Eltern und andere Erziehungsberechtigte können sich bei allen Fragen zu Themen wie:
- Entwicklung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen
- Trennung und Scheidung
- aktuellen familiären Krisen
an die Erziehungsberatungsstellen in Groß-Gerau oder Riedstadt wenden.
Kinder und Jugendliche können, wenn notwendig, auch ohne Kenntnis der Erziehungsberechtigten beraten werden.
Für Personen, die mit Kindern oder Jugendlichen tätig sind, stehen die Mitarbeiter der Erziehungsberatungsstellen als „Insofern erfahrene Fachkräfte gem. § 8a SGB VIII“ zur Verfügung.
Alle Daten werden vertraulich behandelt.
Wir sind für Sie zuständig, wenn das Kind in GG, Büttelborn, MöWa, Nauheim, Trebur, Biebesheim, Gernsheim, Riedstadt oder Stockstadt wohnt.
Sollte ihr Kind in Ginsheim-Gustavsburg, Kelsterbach, Raunheim oder Rüsselsheim wohnen, dann wenden Sie sich bitte an das:
Caritaszentrum Rüsselsheim, Dicker Busch, Virchowstraße 23, 65428 Rüsselsheim, Tel 06142-409670 (www.caritas-offenbach.de)
Gruppenangebot für Kinder, deren Eltern sich getrennt haben
→ wöchentlich donnerstags 15-16.30 Uhr
→ sieben Gruppenstunden, beginnend ab dem 20.02.2025
→ für Kinder zwischen 7-11 Jahren
→ Anmeldefrist: 31.01.2025
Die Kinder können in dieser Gruppe:
- unbefangen über Familie reden
- mit anderen Kindern in einer ähnlichen Situation ins Gespräch kommen
- die Trennung und das neue Familienleben in einem geschützten Rahmen thematisieren
- erleben, dass sie nicht alleine sind
- Unterstützung erfahren
- evtl. vorhandene Fragen klären
- darin gestärkt werden, für eigene Belange einzustehen
Sprechen Sie uns bei Interesse gerne an!
Die Anmeldung ist bis zum 31.01.25 möglich:
Erziehungsberatungsstelle des Kreises Groß-Gerau
erziehungsberatung@kreisgg.de
Tel.: 06152/989-310
Odenwaldstraße 2 B
64521 Groß-Gerau
Die Arbeit der Erziehungsberatungsstellen zielt auf
- Stärkung von Erziehungskompetenz und Beziehungsfähigkeit
- Wahrnehmung und Nutzung eigener Ressourcen und Veränderungschancen
- Förderung von jungen Menschen in ihrer Entwicklung
- Erhaltung und Verbesserung positiver Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien
Die Leistungen der Erziehungsberatungsstellen basieren auf
- Vertraulichkeit (alle Mitarbeiter/innen unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht)
- Freiwilligkeit und
- Kostenfreiheit (freiwillige Spenden sind möglich und unterstützen bspw. die kindgerechte Ausstattung der Beratungsstellen)
Die örtlichen Zuständigkeiten
Im Landkreis Groß-Gerau gibt es mehrere Erziehungsberatungsstellen. Die Zuständigkeiten sind regional aufgeteilt. Die beiden Beratungsstellen in Kreisträgerschaft sind für den Mittel- und Südkreis zuständig:
- für den Südkreis, also die Städte und Gemeinden Biebesheim, Gernsheim, Riedstadt und Stockstadt, die Beratungsstelle am Standort Riedstadt-Goddelau (Südkreisberatungsstelle)
- für den Mittelkreis, also die Städte und Gemeinden Büttelborn, Groß-Gerau, Mörfelden-Walldorf, Nauheim und Trebur, die Beratungsstelle am Standort Groß-Gerau
Darüber hinaus können sich Eltern, Kinder und Jugendliche - aus dem Nordkreis, also den Städten und Gemeinden Bischofsheim, Ginsheim-Gustavsburg, Kelsterbach, Raunheim und Rüsselsheim, an die Beratungsstellen der Caritas wenden.
Und Eltern, Kinder und Jugendliche - aus dem ganzen Kreisgebiet an die Beratungsstelle des Deutschen Kinderschutzbundes e.V. in Groß-Gerau.
Veröffentlichungen
Jahresberichte der Erziehungsberatung des Kreises
- EB Jahresbericht 2014923 KB
- EB-Jahresbericht2009419 KB
- EB-Jahresbericht2008936 KB
Berichte aus den Arbeitskreisen
Dokumentationen von Fachtagen
Konfliktregulierende Trennungs- und Scheidungsberatung (KrB)
Offene Sprechstunde findet immer FREITAGS von 9.00 - 11.00 Uhr in der Odenwaldstraße 2 B in Groß-Gerau statt.
Beratungsstelle Riedstadt
Hier gelangen Sie zu den Angeboten am Standort Riedstadt
Beratungsstelle Groß-Gerau
Hier gelangen Sie zu den Angeboten am Standort Groß-Gerau.