Terminvergabe an beiden Standorten
Aufgrund sehr guter Erfahrungen und vielfach positivem Feedback arbeiten beide Zulassungsstellen ausschließlich mit Terminen.
Termine bitte hier buchen für Rüsselsheim
Termine bitte hier buchen für Groß-Gerau
Und hier geht direkt es zu den Wunschkennzeichen.
Digitaler Fahrzeugschein
Die Kfz-Zulassungsbehörde erhält in den letzten Tagen vermehrt Anfragen zum digitalen Fahrzeugschein. Daher hier die aktuelle Informationsseite des Kraftfahrtbundesamtes zu diesem Thema: KBA / Digitaler Fahrzeuegschein.
Laut Kraftfahrtbundesamt können ihn sich natürliche Person, welche in Besitz eines Personalausweises mit Online-Funktion und selbst eingetragene(r) Halter*in des Fahrzeuges sind, in wenigen Schritten selbst über die i-kfz-App besorgen. Die einzelnen Schritte und Voraussetzungen sind in der App ausführlich erläutert. Die i-kfz App erhalten Sie in Ihrem App-Store (siehe auch obiger Link zum KBA). Untersützte Betriebssysteme sind laut KBA: iOS ab Version 17 (Apple-Geräte wie iPhone) und Android ab Version 12 (z. B. Samsung, Google Pixel).
Für juristische Personen oder Personen, die nicht in Besitz eines Personalausweises mit Online-Funktion sind, geht das nur mit einem speziellen QR-Code, der künftg über die Kfz-Zulassungsbehörden zu beziehen sein soll. Wann es damit los geht und ob bzw. welche Kosten dafür entstehen, steht noch nicht fest. Sobald entsprechende Informationen vorliegen, finden Sie diese ebenfalls hier.
Internetbasierte Zulassung/Abmeldung
Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass unter bestimmten Voraussetzungen verschiedene Vorgänge auch internetbasiert abgewickelt werden können:
- Außerbetriebsetzung (Abmeldung eines ab dem 01.01.2015 angemeldeten Fahrzeugs)
- Wiederzulassung (lassen Sie Ihr außer Betrieb gesetztes Fahrzeug wieder zu)
- Neuzulassung (lassen Sie Ihr fabrikneues Fahrzeug erstmalig für den Straßenverkehr zu)
- Umschreibung (lassen Sie Ihr Fahrzeug mit oder ohne Halterwechsel umschreiben)
- Adressänderung (ändern Sie nach einem Umzug innerhalb des Kreises Groß-Gerau Ihre Halteradresse)
- Tageszulassung eines zulassungspflichtigen Fahrzeuges
Außer bei der Außerbetriebsetzung müssen Sie sich elektronisch authentifizieren können. Dies ist möglich über einen freigeschalteten Personalausweis oder Ihre Elster-ID.
Weitere Hinweise erhalten Sie -> hier
IBAN und BIC erforderlich
Bei verschiedenen Vorgängen in der Zulassungsbehörde ist die Abgabe einer Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer erforderlich. Dazu müssen Sie Ihre Bankverbindung kennen. Es sind IBAN und BIC anzugeben. Haben Sie diese daher bitte bei Ihrer Vorsprache verfügbar. Bei EC-Karten sind IBAN und BIC oft aufgedruckt. Ein weitere Möglichkeit ist, dass IBAN und BIC auf Ihren Kontoauszügen zu finden sind.
siehe auch: Vollmacht / SEPA
Kfz-Steuer- und Kostenrückstände
Achtung: Ein Fahrzeug darf nur zugelassen werden, wenn Sie keine Kfz-Steuerrückstände beim Zoll oder sonstigen Kostenrückstände bei der Kfz-Zulassungsbehörde haben. Diese sind zwingend vorher zu begleichen!
Für erst kürzlich beglichene Kfz-Steuerrückstände kann die Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich sein. Zahlen Sie offene Kfz-Steuerrückstände daher persönlich bei der Zollverwaltung ein und lassen Sie sich eine solche Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen.
Wichtiger Hinweis
Diverse Internetseiten erwecken den Anschein, ein Serviceangebot der Zulassungsbehörde zu sein. Die offizielle und einzige Page der Zulassungsbehörde befindet sich hier unter www.kreisgg.de. Die auf anderen Seiten angebotenen Öffnungszeiten, Informationen und Vordrucke sind teilweise nicht korrekt. Verwenden Sie daher, um Schwierigkeiten zu vermeiden, immer nur die aktuellen Informationen und Vordrucke von unserer offiziellen Seite!
Kontaktinformationen
Die Zulassungsstelle ist an zwei Standorten (Groß-Gerau und Rüsselsheim) erreichbar:
Standort Groß-Gerau
Anschrift
Der Landrat des Kreises Groß-Gerau
Kfz-Zulassungsbehörde
Wilhelm-Seipp-Straße 4
64521 Groß-Gerau
Kontakt
Telefonisch: s. u. Erreichbarkeitszeiten |
Standort Rüsselsheim
Anschrift
Der Landrat des Kreises Groß-Gerau
Kfz-Zulassungsbehörde
Stahlstr. 15 (Zufahrt Kobaltstraße)
65428 Rüsselsheim am Main
Kontakt
Telefonisch: s. u. Erreichbarkeitszeiten |
Für beide Standorte
Bankverbindung
Kreissparkasse Groß-Gerau
BLZ 508 525 53
IBAN DE67 5085 2553 0000 0000 18
BIC HELADEF1GRG
Konto-Nr. 18
Verwendungszweck "Kfz-Zulassung"
Erreichbarkeitszeiten
Allg. Auskünfte: | unter +49 6152 989 789 |
- montags | 08:00 - 12:00 Uhr |
- dienstags | 08:00 - 12:00 Uhr |
- mittwochs | 14:00 - 18:00 Uhr |
- donnerstags | 08:00 - 12:00 Uhr |
- freitags | 08:00 - 12:00 Uhr |
Pers. Vorsprachen: | über Terminvergabe |

