Jeder Mensch kann in eine Situation kommen, in der er seine Wünsche nicht mehr äußern oder Entscheidungen nicht mehr selbstständig treffen kann. Die Ursachen dafür sind vielfältig. Besonders häufig sind Krankheit, Unfall oder einfach das zunehmende Alter. Hier besteht dann die Möglichkeit, dass ein rechtlicher Vertreter diese Aufgabe übernimmt. Dieser kann entweder durch eine Vorsorgevollmacht selbst bestimmt werden oder vom Amtsgericht als gesetzlicher Betreuer bestellt werden.
Die Betreuungsbehörde für den Landkreis Groß-Gerau ...
- berät und informiert zur:
- rechtlichen Betreuung
- Vorsorgevollmacht
- Betreuungsverfügung
- unterstützt die Betreuungsgerichte bei der Entscheidung, ob ein*e Berufsbetreuer*in zu bestellen ist und schlagen ggf. eine geeignete Betreuungsperson vor
- prüft im Betreuungsverfahren, ob vorrangige Hilfen und Unterstützungsmaßnahmen, die eine rechtliche Betreuung vermeiden könnten, in Frage kommen
- unterstützt und berät ehrenamtliche Betreuer*innen und Berufsbetreuer*innen in Fragen der gesetzlichen Betreuung und koordiniert Fortbildungsveranstaltungen.
- führt Öffentlichkeitsarbeit und Informationsveranstaltungen zu obigen Themen durch
- beglaubigt gegen eine Gebühr von € 10,- Unterschriften unter Vorsorgevollmachten, Patienten- und Betreuungsverfügungen
Umfangreiche Informationen finden Sie unter: betreuungsrecht.hessen.de
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Sprechzeiten nach Vereinbarung.
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Der Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau
Fachbereich Gesundheit
Betreuungsbehörde
Wilhelm-Seipp-Straße 4
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