Zuschussvergabe
Die Gleichstellungsarbeit im Kreis Groß-Gerau beruht auf einer breiten Palette unterschiedlicher Gruppierungen und Initiativen. Dieses gilt es zu unterstützen und vor allem Selbsthilfe- und Selbstorganisationsaktivitäten, der diesem Ziel verpflichteten Frauenorganisationen zu stärken.
Antragsberechtigte sind:
a) Frauengruppen, -verbände, -vereine und -initiativen aus dem
Kreis, die sich dem Ziel der Gleichstellung und der Förderung von Frauen und
Mädchen verpflichtet haben.
b) Soziale Initiativen, soweit sie Projekte/Maßnahmen/Angebote ic Sinne der
oben genannten Zielsetzung durchführen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.