
Das Hessische Naturschutzgesetz ermöglicht nach § 57 den Unteren Naturschutzbehörden die Bildung eines Naturschutzbeirates. Dieser besteht aus höchstens 12 Mitgliedern der in Hessen anerkannten und ansässigen Naturschutzverbänden und ausgewiesenen Expert*innen. Er nimmt für die Untere Naturschutzbehörde die Funktion eines Sachverständigen ein und berät bzw. unterstützt die Behörde in allen Angelegenheiten des Naturschutzes. Alle Mitglieder sind unabhängig und weisen eine hohe Fachexpertise, sowie eine Orts- und Sachkunde im Kreis Groß-Gerau auf.
Die Einrichtung eines Naturschutzbeirats eröffnet der Unteren Naturschutzbehörde die Möglichkeit, Fachwissen aus unterschiedlichen Richtungen in einem Gremium zu bündeln. Damit soll gewährleistet werden, dass ein breites Fachwissen in naturschutzrechtlichen Entscheidungen einfließt.
Der Naturschutzbeirat hat auch die Möglichkeit, eigene Vorschläge und Anregungen zum Naturschutz zu unterbreiten.
Sie können zudem Anträge stellen und sind auf Verlangen anzuhören.
Dies gilt insbesondere für
- Die Vorbereitung von Rechtsverordnungen und Satzungen,
- Planungen und Planfeststellungen nach anderen Rechtsvorschriften von überörtlicher Bedeutung, bei denen die Naturschutzbehörde mitwirkt, und
- Bedeutsame Vorgänge, bei denen die Naturschutzbehörde eine Entscheidungs- oder Mitwirkungsbefugnis hat.
Alle 5 Jahre werden die Mitglieder des Naturschutzbeirates neu berufen.