Die Pflichten des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers zur Entsorgung der im Gebiet des Landkreises Groß-Gerau angefallenen Abfälle aus privaten Haushaltungen und Abfällen zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen, die zusammen mit oder wie die vorher genannten Abfälle entsorgt werden können, obliegen dem Zweckverband Riedwerke Kreis Groß-Gerau.
Zur Aufgabenerledigung bedienen sich die Riedwerke der AWS Abfall-Wirtschafts-Service GmbH.
Die Städte und Gemeinden des Landkreises sind für die Einsammlung der in ihrem Gebiet angefallenen Abfälle, den Transport dieser Abfälle im Hol- und /oder Bringsystem und die Abgabe an den Entsorgungspflichtigen zuständig.
Eine Ausnahme bildet die Sonderabfall-Kleinmengen-Sammlung, die vom Zweckverband Riedwerke Kreis Groß-Gerau organisiert wird. <link file:10359 _blank download "Initiates file download">Hier die Schadstoff-Sondermüll-Termine.</link> Die Entsorgung dieser Abfälle erfolgt bei der HIM GmbH.
Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau
Stabsbereich I/1.1
Zentrale Angelegenheiten
Wilhelm-Seipp-Straße 4
64521 Groß-Gerau