Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)

Das Prostituiertenschutzgesetz ist am 1. Juli 2017 in Kraft getreten.

Ziel des Gesetzes ist die Verbesserung der Situation für die in Prostitution Tätigen durch die Stärkung ihres Selbstbestimmungsrechts und die Gewährleistung eines besseren Schutzes vor Ausbeutung, Zuhälterei, Gewalt und Menschenhandel. Die gesetzliche Grundlage dient zugleich dazu die ordnungsrechtlichen Instrumente zur Überwachung des Prostitutionsgewerbes zu verbessern und gefährliche Erscheinungsformen des Prostitutionsgewerbes auszuschließen.

Wesentliche Kernelemente des Gesetzes sind die neu geschaffene Anmeldepflicht für Prostituierte, die verbindliche gesundheitliche Beratung für Prostituierte und die Einführung einer Erlaubnispflicht für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes.

 

Termine für persönliche Vorsprachen können online oder telefonisch vereinbart werden.

 

Kontakt

Sachbearbeiterin

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Öffnungszeiten

Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich - Termine können online oder telefonisch vereinbart werden.

Termine für Montage oder Termine für Werktage im unmittelbaren Anschluss an Feiertage, bitte wir aus systemtechnischen Gründen mindestens drei Tage im Voraus zu vereinbaren.

Anträge können gerne mit den erforderlichen Unterlagen per Email oder per Post eingereicht werden.