Jagdaufseher
Den von der Jagdbehörde bestätigten Jagdaufsehern obliegt in einem Jagdbezirk der Jagdschutz.
Inhalte des Jagdschutzes sind der Schutz des Wildes
- vor Menschen (Wilderei, sowie die Verletzung sonstiger jagdrechtlicher Vorschriften),
- vor Futternot,
- vor Wildseuchen,
- vor anderen Tieren (wildernde Hunde und Katzen, Raubzeug).
Bestätigte Jagdaufseher haben die gleiche Rechte und Pflichten wie Jagdausübungsberechtigte. Jagdaufseherinnen und Jagdaufseher dürfen Jagdgäste führen. Die Bestätigung als Jagdaufseher wird im Jagdschein vermerkt. Das Mitführen eines zusätzlichen Dokumentes entfällt hierdurch.
Nicht geprüfte und nicht bestätigte Jagdaufseher müssen die von Ihrem Jagdausübungsberechtigten verfasste schriftliche Bestellung zum Jagdaufseher mit sich führen. Ein Vermerk im Jagdschein erfolgt hier nicht.
Benötigte Unterlagen:
- Antrag (im Downloadbereich verfügbar)
- Dienstvertrag (auf Seite 2 des Antrages)
- Bestätigung über bestandene Jagdaufseherprüfung
- Kopie Personalausweis oder Reisepass
Kosten:
- 45,00 EUR
Kontakt
Frau Scherer
Sachgebietsleiterin
Zimmer 145
06152 989-263
Frau Wenner
Sachbearbeiterin
Zimmer 146
06152 989-375
Fax 06152 989-697
eMail: jagdwaffen@kreisgg.de
Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.
Anträge können gerne mit den erforderlichen Unterlagen per Email oder per Post eingereicht werden.