Voraussetzungen für Kriegsopferfürsorgeleistungen:
Sie haben durch eine militärische oder militärähnliche Dienstverrichtung einen gesundheitlichen Schaden erlitten oder sind Hinterbliebene/r einer an einer Beschädigung verstorbenen Person und haben ihren Wohnsitz im Kreis Groß-Gerau.
Leistungen im Rahmen der Kriegsopferfürsorge können sein:
- Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt sowie einmalige Beihilfen
- Hilfe bei Krankheit
- Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen
- Hilfe zur Pflege innerhalb von Einrichtungen
- Hilfe zur Weiterführung des Haushalts
- Erholungshilfe
Die Leistungen orientieren sich zum großen Teil an denen der Sozialhilfe, wobei es wegen der Besonderheit der Bedürftigkeitsursache weitere Freibeträge und höhere Freigrenzen gibt.
Zuständig für die Sachbearbeitung ist der Landeswohlfahrtsverband Hessen, Hauptfürsorgestelle, Steubenplatz 16, 64293 Darmstadt, Telefon (06151) 8010 (Zentrale)