vögeln und Geflügel in Europa. Hierbei traten verschiedene Subtypen auf, bis zum Sommer 2021 überwiegend H5N8. Die Epizootie kam im Sommer 2021 zwar allmählich zur Ruhe, erlosch jedoch nie ganz. Über den Sommer meldeten vor allem die nordeuropäischen Länder weiterhin vereinzelt Fälle von HPAIV H5 aus den Brutregionen von Gänsen und Enten, die in Deutschland an den Küsten überwintern. Hierbei schälte sich aus verschiedenen Mischviren verschiedener Subtypen ab Herbst/Winter 2021 das Geflügelpestvirus H5N1 heraus, das seitdem bis heute das Seuchengeschehen ganzjährig dominiert.
Anders als in den Vorjahren wurde das seit 2021 dominierende Geflügelpestvirus H5N1 nicht mit dem Herbstvogelzug nach Europa eingetragen, sondern resultiert aus Geflügelpest-Viren, die seit 2020/21 in Wildvögeln in Europa ansässig blieben. Während man in den Vorjahren ein deutliches Abflauen der Virusaktivität in den Sommermonaten beobachtete, kommt es durch H5N1 seit Herbst 2021 kontinuierlich zu Infektionsfällen bei Wildvögeln und Ausbrüchen bei Geflügel.
Das Virus zirkuliert nunmehr ganzjährig in Wildvogelpopulationen in Europa, was früher so nicht beobachtet wurde. Dadurch kam es im Frühsommer 2022 zu sehr vielen Fällen insbesondere bei Seevögeln, die in Kolonien brüten. Entlang der Nord- und Ostseeküste führte dies zu starken Verlusten bis hin zu existenziell bedrohlichen Einbrüchen u. a. bei Seeschwalben, Kormoranen, Möwen und Basstölpeln. Aber auch außerhalb Europas verbreitete sich dieses Virus stark: So meldeten einige afrikanische Länder Fälle bei Wildvögeln sowie Ausbrüche bei Geflügel. Auch aus Asien wie z. B. Japan, den Philippinen, Nepal, Indien und Korea wurden Fälle und Ausbrüche angezeigt. Beispiellos aber ist die Ausbreitung des HPAIV H5N1 über den Atlantik bis nach Nordamerika seit November 2021 und von dort über Mittel- bis nach Südamerika und weiter in die Antarktis seit Herbst 2022. Seit 2023 wurden auch erstmals Infektionen bei Vögeln und Säugetieren im antarktischen Ökosystem gefunden.
Wie sollen sich Bürger und Bürgerinnen verhalten?
Um eine Infektion von wildlebenden Vögeln mit dem Virus der Geflügelpest möglichst früh zu erkennen, sollten Bürgerinnen und Bürger kranke oder tote Tiere, insbesondere Wassergeflügel (Schwäne, Enten, Gänse), an die zuständige Veterinärbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt melden. Tot aufgefundene Singvögel oder Tauben sollten nur dann gemeldet werden, wenn mehrere tote Vögel dieser Arten an einem Ort gefunden werden.
Menschen sollten den Kontakt mit wildlebenden Vögeln meiden. Dies gilt besonders für verendete Tiere und in Gegenden, in denen das Vogelgrippe-Virus bei verendeten Wildvögeln nachgewiesen wurde.
Sollten Sie einen toten Vogel sehen, informieren Sie bitte umgehend das zuständige Veterinäramt. Bitte senden Sie hierfür eine E-Mail an kadaversuche@kreisgg.de.
Die Bergung wird von speziell dafür ausgebildeten Bergeteams durchgeführt. Bergen Sie tote Vögel daher bitte nicht eigenständig.
Können sich mein Hund oder meine Katze anstecken?
Die bisherigen Fälle zeigen, dass eine grundsätzliche Infektionsgefahr für Säugetiere vorhanden ist und damit eine verstärkte Überwachung angezeigt ist. Dies betrifft in Deutschland vor allem Jagdausübende in Regionen, in denen Geflügelpest bei Wildvögeln vorkommt. Auffälliges Verhalten und Totfunde bei Wildvögeln und Säugetieren in Zusammenhang mit Wildvogelsterben sollten umgehend den Veterinärbehörden zur Bergung und ggf. Untersuchung gemeldet werden. Prinzipiell ermöglicht jede „spill-over“ Infektion dem Virus sich in einer neuen Wirtsspezies besser zurechtzufinden und ggf. anzupassen. In der Regel bleiben solche Infektionen aber Sackgassen für das Virus, d. h. es wird nicht weiter an andere Säugetiere übertragen. Dennoch können für das Einzeltier solche „Sackgasseninfektionen“ tödlich verlaufen.
Nützliche Links für weitere Informationen:
Kontakt
Fachbereichsleiter
Herr Dr. C. Schulze
Amtstierärztin
Frau Dr. K. Stein
amtl. Tierärztin
Frau Dr. J. Hoffmann
Geschäftszimmer
Frau E. Altieri
+49 6152 989 427
Frau A. Schmid-Arosemena
+49 6152 989 643
+49 6152 989 108
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