Ausbildungsförderung

Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)

Was?

  • Mit den ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) erhalten förderungsbedürftige, junge Menschen, die sich in einer Berufsausbildung oder einer Einstiegsqualifizierung befinden, eine zusätzliche Förderung  um Ausbildungsabbrüche zu vermeiden.

Dauer

  • Die Dauer richtete sich nach dem Bedarf. Zeitlicher Umfang: 3-8 Stunden pro Woche, die üblicherweise außerhalb der Arbeitszeit liegen

Inhalt

  • Mit den abH kann auf folgende Bedarfe reagiert werden: Bildungsdefizite, Lücken in der Fachtheorie, Lernhemmungen und Prüfungsängste, Sprachprobleme, Schwierigkeiten im sozialen Umfeld
  • Folgende Hilfen sind  beispielsweise möglich: Wissensvermittlung in Allgemeinbildung oder Fachtheorie; Sprachunterricht; sozialpädagogische Begleitung

Wer?

Aufenthaltsstatus

    • unabhängig vom Aufenthaltsstatus
    • Vgl. SGB III, § 60 und § 75

    Alter

    • i.d.R. für Personen bis 27 Jahre

    Sprachkenntnisse

    • keine formellen Voraussetzungen

    Wann?

    • Start jederzeit möglich.

    Wo?

    • Im jeweiligen Betrieb, in der Berufsschule oder beim Träger der abH

    Wie?

    • Ob eine abH bewilligt wird, entscheidet die Bundesagentur für Arbeit oder das Kommunale Jobcenter. Leistungsberechtigte nach dem SGB II wenden sich an das Kommunale Jobcenter, alle sonstigen Personen an die Bundesagentur für Arbeit.

    Kontakt

    • Bundesagentur für Arbeit, siehe (>)
    • Kommunales Jobcenter, siehe (>)

    Weiterführende Links

    Übersicht zum Zugang zu Ausbildungsförderung für Geflüchtete abhängig vom Aufenthaltsstatus, Hrsg.: IQ-Netzwerk

    Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) – Flyer für Arbeitgeber, Hrsg.: Bundesagentur für Arbeit

    Handreichung: Der Zugang zur Berufsausbildung und zu den Leistungen der Ausbildungsförderung für junge Flüchtlinge und junge Neuzugewanderte, Hrsg.: Der Paritätische Gesamtverband. Bundeskoordination Jugendsozialarbeit

    Berufsausbildungsbeihilfen (BAB)

    Kurzinformation

    • Auszubildende, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können, können Berufsausbildungsbeihilfe bei der örtlichen Bundesagentur für Arbeit beantragen (§ 56 SGB III)
    • Übersichten, welche Personengruppen einen Anspruch auf BAB haben, sind unter „zusätzliche Informationsmaterialien“ verlinkt
    • Kontakt: Bundesagentur für Arbeit, siehe (>)

    Links

    Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), Internetseite der Bundesagentur für Arbeit

    Zusätzliche Informationsmaterialien

    Übersicht zum Zugang zu Ausbildungsförderung für Geflüchtete abhängig vom Aufenthaltsstatus, Hrsg.: IQ-Netzwerk

    Handreichung: Der Zugang zur Berufsausbildung und zu den Leistungen der Ausbildungsförderung für junge Flüchtlinge und junge Neuzugewanderte, Hrsg.: Der Paritätische Gesamtverband. Bundeskoordination Jugendsozialarbeit

    Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE)

    Was?

    • Förderungsbedürftige, jungen Menschen können in außerbetrieblichen Einrichtungen eine duale Ausbildung absolvieren und erhalten dabei eine intensive Begleitung und Unterstützung.

    Dauer

    • i.d.R. 3 Jahre

    Inhalt

    • Die Ausbildung erfolgt bei einem Bildungsträger in enger Kooperation mit Betrieben
    • Besuch der Fachklassen in der Berufsschule, flankiert durch Stütz- und Förderunterricht sowie intensiver Vorbereitung auf Zwischen- und Abschlussprüfung durch den Bildungsträger
    • individuelle sozialpädagogische Begleitung

    Wer?

    Aufenthaltsstatus

    • Anerkannte Flüchtlinge, Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte: freier Zugang
    • Aufenthaltserlaubnis wegen Feststellung eines Abschiebeverbots: Zugang ab dem 16 Monat des Aufenthalts in Deutschland
    • Asylbewerber und Geduldete: kein Zugang; ggf. nach 5 Jahren (vgl. SGB III,  §59, Abs. 3)
    • Sonstige Drittstaatsangehörige: Informationen, siehe unten, Übersicht unter: „Weiterführende Links“

    Alter

    • bis zu 25 Jahren

    Sprachkenntnisse

    • Sprachniveau ca. B2

    Wann?

    • regulärer Ausbildungsbeginn zum 01.08. oder 01.09. eines Jahres

    Wo?

    • Groß-Gerau, Rüsselsheim

    Wie?

    • Ob eine BaE bewilligt wird, entscheidet die Bundesagentur für Arbeit oder das Kommunale Jobcenter. Leistungsberechtigte nach dem SGB II wenden sich an das Kommunale Jobcenter, alle sonstigen Personen an die Bundesagentur für Arbeit.

    Kontakt

    • Bundesagentur für Arbeit, Berufsberatung, siehe Bundesagentur für Arbeit (>)
    • Kommunales Jobcenter, U25-Team am jeweiligen Standort, siehe Kommunales Jobcenter (>)

    Weiterführende Links

    Übersicht zum Zugang zu Ausbildungsförderung für Geflüchtete abhängig vom Aufenthaltsstatus, Hrsg.: IQ-Netzwerk

    Handreichung: Der Zugang zur Berufsausbildung und zu den Leistungen der Ausbildungsförderung für junge Flüchtlinge und junge Neuzugewanderte, Hrsg.: Der Paritätische Gesamtverband. Bundeskoordination Jugendsozialarbeit

    Einstiegsqualifizierung (EQ)

    Was?

    • betriebliches Langzeitpraktikum inkl. Besuch der Berufsschule. Die Einstiegsqualifizierung wird einer Ausbildung vorgeschaltet, um an diese heranzuführen.

    Dauer

    • min. 6 Monate, max. 12 Monate

    Inhalt

    • Kennenlernen der Anforderungen im Betrieb und im Unterricht an der Berufsschule
    • Eine EQ kommt besonders dann in Frage, wenn eine Person einen Ausbildungsbetrieb gefunden hat, aber unklar ist, ob sie die Anforderungen der Berufsausbildung, insbesondere in der Berufsschule, bereits erfüllen kann.
    • Bei guten Leistungen in der Berufsschule, kann die Dauer der EQ auf eine direkt anschließende Ausbildung angerechnet werden.

    Wer?

    Aufenthaltsstatus

    • Anerkannte Flüchtlinge, Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtigte und Personen mit nationalem Abschiebeverbot: Zugang
    • Asylbewerber_innen und Geduldete mit Arbeitsmarktzugang (>)
    • Steht fest, dass an die EQ eine Ausbildung anschließt, so kann im Einzelfall die Ausländerbehörde bereits für die Dauer der EQ eine Ausbildungsduldung ausstellen (Vgl. Erlass des hessischen Innenministeriums vom 14.07.2017 zur Duldungserteilung zum Zwecke der Ausbildung nach §60a Abs. 2 Satz 4ff. AufenthG), siehe auch: Ausbildungsduldung (>)
    • Sonstige Drittstaatsangehörige: Informationen, siehe unten, Übersicht unter: „Weiterführende Links“.

    Alter

    • Mindestalter: nach Erfüllung der Vollschulzeitpflicht

    Sprachkenntnisse

    • B1-B2

    Weiteres

    • wird pro Person nur einmal je Fachgebiet gefördert

    Wann?

    • Da die meisten Ausbildungen im September/ Oktober beginnen, starten viele EQs in diesem Zeitraum.
    • Da eine EQ mind. 6 Monate dauert, startet die EQ i.d.R. spätestens im Frühjahr.

    Wo?

    • Eine EQ wird im jeweiligen Betrieb absolviert.

    Wie?

    • Ob eine EQ bewilligt wird, entscheidet die Bundesagentur für Arbeit oder das Kommunale Jobcenter. Leistungsberechtigte nach dem SGB II wenden sich an das Kommunale Jobcenter, alle sonstigen Personen an die Bundesagentur für Arbeit.

    Kontakt

    • Bundesagentur für Arbeit, siehe (>)
    • Kommunales Jobcenter, siehe (>)

    Weiterführende Links

    Brücke in die Berufsausbildung – Betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ), Hrsg.: Bundesagentur für Arbeit

    Kommunales Jobcenter: Förderleistungen U25

    Übersicht zum Zugang zu Arbeitsförderung für Geflüchtete abhängig vom Aufenthaltsstatus, Hrsg.: IQ-Netzwerk

    Handreichung: Der Zugang zur Berufsausbildung und zu den Leistungen der Ausbildungsförderung für junge Flüchtlinge und junge Neuzugewanderte, Hrsg.: Der Paritätische Gesamtverband. Bundeskoordination Jugendsozialarbeit

    Qualifizierte Ausbildungsbegleitung in Betrieb und Berufsschule (QuABB)

    Kurzinformation

    • Beratung für Auszubildende und Ausbildungsbetriebe, um Ausbildungsabbrüche im dualen System zu vermeiden.
    • Beratung und Begleitung von Auszubildenden.
    • Durch praktische Unterstützung sowie passgenaue Hilfsangebote werden ratsuchende Auszubildende gefördert.
    • Die Ausbildungsbegleitung ist offen für alle Auszubildenden im Landkreis Groß-Gerau, einschließlich der zwei beruflichen Schulen im Landkreis.

    Link

    QuABB im Landkreis Groß-Gerau (inkl. Kontaktdaten und Sprechzeiten etc.)

    Wirtschaft integriert: Einstiegsqualifizierung (EQ+) und Ausbildungsbegleitung (AB+)

    Was?

    • Maßnahme bestehend aus 3 Bausteinen zur Berufsvorbereitung und –begleitung: Berufsorientierung (BO+), Einstiegsqualifizierung (EQ+) und Ausbildungsbegleitung (AB+). Das Plus (+) steht jeweils für die zusätzliche Sprachförderung.
    • Ein direkter Start in EQ+ oder AB+, ohne vorherige Teilnahme an BO+, ist möglich.

    Dauer

    • BO+ : 4-6 Monate; EQ+ : 6-12 Monate (Start direkt in EQ+ möglich); AB+ : 2-3,5 Jahre

    Inhalt

    • BO+: Erprobung in 3 Berufsfeldern, Kompetenzfeststellung
    • EQ+:  betriebliches Langzeitpraktikum + Sprachförderung. Kein Berufsschulbesuch, stattdessen 1,5 Tage Förderunterricht und Begleitangebot
    • AB+: zusätzlich zur regulären Ausbildung: 4-8 Stunden Stütz- und Förderunterricht

    Wer?

    Aufenthaltsstatus

    • Personen mit Aufenthaltstitel
    • Asylbewerber_innen und Geduldete mit Arbeitsmarktzugang
      Siehe auch: Berufliche Qualifizierung > Zugang zu Arbeit, Ausbildung, Praktika > Arbeitsmarktzugang (>)

    Alter

    • Nach Ende der Vollschulzeitpflicht

    Sprachkenntnisse

    • mind. A2-B1

    Wann?

    • unterjährig

    Wo?

    • Rüsselsheim, Groß-Gerau

    Wie?

    • Zugang direkt bei dem Projekt bzw. dem Träger.
    • entweder einen Einzeltermin vereinbaren oder an einer Informationsveranstaltung teilnehmen (Termine finden sich auf der Homepage von Wirtschaft integriert, siehe „Weiterführende Links“

    Kontakt

    • BWHW - Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft e.V. , Eisenstraße 48a, 65428 Rüsselsheim am Main
      Gesamtkoordination: Frau Wick, Tel.: 0151 44157502, E-Mail: wick.christiane@bwhw.de 
      BO+ und EQ+: Frau Schimrasczyk, Tel.: 06142 60336-15, E-Mail: schimrasczyk.nicole@bwhw.de
    • BWHW - Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft e.V. , Odenwaldstr. 21, 64521 Groß-Gerau
      AB+: Frau Yaman-Börk, Tel.: 06152-8001-40, E-Mail: yaman-boerk.suemeyra@bwhw.de

    Weiterführende Links

    Wirtschaft integriert

    aktuelle Starttermine und Termine für Informationsveranstaltungen und Sprechstunden