Niederlassungserlaubnis für Familienangehörige von Deutschen
Wenn Sie sich bereits seit drei Jahren mit einer Aufenthaltserlaubnis als Familienangehöriger eines Deutschen in Deutschland aufhalten, kann Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden. Für minderjährige Kinder ist die Erteilung der Niederlassungserlaubnis erst mit Vollendung des 16. Lebensjahres möglich.
Bei der Niederlassungserlaubnis handelt es sich um einen unbefristeten Aufenthaltstitel.
Voraussetzungen
Bei Kindern eines Deutschen die im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach § 28 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG sind, ist die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis je nach Alter bei der Ersteinreise ab dem 16. Bzw. 18. Geburtstag möglich. Die Aufenthaltserlaubnis wird zuvor entsprechend erteilt.
Dauer der Erteilung und Erwerbstätigkeit
Die Niederlassungserlaubnis ist unbefristet gültig. Beachten Sie jedoch bitte, dass auch diese unter gewissen Umständen (wie z.B. Auslandsaufenthalten von mehr als sechs Monaten) erlischt.
Die Niederlassungserlaubnis berechtigt zur uneingeschränkten Erwerbstätigkeit.
Gebühren der Aufenthaltserlaubnis:
Erteilung der Niederlassungserlaubnis:
113,00 Euro: Erwachsene
Erforderliche Unterlagen:
> Gültiger Nationalpass
> digitales Passfoto (Fotodienstleister Biometrische Passbilder vom Profi – Digital & Sicher | alfo-passbild.com, Drogeriemarkt dm Passbilder bei dm: Biometrische Fotos in Minuten 📸 | dm)
> Nachweis Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis/Fiktionsbescheinigung
> Arbeitsvertrag aller aktuellen Beschäftigungsverhältnisse
> Arbeitgeberbescheinigung aller aktuellen Beschäftigungsverhältnisse
von beiden Eheleuten Arbeitgeberbescheinigung für Ausländer
> Gehaltsabrechnungen – Es sind die letzten drei Gehaltsabrechnungen aller aktuellen Beschäftigungsverhältnisse vorzulegen
> Im Fall der Selbständigkeit: Bescheinigung des Steuerberaters über das bereinigte Nettoeinkommen Einkommensbescheinigung_f._Selbstaendige_01.pdf. Sollten Sie keinen Steuerberater haben wird eine durch Sie erstellte betriebswirtschaftliche Auswertung bzw. eine Einnahmen-Überschussrechnung benötigt. Reichen Sie hier ebenfalls alle Einkommensteuerbescheide seit Einreise ein.
> Die Sicherung des Lebensunterhaltes schließt auch einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz ein. Gesetzlich Krankenversicherte sind ausreichend versichert. Es reicht das hochladen einer Mitgliedsbescheinigung. Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten.
> Mietvertrag; für Eigentümer: Vorlage des Grundbuchauszuges und Nachweis über die monatlichen Belastungen durch Zins, Tilgungsraten und Nebenkosten; bei Untervermietung: Untermietvertrag sowie Bestätigung über das Einverständnis des Vermieters
> Aktueller Kontoauszug über die Mietzahlung
> Sprachzertifikat Niveau B1 des GER (DSH/TestDaf/Telc/ Goethe-Institut e.V.)