Hallenbelegungsplan
Die Hallenbelegungspläne sind bei der jeweiligen Schule hinterlegt oder hier unter den einzelnen Kommunen.
Biebesheim
Groß-Gerau
Turnhalle, Gymnastikhalle und Boulderhalle Luise-Büchner-Schule / Astrid-Lindgren-Schule
Kreissporthalle Groß-Gerau - Vierfelderhalle der Beruflichen Schulen Groß-Gerau ehemals Sek. II
Konditionsraum der Kreissporthalle Groß-Gerau
Turnhalle Prälat-Diehl-Schule / Mittelstufe
Sporthalle A Martin-Buber-Schule
Sporthalle B Martin-Buber-Schule
Turnhalle Beruflichen Schulen Groß-Gerau
Turnhalle Nordschule
Turnhalle Schillerschule "Auf Esch"
Aula Goetheschule
Gymnastikhalle Goetheschule
Vergabe Gymnastik-, Turn- und Sporthallen
Für die Vergabe der kreiseigenen Gymnastik-, Turn- und Sporthallen ist der Fachbereich Gebäudemanagement unserer Kreisverwaltung zuständig.
Zweck der Gymnastik-, Turn- und Sporthallen:
Die kreiseigenen Gymnastik-, Turn- und Sporthallen sind in erster Linie für den Unterricht und für andere Veranstaltungen der Schulen im Kreis Groß-Gerau bestimmt. Die im Kreis Groß-Gerau ansässigen Turn- und Sportvereine können diese Einrichtungen für ihren Trainings- und Wettkampfbetrieb mitbenutzen.
Mit dieser Maßnahme will der Kreis Groß-Gerau einen Teil zur Förderung des Sports und des Vereinslebens beitragen.
Voraussetzungen:
Für die Trainingstermine von Montag bis Freitag wird für jede Halle nach sportlichen Gesichtspunkten ein Wochenbelegungsplan erstellt, der in der Regel eine Gültigkeit von zwei Jahren besitzt.
Die Gestattung der Benutzung für die Wettkampftermine am Wochenende erfolgt auf schriftlichen Antrag der Vereine und Verbände. Die Antragsteller erhalten eine schriftliche Terminbestätigung.
Die Hallen dürfen für sportliche Zwecke grundsätzlich nur von Turn- und Sportvereinen benutzt werden, die ihren Sitz im Kreis Groß-Gerau haben, als gemeinnützig anerkannt sind und dem Landessportbund Hessen angehören.
Eine Nutzung durch Fachverbände des Landessportbundes Hessen und des Deutschen Sportbundes ist ebenfalls möglich.
Betriebssportgemeinschaften von kreisansässigen Betrieben können, wenn sie dem Betriebssportverband Hessen angeschlossen sind, berücksichtigt werden, wenn dadurch die Belange der Turn- und Sportvereine nicht beeinträchtigt werden.
Mit den ständigen Benutzern der Hallen ist ein Vertrag abzuschließen.
Hallenrichtlinien
Die Richtlinien für die kreiseigenen Gymnastik- Turn- und Sporthallen sind unter dem Begriff Hallenrichtlinien nachzulesen.
Kontakt
Gebäudemanagement
Florian Dahmer
Wilhelm-Seipp-Straße 15
64521 Groß-Gerau
06152 989-515
Fax 06152 989-124
sporthallen@kreisgg.de