Jeder Mensch kann in eine Situation kommen, in der er seine Wünsche nicht mehr äußern oder Entscheidungen nicht mehr selbstständig treffen kann. Die Ursachen dafür sind vielfältig. Besonders häufig sind Krankheit, Unfall oder einfach das zunehmende Alter. Hier besteht dann die Möglichkeit, dass ein rechtlicher Vertreter diese Aufgabe übernimmt. Dieser kann entweder durch eine Vorsorgevollmacht selbst bestimmt werden oder vom Amtsgericht als gesetzlicher Betreuer bestellt werden.
Die Betreuungsbehörde für den Landkreis Groß-Gerau ...
- berät und informiert zur:
- rechtlichen Betreuung
- Vorsorgevollmacht
- Betreuungsverfügung
- Die Betreuungsbehörde unterstützt das Betreuungsgericht nicht nur bei der Entscheidung, ob ein Berufsbetreuer zu bestellen ist, sondern generell bei der Entscheidung, ob ein Betreuer (Berufsbetreuer, ehrenamtlicher Betreuer etc.) zu bestellen ist.
- prüft im Betreuungsverfahren, ob vorrangige Hilfen und Unterstützungsmaßnahmen, die eine rechtliche Betreuung vermeiden könnten, in Frage kommen
- unterstützt und berät ehrenamtliche Betreuer*innen und Berufsbetreuer*innen in Fragen der gesetzlichen Betreuung und koordiniert Fortbildungsveranstaltungen
- führt Öffentlichkeitsarbeit und Informationsveranstaltungen zu obigen Themen durch
- beglaubigt gegen eine Gebühr von € 10,- Unterschriften unter Vorsorgevollmachten, Patienten- und Betreuungsverfügungen
In Zusammenarbeit mit dem Betreuungsverein für den Kreis Groß-Gerau bieten wir regelmäßig Informationsveranstaltungen und Fortbildungen an
Umfangreiche Informationen finden Sie unter: https://betreuungsrecht.hessen.de
Kontakt Sachgebiet Betreuung
Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 08:00 - 12:00 Uhr.
Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder vereinbaren Sie online einen Termin.
Kontakt Fachdienstleitung Sozialmedizin
Adresse
Besuchsanschrift
Postanschrift
Der Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau
Fachbereich Gesundheit
Betreuungsbehörde
Wilhelm-Seipp-Straße 4
64521 Groß-Gerau