Zuständige Stellen: Bundesagentur für Arbeit und Kommunales Jobcenter

Bundesagentur für Arbeit (BA)

Was?

  • Für Arbeitssuchende: Orientierung, Beratung, Vermittlung und Förderung hinsichtlich Ausbildung, Arbeit und Weiterbildung
  • Für Arbeitgeber: Beratung, Vermittlung von Arbeits- und Ausbildungskräften, Förderung im Bereich Ausbildung, Arbeit und Weiterbildung
  • Eine Registrierung bei der Bundesagentur für Arbeit wird ausdrücklich empfohlen, damit bestehende Bedarfe sichtbar gemacht werden und eine Förderung ermöglicht werden kann, sofern die Voraussetzungen gegeben sind

Wer?

Aufenthaltsstatus

  • Die Beratung durch die Bundesagentur für Arbeit steht allen arbeitssuchenden Menschen mit Zugang zum Arbeitsmarkt offen (siehe: Arbeitsmarktzugang >). Dies beinhaltet Asylbewerber_innen und Geduldete mit Arbeitsmarktzugang. Personen, die berechtigt sind, Leistungen nach dem SGB II zu beziehen, wenden sich hingegen an das Kommunale Jobcenter (>).
  • Die Bewilligung von Förderungen ist vom Aufenthaltsstatus abhängig. Detaillierte Informationen über die Fördermöglichkeiten der BA in Abhängigkeit vom Aufenthaltsstatus können Sie den weiter unten verlinkten Übersichten entnehmen, siehe unten: „Weiterführende Links“.

Alter

  • für Personen unter 25 Jahren: Beratung durch die Berufsberatung und die Arbeitsvermittlung U25
  • für Personen über 25 Jahre: Beratung durch die reguläre Arbeitsvermittlung

Sprachkenntnisse

  • keine formellen Voraussetzungen

Weiteres

  • Voraussetzung für eine Förderung ist die vorhandene Eigenmotivation der betreffenden Person

Wo?

  • Groß-Gerau, Rüsselsheim

Wie?

  • Zunächst die Bundesagentur für Arbeit in Groß-Gerau oder Rüsselsheim aufsuchen und sich hier als arbeitssuchend registrieren lassen. In der Regel muss bei der Registrierung ein Profilingbogen ausgefüllt werden. Die Einladung zu einem Beratungstermin erfolgt per Post.

Kontakt

Allgemeine Servicenummern:

  • zentrale Telefonnummer für Arbeitnehmer: 0800-4555500
  • zentrale Telefonnummer für Arbeitgeber: 0800-4555520

Arbeitsvermittlung für Geflüchtete und Berufsberatung für Personen ab 25 Jahren:

Berufsberatung (für Personen unter 25 Jahre):

Weiterführende Links

Übersicht: Arbeitserlaubnis und Arbeitsförderung für Asylbewerber_innen und Geduldete, Hrsg.: IQ Netzwerk

Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit (inkl. Suche nach Ausbildungsplätzen)

BerufeNET - Berufsinformationen der Bundesagentur für Arbeit

berufe.tv - das Filmportal der Bundesagentur für Arbeit

Planet Beruf - Mein Start in die Ausbildung - Informationsportal der Bundesagentur für Arbeit

Kommunales Jobcenter (KJC)

Was?

  • Das Kommunale Jobcenter nimmt die Aufgaben der Grundsicherung  für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) wahr. Dazu gehören die Entscheidung über Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes und Leistungen zur Eingliederung in Arbeit, also die Beratung,  Vermittlung und Förderung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach dem SGB II hinsichtlich Ausbildung und Arbeit

Inhalte

  • Beratung und Vermittlung von jungen Menschen und Erwachsenen in Arbeit oder Ausbildung
  • Beratung von Arbeitgebern
  • Berufsberatung für Personen unter 25 Jahren
  • Unterstützung und Förderung von Eingliederungsmaßnahmen und Qualifizierungsangeboten

Wer?

Aufenthaltsstatus

Alle erwerbsfähigen Personen, die Leistungen nach dem SGB II erhalten

Unter anderem Geflüchtete:

  • Geflüchtete mit Aufenthaltstitel
  • Asylbewerber_innen und Geduldete erhalten keine Leistungen vom Jobcenter. Zuständig ist hier die Bundesagentur für Arbeit (>)

Unter anderem sonstige Drittstaatler_innen:

  • Detaillierte Informationen, ob ein Zugang zum SGB II besteht,  können der „Übersicht: Zugang zum SGB II und zur Erwerbstätigkeit für drittstaatsangehörige Ausländerinnen und Ausländer“, entnommen werden, siehe unten: „Weiterführende Links“.

Alter

  • für Personen unter 25 Jahren: Beratung durch das U25-Team des Jobcenters
  • für Personen zwischen 25 und 49 Jahren; Beratung durch das Ü25-Team des Jobcenters
  • für Personen über 50 Jahren: Beratung durch das Ü50-Team des Jobcenters

Sprachkenntnisse

  • keine formellen Voraussetzungen

Weiteres

  • Das Jobcenter ist zuständig für Personen die leistungsberechtigt sind nach dem SGB II (beispielsweise Bezug von Arbeitslosengeld II). Für alle sonstigen Personen ist die Bundesagentur für Arbeit (>) zuständig.

Wo?

  • Es gibt Servicebüros in Bischofsheim, Biebesheim, Groß-Gerau, Mörfelden-Walldorf, Rüsselsheim

Wie?

  • Termine erfolgen nach Vereinbarung mit der Integrationsfachkraft.

Kontakt

  • Zentrale Servicenummer: 06152-9854200
    Sprechzeiten: Mo., Di., Do.: 8-16 Uhr; Mi.: 8-12 und 14-18 Uhr; Fr.: 8-13 Uhr

Region Nord:

  • zuständig für Bischofsheim, Ginsheim-Gustavsburg, Nauheim, Trebur:
    Kommunales Jobcenter Kreis Groß-Gerau, Servicecenter Bischofsheim, Dresdener Str. 5, 65474 Bischofsheim
    Tel.: 06144-468040, E-Mail: bischofsheim@jc-gg.de
  • zuständig für Rüsselsheim, Kelsterbach, Raunheim:
    Kommunales Jobcenter Kreis Groß-Gerau, Servicebüro Rüsselsheim, Eisenstr. 40, 65428 Rüsselsheim
    Tel.: 06142-177660, E-Mail: ruesselsheim@jc-gg.de

Region Mitte:

  • zuständig für Mörfelden-Walldorf:
    Kommunales Jobcenter Kreis Groß-Gerau, Servicebüro Mörfelden-Walldorf, Farmstr. 17, 60547 Mörfelden-Walldorf
    Tel.: 06105-96840, E-Mail: moewa@jc-gg.de
  • zuständig für Groß-Gerau und Büttelborn:
    Kommunales Jobcenter Kreis Groß-Gerau, Servicebüro Groß-Gerau, Wilhelm-Seipp-Str. 15, 64521 Groß-Gerau
    Tel.: 06152-98540, E-Mail: gross-gerau@jc-gg.de

Region Süd:

  • zuständig für Biebesheim, Riedstadt, Stockstadt, Gernsheim:
    Kommunales Jobcenter Kreis Groß-Gerau, Servicecenter Biebesheim, Brunnenweg 1, 64584 Biebesheim
    Tel.: 06258-83360, E-Mail: biebesheim@jc-gg.de

Weiterführende Links

Kommunales Jobcenter Kreis Groß-Gerau

Übersicht: Zugang zum SGB II und zur Erwerbstätigkeit für drittstaatsangehörige Ausländerinnen und Ausländer, Hrsg.: IQ Netzwerk 

Kommunales Jobcenter, Fachstelle Neuzugewanderte (rechtskreisübergreifend)

Was?

  • rechtskreisübergreifende Fachstelle (Kooperation zwischen Kommunalem Jobcenter, Kreis Groß-Gerau sowie Bundesagentur für Arbeit)
  • zentrale Beratungsstelle im Bereich Neuzugewanderte und Arbeit
  • Orientierung und Beratung hinsichtlich Ausbildung und Arbeit
  • Zugang zu Fördermaßnahmen (rechtskreisübergreifend = auch Personen, die Leistungen nach dem AsylbLG erhalten, kann nach Beratung der Zugang zu geeigneten Maßnahmen des Jobcenters ermöglicht werden).

Inhalt

  • Beratung von Neuzugewanderten
  • Beratung von hauptamtlichen und ehrenamtlichen Kräften
  • Weiterleitung an zuständige Stellen
  • Ansprechpartner insbesondere auch bei Fragen rund um das Jobcenter 

Wer?

Aufenthaltsstatus

  • offen für alle Geflüchteten und Neuzugewanderten

Alter

  • keine formellen Vorgaben

Sprachkenntnisse

  • keine formellen Vorgaben

Wann? / Wo?

  • Beratung nach vorheriger Terminvereinbarung
  • Sprechstunden in Kommunen nach Anfrage

Wie?

  • Per Telefon oder E-Mail einen Termin zur Beratung vereinbaren.

Kontakt