Waffenscheine

Ein Waffenschein berechtigt zum Führen von erlaubnispflichtigen (sog. scharfen) Schusswaffen außerhalb des eigenen befriedeten Besitztums. Das Antragsverfahren ist sehr komplex. Bitte wenden Sie sich, sollten Sie an der Erteilung eines Waffenscheins interessiert sein, telefonisch an die Waffenbehörde.

 

 

 

Kontakt

Sachgebietsleiterin

Frau Scherer10589Raum: 145+49 6152 989 263

Sachbearbeiterin

Frau Wenner9456Raum: 146+49 6152 989 375

Öffnungszeiten

Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich - Termine können online oder telefonisch vereinbart werden.

Termine für Montage oder Termine für Werktage im unmittelbaren Anschluss an Feiertage, bitte wir aus systemtechnischen Gründen mindestens drei Tage im Voraus zu vereinbaren.

Anträge können gerne mit den erforderlichen Unterlagen per Email oder per Post eingereicht werden oder online über Startseite | waffe digital (hessen.de) gestellt werden.