Erteilung eines Jagdscheins

Wer die Jagd ausüben möchte, muss einen auf seinen Namen lautenden Jagdschein mit sich führen.
Der Jagdschein wird von der für den Wohnsitz der Bewerberin/des Bewerbers zuständigen Jagdbehörde als Jahresjagdschein mit einer Geltungsdauer von einem oder drei Jagdjahren oder als Tagesjagdschein mit einer Geltungsdauer von vierzehn aufeinanderfolgenden Tagen erteilt.

Der Jagdschein gilt im gesamten Bundesgebiet. Vor der Erteilung des Jagdscheins prüft die Jagdbehörde anhand eines Auszuges aus dem Bundeszentralregister und einer Abfrage beim Hessischen Landeskriminalamt, ob der Antragsteller die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt. Die Bearbeitung dauert circa 6 - 8 Wochen.

Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht 18 Jahre alt sind, darf nur ein Jugendjagdschein erteilt werden. Ein Jugendjagdschein berechtigt nur zur Jagdausübung, wenn der Jugendliche in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer jagdlich erfahrenen Begleitperson ist. Der Jugendjagdschein berechtigt nicht zur Teilnahme an Gesellschaftsjagden. Sobald der Jugendliche volljährig ist, besteht ohne weitere Prüfung Anspruch auf Erteilung eines regulären Jagdscheins.

Für Ausländer, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, besteht die Möglichkeit, einen Ausländer-Jahresjagdschein zu beantragen. Die Beantragung erfolgt bei der Unteren Jagdbehörde, in deren räumlichen Zuständigkeitsbereich sich der Wohnort befindet. Dabei prüft die Behörde auch anhand eines vorgegebenen Kataloges, ob die im Heimatland bestandene Jägerprüfung als gleichwertig mit der deutschen Jägerprüfung angesehen werden kann.

Gerne beantworten wir Ihre Fragen.

Benötigte Unterlagen:

  • Antrag (im Downloadbereich verfügbar)
  • Prüfungszeugnis über bestandene Jägerprüfung (in deutscher Sprache)
  • Nachweis Jagdhaftpflichtversicherung
    (Gültigkeitsdauer entsprechend dem Zeitraum des beantragten Jagdscheines)
  • 2 (möglichst aktuelle) Passbilder
  • Personalausweis oder Reisepass

Kosten:

Dreijahresjagdschein          190,00 EUR
Jahresjagdschein                   80,00 EUR
Tagesjagdschein                    30,00 EUR
Jugendjagdschein                 36,00 EUR


In den angegebenen Beträgen ist die zu entrichtende Jagdabgabe enthalten.

Kontakt

Frau Scherer
Sachgebietsleiterin
Zimmer 145
06152 989-263

Frau Wenner
Sachbearbeiterin
Zimmer 146
06152 989-375

Frau Reil
Sachbearbeiterin
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Frau Edler
Sachbearbeiterin
Zimmer 148
06152 989-316

Herr Stange
Sachbearbeiter
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Frau Graf
Außendienstmitarbeiterin/
Sachbearbeiterin
Zimmer 147
06152 989-605  

Fax 06152 989-697
eMail: jagdwaffen@kreisgg.de

Öffnungszeiten

Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich. 

Anträge können gerne mit den erforderlichen Unterlagen per Email oder per Post eingereicht werden.