Sporthallen

Hallenbelegungsplan

Die Hallenbelegungspläne sind bei der jeweiligen Schule hinterlegt oder hier unter den einzelnen Kommunen.

Groß-Gerau

Luise-Büchner-Schule: Turnhalle

Luise-Büchner-Schule: Gymnastikraum

Luise-Büchner-Schule: Boulderraum

 

Nordschule: Turnhalle

 

Prälat-Diehl-Schule, Mittelstufe: Prälat-Diehl-Schule, Mittelstufe

 

Schillerschule "Auf Esch"Schillerschule "Auf Esch"

 

Kreissporthalle: Kreisporthalle I - Beruflichen Schulen 

Kreissporthalle: Kreissporthalle II - Interimshalle

Kreissporthalle: Turnhalle - Beruflichen Schulen

 

Martin-Buber-Schule: Sporthalle A der Martin-Buber-Schule 

Martin-Buber-Schule: Sporthalle B der Martin-Buber-Schule

 

Goetheschule: Gymnastikhalle der Goetheschule

Goetheschule: Aula der Goetheschule

Nauheim

Der Hallenbelegungsplan können Sie bei der Gemeinde Nauheim abrufbar.

Riedstadt

Goddelau:

 

Wolfskehlen:

 

Crumstadt:Fritz-Strauch-Halle

 

 

Vergabe Gymnastik-, Turn- und Sporthallen

Für die Vergabe der kreiseigenen Gymnastik-, Turn- und Sporthallen ist der Fachbereich Gebäudemanagement unserer Kreisverwaltung zuständig.

Zweck der Gymnastik-, Turn- und Sporthallen:

Die kreiseigenen Gymnastik-, Turn- und Sporthallen sind in erster Linie für den Unterricht und für andere Veranstaltungen der Schulen im Kreis Groß-Gerau bestimmt. Die im Kreis Groß-Gerau ansässigen Turn- und Sportvereine können diese Einrichtungen für ihren Trainings- und Wettkampfbetrieb mitbenutzen.

Mit dieser Maßnahme will der Kreis Groß-Gerau einen Teil zur Förderung des Sports und des Vereinslebens beitragen.

Voraussetzungen:

Für die Trainingstermine von Montag bis Freitag wird für jede Halle nach sportlichen Gesichtspunkten ein Wochenbelegungsplan erstellt, der in der Regel eine Gültigkeit von zwei Jahren besitzt.

Die Gestattung der Benutzung für die Wettkampftermine am Wochenende erfolgt auf schriftlichen Antrag der Vereine und Verbände. Die Antragsteller erhalten eine schriftliche Terminbestätigung.

Die Hallen dürfen für sportliche Zwecke grundsätzlich nur von Turn- und Sportvereinen benutzt werden, die ihren Sitz im Kreis Groß-Gerau haben, als gemeinnützig anerkannt sind und dem Landessportbund Hessen angehören.

Eine Nutzung durch Fachverbände des Landessportbundes Hessen und des Deutschen Sportbundes ist ebenfalls möglich.

Betriebssportgemeinschaften von kreisansässigen Betrieben können, wenn sie dem Betriebssportverband Hessen angeschlossen sind, berücksichtigt werden, wenn dadurch die Belange der Turn- und Sportvereine nicht beeinträchtigt werden.

Mit den ständigen Benutzern der Hallen ist ein Vertrag abzuschließen.

Hallenrichtlinien

Die Richtlinien für die kreiseigenen Gymnastik- Turn- und Sporthallen sind unter dem Begriff Hallenrichtlinien nachzulesen.