Büro für Frauen und Chancengleichheit
Aufbau und Aufgabenstellung
Das Büro für Frauen und Chancengleichheit (BFC) ist eine eigene Organisationseinheit in der Kreisverwaltung. Sie ist als Fachdienst im Fachbereich Steuerung angesiedelt. Der Landrat oder der vom Landrat beauftragte Kreisbeigeordnete ist der politisch verantwortliche Vorgesetzte. Als Stabsstelle kann das BFC seine Aufgaben als Querschnittsthemen innerhalb des Hauses und im Kreis bearbeiten.
Zielsetzung und Aufgaben des BFC
Ziel der Arbeit des BFC ist es, das grundgesetzlich verankerte Gleichheitsgebot auf regionaler Ebene zu verwirklichen und die Chancengleichheit von Frauen und Männern im Kreis Groß-Gerau zu ermöglichen.
Grundgesetz § 3 Abs. 2 von 1994
EU Richtlinien § 1 von 2006
AGG § 1 von 2006
HGO § 4 von 2005
In der Rahmenkonzeption des BFC heißt es dazu:
Die gesellschaftliche Wirklichkeit weist noch keine Chancengleichheit in verschiedenen Ebenen auf:
- im Beruf
- in der Gesetzgebung
- in der Familie (Stichwort: Vereinbarkeit von Familie und Beruf)
- in der Öffentlichkeit (Stichwort: Gewalt gegen Frauen)
II. Die Aufgaben des Büros für Frauen und Chancengleichheit sind daher:
- Beratung , Informationsweitergabe und Vermittlung bei Beschwerden;
- Erstellen von Studien, Erarbeitung von Kriterien, um Untersuchungen einleiten zu können und Vorbereitung von Lösungsvorschlägen aus diesem Material;
- Durchführung von Informations- und Bildungsveranstaltungen, auch in Form von Ausstellungen und kulturellen Veranstaltungen;
- Erarbeitung und Veröffentlichung von Informationsmaterial;
- Zusammenarbeit und Koordination aller auf Kreisebene tätigen Frauenbeauftragten;
- Zusammenarbeit mit Kommunen, Gewerkschaften, Betriebs- und Personalräten, Unternehmen, Arbeitsverwaltungen und anderen gesellschaftlich relevanten Gruppen und Einrichtungen im Kreis Groß-Gerau mit dem Ziel, die Situation der Frau zu verbessern.
- Beteiligung der bei der Initiierung und Entwicklung sowie der Umsetzung von Frauenförderplänen in kommunalen Verwaltungen und Betrieben;
- Zusammenarbeit mit dem Trägerverein des Frauenhauses und den Beratungsstellen im Kreisgebiet;
- Förderung von Fraueninitiativen und Selbsthilfegruppen;
- Geschäftsführung der Frauenkommission."