Hilfen in Altenpflegeheimen

Sie möchten einen Antrag auf Übernahme der Unterbringungskosten in einer stationären Pflegeeinrichtung für pflegebedürftige Personen stellen?

Der Fachdienst "Hilfen in Pflegeheimen" befasst sich mit der Kostenübernahme aus Sozialhilfemitteln bei Heimunterbringung von pflegebedürftigen Personen, deren Eigenmittel nicht dazu ausreichen, den Heimaufenthalt zu finanzieren.

Dies kann sowohl die dauerhafte Unterbringung in einer stationären Pflegeeinrichtung betreffen, als auch die Kurzzeitpflege und die teilstationäre Pflege, beispielsweise in einer Tagespflegeeinrichtung.

Diese Hilfe, wie auch alle anderen Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch XII, wird nur gewährt, soweit der Hilfesuchende die entstehenden Kosten nicht durch eigenes Einkommen, Vermögen, Leistung der Pflegekasse, durch Ansprüche gegen Dritte etc. aufbringen kann.

Für weitere Informationen und Terminvereinbarungen steht Ihnen der Fachdienst "Hilfen in Pflegeheimen" mit seinen Ansprechpartnern zur Verfügung.

Benötigte Unterlagen:

Die erforderlichen Antragsunterlagen können unter der angegebenen Telefonnummer angefordert oder im Downloadbereich rechts abgerufen werden.