Spezifische Datenschutzhinweise gem. Art. 13 & 14 DSGVO
im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Führerscheinangelegenheiten durch die Fahrerlaubnisbehörde Groß-Gerau
1. Zweck der Verarbeitung:
Ihre Daten werden dafür erhoben, um u. a. Ihren Antrag auf
- Ersterteilung (auch Fahrgastbeförderung) einer Erlaubnis
- Erweiterung oder Neuerteilung einer Fahrerlaubnis
- Erweiterung in einem bereits laufenden Antragsverfahren
- Verlängerung einer Fahrerlaubnis (auch Fahrgastbeförderung)
- Umschreibung eines Führerscheines
- Ausstellung eines Ersatzführerscheines
- Umstellung in den Kartenführerschein
- Änderung von Daten (z. B. Namensänderung, Eintragung oder Streichung von Auflagen bzw. Schlüsselzahlen)
- Ausstellung eines internationalen Führerscheines
- Überprüfung der Fahreignung
oder andere fahrerlaubnisrechtliche Maßnahmen bearbeiten zu können.
2. Rechtsgrundlagen der Verarbeitung:
Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit e DSGVO in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG), § 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG) und der §§ 20, 21 Fahrerlaubnis- Verordnung (FeV) verarbeitet. Für freiwillige Angaben (z. B. Telefonnummer, E-Mail-Adresse) erfolgt die Verarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 lit a DSGVO, wenn Sie Ihre Einwilligung erklärt haben.
3. Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten:
Ihre personenbezogenen Daten können weitergegeben werden an:
- das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg zur Speicherung Ihrer Fahrerlaubnisdaten im Zentralen Fahrerlaubnisregister und zur Klärung, ob Eintragungen im Fahreignungsregister gespeichert sind
- die Bundesdruckerei in Berlin bei Herstellung und ggf. dem Versand Ihres Kartenführerscheins
- die jeweilige technische Prüfstelle, z. B. TÜV, bei Ablegung der theoretischen und/oder praktischen Prüfung
- die zuständige Staatsanwaltschaft, das zuständige Gericht oder die zuständige Polizeidienststelle, falls Akten/Vorgänge aufgrund Eignungsüberprüfungsbedenken angefordert werden müssen
- das Gesundheitsamt, Fachärzte und/oder Begutachtungsstellen für Fahreignung, falls entsprechende Gutachten erforderlich sind und/oder Eignungsbedenken geklärt werden müssen
- Rechtsanwälte bei Bevollmächtigung; Betreuer mit entsprechender Vollmacht
- andere Fahrerlaubnisbehörden, falls Ihre Fahrerlaubnisdaten und/oder Führerscheinakte angefordert werden müssen
- Gemeinden/Einwohnermeldeämter zur Überprüfung Ihrer Meldedaten
- ekom21 - KGRZ Hessen als Support- und Wartungsdienstleister für das eingesetzte Fachverfahren LaIF
4. Übermittlung der personenbezogenen Daten in ein Drittland:
Bei Vorliegen einer ausländischen Fahrerlaubnis werden personenbezogene Daten an den Ausstellerstaat der ausländischen Fahrerlaubnis übermittelt (erfolgt in der Regel über das Kraftfahrt-Bundesamt).
5. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten:
Ihre Daten werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gemäß § 29 StVG für die jeweilige Aufgabenerfüllung notwendig ist. Ihre Daten werden mit folgenden Fristen gelöscht:
Führerscheindaten und Angaben über einen Entzug der Fahrerlaubnis: bis zur Vollendung des 110. Lebensjahres
Registerauskünfte, Führungszeugnisse, Gutachten und Gesundheitszeugnisse: bis zu 10 Jahren ab der Erteilung/ Verlängerung/ Neuerteilung der Fahrerlaubnis
Soweit es keine spezialgesetzlichen Regelungen gibt, gelten die Empfehlungen der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement aus dem KGSt-Bericht 4/2006: https://www.boenen.de/fileadmin/media/dokumente/FB_I/Information_Datenschutz-Grundverordnung/Fachbereich_I/KGST-Aufbewahrungsfristen.pdf
Fahrerlaubnis- und Führerscheindaten bleiben im zentralen Fahrerlaubnisregister beim Kraftfahrbundesamt nach Maßgabe von § 61 Abs. 1 StVG gespeichert.
6. Widerrufsrecht bei Einwilligung:
Sollte die Rechtsgrundlage der Verarbeitung Ihre Einwilligung darstellen, so kann diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.
7. Betroffenenrechte:
Nach der Datenschutzgrundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
a) Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
b) Sollten unrichtige personenbezogenen Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
c) Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18, 21 DSGVO).
d) Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
8. Verantwortlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten:
Kreisverwaltung Groß-Gerau
- Der Kreisausschuss -
vertreten durch Herrn Landrat Thomas Will
Wilhelm-Seipp Straße 4
64521 Groß-Gerau
Telefon 06152 989-0
E-Mail: landrat@kreisgg.de
9. Datenschutzbeauftragter:
Kreisverwaltung Groß-Gerau
- Datenschutzbeauftragter -
Wilhelm-Seipp Str. 4
64589 Groß-Gerau
E-Mail: datenschutz@kreisgg.de
10. Aufsichtsbehörde in Datenschutzangelegenheiten:
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI)
Postfach 3163
65021 Wiesbaden
Telefon 0611 1408 - 0
E-Mail: poststelle@datenschutz.hessen.de
Betroffene Personen haben das Recht, sich über vermutete oder tatsächliche Verstöße der Kreisverwaltung Groß-Gerau gegen die Datenschutz-Grundverordnung bei dieser Aufsichtsbehörde zu beschweren.
11. Pflicht zur Bereitstellung Ihrer Daten:
Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus § 2 Abs. 6 StVG, §§ 20, 21 FeV. Die Fahrerlaubnisbehörde Groß-Gerau benötigt Ihre Daten, um Ihren Antrag bearbeiten zu können. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.
Kontakt
Telefon:
+49 6152 989 84300
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass Ihr Anruf wegen des hohen Aufkommens nicht immer sofort entgegen genommen werden kann.
E-Mail:
feb@kreisgg.de
Fax:
+49 6152 989 117