Datenschutz bei der Schülerbeförderung

Informationen zum Datenschutz

Im Fachdienst Schulverwaltung erfolgt die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zur Anspruchsprüfung und Organisation der Schülerbeförderung. Rechtsgrundlage dieser Verarbeitung ist § 161 und § 83 (2) Hessisches Schulgesetz. 

Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten ist freiwillig aber notwendig für die Antragsbearbeitung.

Welche Daten erheben wir?

Erhobene personenbezogene Daten unterscheiden sich je nach Beförderungsart und Sachverhalt.

 

Von Schülerinnen und Schülern

  • Vorname, Familienname
  • Geschlecht
  • Adresse
  • Geburtsdatum
  • Besuchte Schule
  • Schulform
  • Klassenstufe
  • Dauer der Schulbesuchs
  • Anzahl der Schulbesuchstage im Schuljahr
  • Unterrichtszeiten
  • Ausbildungsberuf
  • Ausbildungsbetrieb und Standort

  • Genutzte Beförderungsmittel
  • Gefahrene Strecke
  • Belege über erworbene Fahrkarten
  • Medizinische Befunde und Behinderungen (soweit für Beförderung relevant)
  • Pädagogische Förderbedarfe

 

Von Erziehungsberechtigten/Eltern

  • Name
  • Adresse
  • Telefonnummer
  • E-Mail-Adresse
  • Bankverbindung und Kontoinhaber
  • Notfallkontaktdaten    

Wofür werden die Daten genutzt?

Die erhobenen Daten werden genutzt um Ihnen folgende Dienstleistungen anzubieten:

  • Anspruchsprüfung und Bescheiderteilung

  • Zurverfügungstellung eines Schülerticket Hessen

  • Wiederholte Anspruchsüberprüfung in den folgenden Schulbesuchsjahren

  • Berechnung und Auszahlung von entstandenen Fahrtkosten

  • Organisation einer individuellen Beförderung

  • Ausschreibung der Beförderungsleitung an externe Fahrdienste

An wen werden Daten weitergegeben?

Die Anspruchsprüfung und Vergabe des Schülertickets Hessen erfolgt durch die von uns beauftragte Lokale Nahverkehrsorganisation Kreis Groß-Gerau GmbH (LNVG). Durch Beantragung eines Schülerticket Hessen mit einem RMV-Bestellschein werden Sie Kunden der LNVG. Es gelten deren Datenschutzbestimmungen und Informationen, die Sie als Teil des RMV-Bestellescheins erhalten.  

Es erfolgt eine jährliche Datenüberprüfung mit den jeweiligen Schulen, bei der die LNVG ihre vorliegenden Daten mit denen der Schule abgleicht. Die Abfrage dient der Überprüfung der Anspruchsberechtigung im weiteren Schulverlauf. 

Für Schülerinnen und Schülern die eine Beförderung im freigestellten Schülerverkehr benötigten, erfolgt eine Weitergabe für die Beförderung relevanter Daten an ausgewählte Beförderungsunternehmen. Die Fahrten werden mit anonymisierten Eigenschaften der Schülerinnen und Schüler (Schule, Wohnort, Straße (ohne HNr.), medizinische Befunde und Behinderungen, Unterrichtszeiten) ausgeschrieben. Dem Fahrdienst der den Zuschlag erhält werden die weiteren notwendigen Daten übermittelt.

Welche Daten werden weitergegeben?

Übermittelte Daten

    Von Schülerinnen und Schülern

    • Name
    • Geschlecht
    • Adresse
    • Geburtsdatum
    • Besuchte Schule
    • Unterrichtszeiten
    • Medizinische Befunde und Behinderungen (soweit für Beförderung relevant)

     

    Von Erziehungsberechtigten/Eltern

    • Name
    • Adresse
    • Telefonnummer
    • Notfallkontaktdaten 

    Wie lange werden meine Daten aufbewahrt?

    Die Daten werden von uns 10 Jahre lang archiviert und danach gemäß DIN 66399 nach Sicherheitsstufe 5 fachgerecht vernichtet.

    Was passiert, wenn ich der Datenverarbeitung widerspreche oder meine Daten nicht angebe?

     

    Bei einem späteren Widerspruch wird die Datenverarbeitung beendet. Die Übernahme der Beförderungskosten wird dann sofort eingestellt. Weitere Verwaltungsdienstleistungen sind nicht mehr möglich. Ihr Datensatz wird archiviert und unterliegt der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten gelöscht 

     

    Sofern Sie Ihre personenbezogenen Daten nicht bereitstellen, kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.

    Bei Fragen wenden Sie sich an die Fachdienstleitung Schulverwaltung
    Axel Lorenz
    06152 989-177
    schuelerbefoerderung@kreisgg.de


    oder den behördlichen Datenschutzbeauftragten


    Peter Roth
    06152 989-654
    datenschutz@kreisgg.de

    Kontakt

    Fachdienst Schulverwaltung
    Schülerbeförderung
     

    Im Neugrund 16
    64521 Groß-Gerau
    +49 6152 989 99408
    schuelerbefoerderung@kreisgg.de

    Fachdienstleitung

    Axel Lorenz9057Raum: N408+49 6152 989 177

    Sachbearbeitung

    Julia Giovanna Heinze8843Raum: N406+49 6152 989 408

    Sachbearbeitung

    Johanna Gössl
    Raum: N406
    +49 6152 989 512