Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)
Was?
- Mit den ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) erhalten förderungsbedürftige, junge Menschen, die sich in einer Berufsausbildung oder einer Einstiegsqualifizierung befinden, eine zusätzliche Förderung um Ausbildungsabbrüche zu vermeiden.
Dauer
- Die Dauer richtete sich nach dem Bedarf. Zeitlicher Umfang: 3-8 Stunden pro Woche, die üblicherweise außerhalb der Arbeitszeit liegen
Inhalt
- Mit den abH kann auf folgende Bedarfe reagiert werden: Bildungsdefizite, Lücken in der Fachtheorie, Lernhemmungen und Prüfungsängste, Sprachprobleme, Schwierigkeiten im sozialen Umfeld
- Folgende Hilfen sind beispielsweise möglich: Wissensvermittlung in Allgemeinbildung oder Fachtheorie; Sprachunterricht; sozialpädagogische Begleitung
Wer?
Aufenthaltsstatus
- unabhängig vom Aufenthaltsstatus
- Vgl. SGB III, § 60 und § 75
Alter
- i.d.R. für Personen bis 27 Jahre
Sprachkenntnisse
- keine formellen Voraussetzungen
Wann?
- Start jederzeit möglich.
Wo?
- Im jeweiligen Betrieb, in der Berufsschule oder beim Träger der abH
Wie?
- Ob eine abH bewilligt wird, entscheidet die Bundesagentur für Arbeit oder das Kommunale Jobcenter. Leistungsberechtigte nach dem SGB II wenden sich an das Kommunale Jobcenter, alle sonstigen Personen an die Bundesagentur für Arbeit.
Kontakt
Weiterführende Links
Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) – Flyer für Arbeitgeber, Hrsg.: Bundesagentur für Arbeit
Berufsausbildungsbeihilfen (BAB)
Kurzinformation
- Auszubildende, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können, können Berufsausbildungsbeihilfe bei der örtlichen Bundesagentur für Arbeit beantragen (§ 56 SGB III)
- Übersichten, welche Personengruppen einen Anspruch auf BAB haben, sind unter „zusätzliche Informationsmaterialien“ verlinkt
- Kontakt: Bundesagentur für Arbeit, siehe (>)
Links
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), Internetseite der Bundesagentur für Arbeit
Zusätzliche Informationsmaterialien
Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE)
Was?
- Förderungsbedürftige, jungen Menschen können in außerbetrieblichen Einrichtungen eine duale Ausbildung absolvieren und erhalten dabei eine intensive Begleitung und Unterstützung.
Dauer
- i.d.R. 3 Jahre
Inhalt
- Die Ausbildung erfolgt bei einem Bildungsträger in enger Kooperation mit Betrieben
- Besuch der Fachklassen in der Berufsschule, flankiert durch Stütz- und Förderunterricht sowie intensiver Vorbereitung auf Zwischen- und Abschlussprüfung durch den Bildungsträger
- individuelle sozialpädagogische Begleitung
Wer?
Aufenthaltsstatus
- Anerkannte Flüchtlinge, Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte: freier Zugang
- Aufenthaltserlaubnis wegen Feststellung eines Abschiebeverbots: Zugang ab dem 16 Monat des Aufenthalts in Deutschland
- Asylbewerber und Geduldete: kein Zugang; ggf. nach 5 Jahren (vgl. SGB III, §59, Abs. 3)
- Sonstige Drittstaatsangehörige: Informationen, siehe unten, Übersicht unter: „Weiterführende Links“
Alter
- bis zu 25 Jahren
Sprachkenntnisse
- Sprachniveau ca. B2
Wann?
- regulärer Ausbildungsbeginn zum 01.08. oder 01.09. eines Jahres
Wo?
- Groß-Gerau, Rüsselsheim
Wie?
- Ob eine BaE bewilligt wird, entscheidet die Bundesagentur für Arbeit oder das Kommunale Jobcenter. Leistungsberechtigte nach dem SGB II wenden sich an das Kommunale Jobcenter, alle sonstigen Personen an die Bundesagentur für Arbeit.
Kontakt
- Bundesagentur für Arbeit, Berufsberatung, siehe Bundesagentur für Arbeit (>)
- Kommunales Jobcenter, U25-Team am jeweiligen Standort, siehe Kommunales Jobcenter (>)
Weiterführende Links
Einstiegsqualifizierung (EQ)
Was?
- betriebliches Langzeitpraktikum inkl. Besuch der Berufsschule. Die Einstiegsqualifizierung wird einer Ausbildung vorgeschaltet, um an diese heranzuführen.
Dauer
- min. 6 Monate, max. 12 Monate
Inhalt
- Kennenlernen der Anforderungen im Betrieb und im Unterricht an der Berufsschule
- Eine EQ kommt besonders dann in Frage, wenn eine Person einen Ausbildungsbetrieb gefunden hat, aber unklar ist, ob sie die Anforderungen der Berufsausbildung, insbesondere in der Berufsschule, bereits erfüllen kann.
- Bei guten Leistungen in der Berufsschule, kann die Dauer der EQ auf eine direkt anschließende Ausbildung angerechnet werden.
Wer?
Aufenthaltsstatus
- Anerkannte Flüchtlinge, Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtigte und Personen mit nationalem Abschiebeverbot: Zugang
- Asylbewerber_innen und Geduldete mit Arbeitsmarktzugang (>)
- Steht fest, dass an die EQ eine Ausbildung anschließt, so kann im Einzelfall die Ausländerbehörde bereits für die Dauer der EQ eine Ausbildungsduldung ausstellen (Vgl. Erlass des hessischen Innenministeriums vom 14.07.2017 zur Duldungserteilung zum Zwecke der Ausbildung nach §60a Abs. 2 Satz 4ff. AufenthG), siehe auch: Ausbildungsduldung (>)
- Sonstige Drittstaatsangehörige: Informationen, siehe unten, Übersicht unter: „Weiterführende Links“.
Alter
- Mindestalter: nach Erfüllung der Vollschulzeitpflicht
Sprachkenntnisse
- B1-B2
Weiteres
- wird pro Person nur einmal je Fachgebiet gefördert
Wann?
- Da die meisten Ausbildungen im September/ Oktober beginnen, starten viele EQs in diesem Zeitraum.
- Da eine EQ mind. 6 Monate dauert, startet die EQ i.d.R. spätestens im Frühjahr.
Wo?
- Eine EQ wird im jeweiligen Betrieb absolviert.
Wie?
- Ob eine EQ bewilligt wird, entscheidet die Bundesagentur für Arbeit oder das Kommunale Jobcenter. Leistungsberechtigte nach dem SGB II wenden sich an das Kommunale Jobcenter, alle sonstigen Personen an die Bundesagentur für Arbeit.
Kontakt
Weiterführende Links
Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaFöG)
Kurzinformation
- Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (kurz: BAföG) regelt die staatliche finanzielle Unterstützung für die Ausbildung von Schüler_innen und Student_innen in Deutschland.
- Über das Aufstiegs-BaföG ist auch die Förderungen der Vorbereitung auf berufliche Fortbildungsprüfungen (Meister_in, Techniker_in, Fachwirt_in, etc.) möglich.
Links
Informationsmaterialien
Übersicht zum Zugang zu Ausbildungsförderung für Drittstaatsangehörige, Hrsg.: IQ-Netzwerk
Qualifizierte Ausbildungsbegleitung in Betrieb und Berufsschule (QuABB)
Kurzinformation
- Beratung für Auszubildende und Ausbildungsbetriebe, um Ausbildungsabbrüche im dualen System zu vermeiden.
- Beratung und Begleitung von Auszubildenden.
- Durch praktische Unterstützung sowie passgenaue Hilfsangebote werden ratsuchende Auszubildende gefördert.
- Die Ausbildungsbegleitung ist offen für alle Auszubildenden im Landkreis Groß-Gerau, einschließlich der zwei beruflichen Schulen im Landkreis.
Link
QuABB im Landkreis Groß-Gerau (inkl. Kontaktdaten und Sprechzeiten etc.)
Wirtschaft integriert: Einstiegsqualifizierung (EQ+) und Ausbildungsbegleitung (AB+)
Was?
- Maßnahme bestehend aus 3 Bausteinen zur Berufsvorbereitung und –begleitung: Berufsorientierung (BO+), Einstiegsqualifizierung (EQ+) und Ausbildungsbegleitung (AB+). Das Plus (+) steht jeweils für die zusätzliche Sprachförderung.
- Ein direkter Start in EQ+ oder AB+, ohne vorherige Teilnahme an BO+, ist möglich.
Dauer
- BO+ : 4-6 Monate; EQ+ : 6-12 Monate (Start direkt in EQ+ möglich); AB+ : 2-3,5 Jahre
Inhalt
- BO+: Erprobung in 3 Berufsfeldern, Kompetenzfeststellung
- EQ+: betriebliches Langzeitpraktikum + Sprachförderung. Kein Berufsschulbesuch, stattdessen 1,5 Tage Förderunterricht und Begleitangebot
- AB+: zusätzlich zur regulären Ausbildung: 4-8 Stunden Stütz- und Förderunterricht
Wer?
Aufenthaltsstatus
- Personen mit Aufenthaltstitel
- Asylbewerber_innen und Geduldete mit Arbeitsmarktzugang
Siehe auch: Berufliche Qualifizierung > Zugang zu Arbeit, Ausbildung, Praktika > Arbeitsmarktzugang (>)
Alter
- Nach Ende der Vollschulzeitpflicht
Sprachkenntnisse
mind. A2-B1
Wann?
unterjährig
Wo?
Rüsselsheim, Groß-Gerau
Wie?
- Zugang direkt bei dem Projekt bzw. dem Träger.
- entweder einen Einzeltermin vereinbaren oder an einer Informationsveranstaltung teilnehmen (Termine finden sich auf der Homepage von Wirtschaft integriert, siehe „Weiterführende Links“
Kontakt
- BWHW - Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft e.V. , Eisenstraße 48a, 65428 Rüsselsheim am Main
Gesamtkoordination: Frau Wick, Tel.: 0151 44157502, E-Mail: wick.christiane@bwhw.de
BO+ und EQ+: Frau Schimrasczyk, Tel.: 06142 60336-15, E-Mail: schimrasczyk.nicole@bwhw.de - BWHW - Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft e.V. , Odenwaldstr. 21, 64521 Groß-Gerau
AB+: Frau Yaman-Börk, Tel.: 06152-8001-40, E-Mail: yaman-boerk.suemeyra@bwhw.de
Weiterführende Links
aktuelle Starttermine und Termine für Informationsveranstaltungen und Sprechstunden