Der Unterhalt der Pflegekinder wird durch Pflegegeldzahlungen sichergestellt. Die Höhe ist landesweit abhängig vom Alter der Kinder einheitlich geregelt. Ein zusätzlicher Erziehungsbeitrag honoriert den erzieherischen Aufwand der Pflegeeltern. Darüber hinaus werden für unterschiedliche Aufwendungen Nebenleistungen gewährt sowie Beiträge zu einer Altersversorgung geleistet.