Seit dem 01.01.2026 werden die Ganztagsangebote im Kreis Groß-Gerau zentral durch den Bildungsservice Kreis Groß-Gerau (AöR) organisiert und verwaltet.
Sie suchen einen Betreuungsplatz für Ihr schulpflichtiges Kind?
Im Kreis Groß-Gerau gibt es für Schülerinnen und Schüler der kreiseigenen Schulen ein flächendeckendes Ganztagsangebot. Träger der Ganztagsangebote ist überwiegend der Bildungsservice Kreis Groß-Gerau (AöR).
Webseite: www.bildungsservice-gg.de
Vereinzelt bestehen weiterhin Hortangebote bzw. Schulkindbetreuungen anderer Träger. Das örtliche Angebot ist – insbesondere bei Betreuungszeiten und Gebühren – unterschiedlich.
Auskünfte zum örtlichen Angebot, zur Anmeldung und zu freien Plätzen erhalten Sie bei der jeweiligen Schule.
Wir suchen regelmäßig päd. Teamleitungen (SuE 11b), staatlich anerkannte Fachkräfte (SuE 8b) und päd. Mitarbeiter*innen (SuE 4) für unsere Ganztagsangebote.
Hier finden Sie unsere aktuellen Stellenausschreibungen (im Bereich Fachkräfte im Sozial- und Erziehungsdienst).
Bewerben Sie sich jetzt - wir freuen uns auf Sie!
Selbstverständlich können Sie sich im Vorfeld gerne die Schulen ansehen und bei Interesse dort hospitieren. Unsere Teamleitungen vor Ort freuen sich auf Sie.
In den Stellenanzeigen sind die Kontaktdaten der Teamleitungen zu finden.
Über uns können Sie die Kontaktdaten ebenfalls erhalten.
Rufen Sie uns einfach an.
Nähere Informationen für die Übernahme von Beiträgen für den Besuch von
Kindertageseinrichtungen erhalten Sie beim Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe.
Wie ist das Verfahren bei einer Beantragung von Kindergartengebühren?
Nach Beantragung und Vorlage geeigneter Unterlagen (Nettoverdienstbescheinigung der letzten 12 Monate, Mietvertrag, Aufwendungen für Versicherungen usw.) wird geprüft, ob die wirtschaftliche Situation der Antragsteller eine Übernahme oder Bezuschussung der Kindergarten, -hort oder -tagesstättenbeiträge erforderlich werden lässt. Der Bewilligungszeitraum beträgt höchstens 12 Monate, Verlängerungsanträge sind rechtzeitig vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes zu stellen.
Hier werden Sie weitergeleitet zum Online-Antragsverfahren.
Die Leistungen für Bildung und Teilhabe umfassen Leistungen zur Förderung von
Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus einkommensschwachen Familien. Dadurch soll ein verbesserter Zugang zu Bildung und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in der Gemeinschaft ermöglicht werden.
Welche Leistungen für Bildung und Teilhabe können bewilligt werden?
Schulausflüge, mehrtägige Klassenfahrten sowie Ausflüge für Kinder in Kindertageseinrichtungen.
Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf.
Aufwendungen für die Schülerbeförderung für den Besuch der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges, soweit sie nicht von Dritten übernommen werden.
Angemessene Lernförderung als Ergänzung zum schulischen Angebot.
Diese muss geeignet und zusätzlich erforderlich sein, um die nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten wesentlichen Lernziele zu erreichen.Aufwendungen für die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung.
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft als monatliche Pauschale für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren. Z. B. Aktivitäten Sport, Kultur und Freizeiten.
Wer kann Leistungen erhalten?
Berechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die
Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) beziehen.
Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt/Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) beziehen.
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen.
Wohngeld und/oder Kinderzuschlag beziehen.
Junge Erwachsene bis 25 Jahre haben einen Anspruch, wenn sie eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.
Einen Anspruch können Kinder und Jugendliche aus Familien haben, deren Einkommen knapp über dem Bedarf nach SGB II liegt.
Wie erfolgt die Antragstellung und Gewährung von Leistungen?
Für die Beratung, Antragstellung und Gewährung von Leistungen sind folgende Stellen zuständig:
Beim Bezug von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
Kommunale Jobcenter Kreis Groß-Gerau
- Weitere Informationen -
Beim Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt/Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau, Fachbereich Soziale Sicherung, Fachdienst Allgemeine und Besondere Soziale Hilfen
- Weitere Informationen -
Beim Bezug von Wohngeld und/oder Kinderzuschlag
Kreisausschuss des Kreises Gross-Gerau, Fachbereich Soziale Sicherung, Fachdienst Wohngeldbehörde, Bildung und Teilhabe, BAföG
- Weitere Informationen -
Kontakt
Fachbereich Bildung und Schule
Postanschrift:
Wilhelm-Seipp-Str. 4
64521 Groß-Gerau
Besuchsanschrift:
Wilhelm-Seipp-Straße 15
64521 Groß-Gerau





