Jagdaufseher
Den von der Jagdbehörde bestätigten Jagdaufsehern obliegt in einem Jagdbezirk der Jagdschutz.
Inhalte des Jagdschutzes sind der Schutz des Wildes
- vor Menschen (Wilderei, sowie die Verletzung sonstiger jagdrechtlicher Vorschriften),
- vor Futternot,
- vor Wildseuchen,
- vor anderen Tieren (wildernde Hunde und Katzen, Raubzeug).
Bestätigte Jagdaufseher haben die gleiche Rechte und Pflichten wie Jagdausübungsberechtigte. Jagdaufseherinnen und Jagdaufseher dürfen Jagdgäste führen. Die Bestätigung als Jagdaufseher wird im Jagdschein vermerkt. Das Mitführen eines zusätzlichen Dokumentes entfällt hierdurch.
Nicht geprüfte und nicht bestätigte Jagdaufseher müssen die von Ihrem Jagdausübungsberechtigten verfasste schriftliche Bestellung zum Jagdaufseher mit sich führen. Ein Vermerk im Jagdschein erfolgt hier nicht.
Benötigte Unterlagen:
- Antrag (im Downloadbereich verfügbar)
- Dienstvertrag (auf Seite 2 des Antrages)
- Bestätigung über bestandene Jagdaufseherprüfung
- Kopie Personalausweis oder Reisepass
Kosten:
- 45,00 EUR
Kontakt
Sachgebietsleiterin
Sachbearbeiterin
Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich - Termine können online oder telefonisch vereinbart werden.
Termine für Montage oder Termine für Werktage im unmittelbaren Anschluss an Feiertage, bitte wir aus systemtechnischen Gründen mindestens drei Tage im Voraus zu vereinbaren.
Anträge können gerne mit den erforderlichen Unterlagen per Email oder per Post eingereicht werden.