Schulverwaltung

Aufgaben

Folgende Aufgaben und Dienstleistungen werden im Fachdienst Schulverwaltung bearbeitet

Schulsekretariate

Der Fachdienst Schulverwaltung ist für die personelle Ausstattung der Schulsekretariate verantwortlich. Zur Zeit sind 95 Schulsekretärinnen und Schulsekretäre in Voll- und Teilzeit in 45 Schulen beim Kreis beschäftigt.  

Zu den Aufgaben der Schulverwaltung gehören unter anderem Personalauswahl und -entwicklung in den Sekretariaten, die Förderung des Informationsaustausch und der Organisationsentwicklung und die Planung und Durchführung von Fortbildungen für unserer Schulsekretärinnen und Schulsekretäre.

Schulschwimmen

In seiner Sitzung am 16. September 1974 hat der Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau beschlossen, dass der obligatorische Schwimmunterricht in den unter der Trägerschaft des Kreises Groß-Gerau stehenden Schulen im 3. Grundschuljahr durchgeführt werden soll. Hierfür trägt der Kreis die Kosten.  

Der Kreis übernimmt weiterhin die Kosten für den Schwimmunterricht der Schule für Lernhilfe sowie für die Schülerinnen und Schüler, die Schwimmen als Teil des Sportabiturs gewählt haben.

Die Zuweisung von freien Hallenbadzeiten in Absprache mit den jeweiligen Hallenbadträgern übernimmt der Fachdienst Schulverwaltung. 

Zurzeit werden folgende Hallenbäder von 34 Schulen genutzt:  

  • Hallenbad Groß-Gerau
  • Hallenbad Hochheim
  • Hallenbad Kelsterbach
  • Hallenbad Raunheim

Kreisschülervertretung

Die Schulverwaltung unterstützt die Kreisschülervertretung bei ihren Aufgaben und trägt hierzu die Sachkosten um eine ordentliche Arbeit zu ermöglichen. 

Ansprechpartner ist:

Fiete Müller
Kreisschülervertretung Groß-Gerau
info@ksv-gg.de
Sudetenstraße 60, 64521 Groß-Gerau

Weitere Informationen erhalten Sie auf dem Instagram Kanal der Kreisschülervertretung:  
https://www.instagram.com/ksv_gross_gerau/ oder auf der Homepage der Kreisschülervertretung.

Kreiselternbeirat

Die Schulverwaltung unterstützt den Kreiselternbeirat ihren Aufgaben und trägt hierzu die Sachkosten um eine ordentliche Arbeit zu ermöglichen.  

Weitere Informationen uns Ansprechpartner erhalten Sie auf der Internetseite des Kreiselternbeirats hier.

Schülersachschaden

Der Kreis hat als Schulträger eine Sachschadenversicherung bei der GVV Versicherung. Hierüber sind Schäden an Schülergarderobe, zum Schulgebrauch bestimmter Sachen sowie Fahrräder und Mopeds versichert. Im Schadensfall erhält der Geschädigte im Sekretariat der Schule ein Schadenformular.

Übernahme von Schulkosten von Privatpersonen

Sollte ein Schulbesuch einer kostenpflichtigen Ersatzschule für Schülerinnen und Schüler notwendig sein, übernimmt die Schulverwaltung die Zahlung der monatlichen Schulkosten/Schulgeld.

Voraussetzungen

  • Der Schüler/die Schülerin muss im Schulträgergebiet des Kreises Groß-Gerau wohnen.
  • Für den Schüler/die Schülerin muss eine Zuweisung oder eine zustimmende Kenntnisnahme des Staatlichen Schulamts über den Schulbesuch vorliegen.
  • Zwischen Kreis Groß-Gerau und der Schule muss eine Vereinbarung über die Zahlung von Schulkosten bestehen.
  • Die Erziehungsberechtigten müssen einen Antrag auf Übernahme der Schulkosten stellen.

Antragsverfahren

Um die Übernahme der Schulkosten zu beantragen, können Sie die vorbereitete Vorlage „Antrag auf Übernahme der Schulkosten“ nutzen welche Sie im Downloadbereich finden.

Gastschulbeiträge

Der Schulverwaltung obliegen die Abrechnungen innerhalb des hessischen Gastschulbeitragssystems.

Diese umfassen die in Rechnungstellung von Gastschulbeiträgen für Gastschüler anderer Schulträger an kreiseigenen Schulen, sowie die Zahlung von Gastschulbeiträgen für kreiseigene Schüler an fremden Schulen gemäß § 163 HSchG.

Voraussetzungen
Maßgeblich für den Anspruch ist der Wohnort der Schüler bei allgemeinbildenden Schulen und der Betriebsort bei Berufsschülern am Stichtag 01.11.. Die Höhe der Gastschulbeiträge wird jedes Jahr durch das Land Hessen bekanntgegeben und unterscheidet sich nach Schulform.

Träger von anerkannten Ersatzschulen erhalten nach § 7 (4)ESchFG 75% des Gastschulbeitrags für die jeweilige Schulform.

Abrechnungsverfahren
Zur Abrechnung ist uns ein Anforderungsschreiben mit dem Gesamtbetrag und eine, den Anspruch begründende Schülerliste vorzulegen. Der Anspruch wird von uns geprüft und dann beglichen.

Die Abrechnung kann an folgende Adresse geschickt werden:

Kreis Groß-Gerau
Bildung und Schule/Schulverwaltung
Wilhelm-Seipp-Str. 4
64521 Groß-Gerau

Sachgebiet Finanzen Bildung und Schule

Der Bereich "Finanzcontrolling Schulen" unterstützt die 45 kreiseigenen Schulen bei Ihrer täglichen Arbeit rund um Fragen zur Finanzabwicklung sowie dem rechtssicheren Umgang mit den zur Verfügung gestellten Mitteln.

Verwaltung der Schulbudgets

  • Berechnung und Ermittlung der Schulbudgets
  • Überwachung der Schulbudgets
  • Abwicklung der Zahlungen aus dem Schulbudget
  • Abwicklung der 10.000 € Vereinbarung
  • Abwicklung der erhaltenen Zuwendung des Programms der Hessischen Europaschulen
  • Leistungsvergabe an Schulen
  • Abwicklung von Spenden

Verwaltung der kreiseigenen Schulgirokonten

  • Verwaltung von Schulgirokonten  (Eröffnung, Schließung und Änderung von Schulgirokonten)
  • Entwicklung und Überwachung von Regeln zur rechtssicheren Führung von Schulgirokonten durch Schulen
  • Prüfung von Schulgirokonten

Verwaltung der Handkassen an Schulen

  • Erstellen von Regeln die einen rechtssicheren Umgang mit Barmitteln möglich machen
  • Überwachung und Kontrolle dieser Regeln durch Stichprobenprüfungen und Auswertung der Handkassenprüfung
  • Beratung der Schule zu den Regelungen
  • Überwachung und Sicherstellung der rechtskonformen Einarbeitung und Einweisung von Beschäftigten in die Handkassenführung der Schule und den Umgang mit Barmittel
  • Prüfung der Handkassen
  • Abrechnung der Handkassen 

Beratung und Berichtswesen

  • Berichtswesen
  • Abstimmung von Finanzthemen an Schulen mit intern zuständigen Fachdiensten und ggf. mit externen Partnern

Kontakt

Fachbereich Bildung und Schule
Fachdienst Schulverwaltung

Postanschrift

Wilhelm-Seipp-Str. 4
64521 Groß-Gerau
schulverwaltung@kreisgg.de

Besuchsanschrift:
Im Neugrund 16
64521 Groß-Gerau

Fachdienstleitung

Sachbearbeitung

Sachbearbeitung

Sachgebietsleitung Finanzen Bildung und Schule

Sachbearbeitung Finanzen Bildung und Schule

Sachbearbeitung Finanzen Bildung und Schule

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Fachbereichsleitung

Ute Imig-Wittekind8888+49 6152 989 254
bildungundschule@kreisgg.de