Ganztagsangebote / Schulkindbetreuung

Sie suchen einen Betreuungsplatz für Ihr schulpflichtiges Kind?

Im Kreis Groß-Gerau gibt es für Schülerinnen und Schüler der kreiseigenen Grundschulen ein flächendeckendes Angebot der Schulkindbetreuung. Träger der Betreuungsangebote sind Städte und Gemeinden, Betreuungsvereine und Elterninitiativen. Das örtliche Angebot ist, was Betreuungszeiten und Gebühren anbelangt, unterschiedlich. Schulen mit ganztägigen Angeboten befinden sich im Aufbau. In der Regel wird das Angebot in Kooperation mit der örtlichen Schulkindbetreuung erbracht.

 

Auskünfte über das örtliche Angebot erhalten Sie bei den Grundschulen und den Stadt- und Gemeindeverwaltungen.

Wir suchen regelmäßig päd. Teamleitungen (SuE 11b), staatlich anerkannte Fachkräfte (SuE 8b) und päd. Mitarbeiter*innen (SuE 4) für unsere Ganztagsangebote.

Hier finden Sie unsere aktuellen Stellenausschreibungen (im Bereich Fachkräfte im Sozial- und Erziehungsdienst).

Stellenangebote im Ganztag

Bewerben Sie sich jetzt - wir freuen uns auf Sie!

Selbstverständlich können Sie sich im Vorfeld gerne die Schulen ansehen und bei Interesse dort hospitieren. Unsere Teamleitungen vor Ort freuen sich auf Sie.

In den Stellenanzeigen sind die Kontaktdaten der Teamleitungen zu finden.

Über uns können Sie die Kontaktdaten ebenfalls erhalten.
Rufen Sie uns einfach an.

Nähere Informationen für die Übernahme von Beiträgen für den Besuch von
Kindertageseinrichtungen erhalten Sie beim Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe.

Wie ist das Verfahren bei einer Beantragung von Kindergartengebühren?
Nach Beantragung und Vorlage geeigneter Unterlagen (Nettoverdienstbescheinigung der letzten 12 Monate, Mietvertrag, Aufwendungen für Versicherungen usw.) wird geprüft, ob die wirtschaftliche Situation der Antragsteller eine Übernahme oder Bezuschussung der Kindergarten, -hort oder -tagesstättenbeiträge erforderlich werden lässt. Der Bewilligungszeitraum beträgt höchstens 12 Monate, Verlängerungsanträge sind rechtzeitig vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes zu stellen.

Hier werden Sie weitergeleitet zum Online-Antragsverfahren.

Die Leistungen für Bildung und Teilhabe umfassen Leistungen zur Förderung von
Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus einkommensschwachen Familien. Dadurch soll ein verbesserter Zugang zu Bildung und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in der Gemeinschaft ermöglicht werden.

 

Welche Leistungen für Bildung und Teilhabe können bewilligt werden?
 

  • Schulausflüge, mehrtägige Klassenfahrten sowie Ausflüge für Kinder in Kindertageseinrichtungen.

  • Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf.

  • Aufwendungen für die Schülerbeförderung für den Besuch der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges, soweit sie nicht von Dritten übernommen werden.

  • Angemessene Lernförderung als Ergänzung zum schulischen Angebot.
    Diese muss geeignet und zusätzlich erforderlich sein, um die nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten wesentlichen Lernziele zu erreichen.

  • Aufwendungen für die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung.

  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft als monatliche Pauschale für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren. Z. B. Aktivitäten Sport, Kultur und Freizeiten.

 

Wer kann Leistungen erhalten? 

Berechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die 

  • Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) beziehen. 

  • Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt/Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) beziehen. 

  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen. 

  • Wohngeld und/oder Kinderzuschlag beziehen.

 

Junge Erwachsene bis 25 Jahre haben einen Anspruch, wenn sie eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.

Einen Anspruch können Kinder und Jugendliche aus Familien haben, deren Einkommen knapp über dem Bedarf nach SGB II liegt.

  

Wie erfolgt die Antragstellung und Gewährung von Leistungen? 

Für die Beratung, Antragstellung und Gewährung von Leistungen sind folgende Stellen zuständig: 

  • Beim Bezug von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
    Kommunale Jobcenter Kreis Groß-Gerau
    Weitere Informationen -
     

  • Beim Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt/Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
    Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau, Fachbereich Soziale Sicherung, Fachdienst Allgemeine und Besondere Soziale Hilfen
    Weitere Informationen -
     

  • Beim Bezug von Wohngeld und/oder Kinderzuschlag
    Kreisausschuss des Kreises Gross-Gerau, Fachbereich Soziale Sicherung, Fachdienst Wohngeldbehörde, Bildung und Teilhabe, BAföG
    Weitere Informationen -

Kontakt

Fachbereich Bildung und Schule
Fachdienst Ganztagsschule

Postanschrift:
Wilhelm-Seipp-Str. 4
64521 Groß-Gerau
ganztagsschule@kreisgg.de

Besuchsanschrift:
Im Neugrund 16
64521 Groß-Gerau

Fachdienstleitung

Mario Börngen8575+49 6152 989 849

Assistenz

Sachgebietsleitung Region Nord-West

Sachgebietsleitung Region Nord-Ost

Sachgebietsleitung Region Mitte

Sachgebietsleitung Region Süd

Leitungsassistenz/Fachberatung

Sachbearbeitung Personal

Sachbearbeitung Personal

Sachbearbeitung Finanzen

Sachbearbeitung Finanzen

Fachbereichsleitung