Die Wohngeldbehörde/BAföG ist aufgrund der aktuellen Lage bis auf weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen.
Wir bitten, Antragsunterlagen auf dem Postwege einzureichen:
Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau
- Wohngeldbehörde, Bildung und Teilhabe, BAFöG -
Wilhelm-Seipp-Str. 4
64521 Groß-Gerau
Die telefonische und elektronische Erreichbarkeit ist weiterhin gewährleistet. Sie können Ihr Anliegen auch gern per E-Mail an Bafoeg@kreisgg.de formulieren.
Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Das BAföG-Amt in unserer Verwaltung nimmt Anträge auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz entgegen. Diese Anträge können Sie mittlerweile auch online stellen. Je nach Art der Ausbildung kann die Zuständigkeit unterschiedlicher BAföG-Ämter gegeben sein.
BAföG für Schülerinnen und Schüler: Zuständig sind in der Regel die BAföG-Ämter am Wohnsitz der Eltern bei den Kreisverwaltungen oder Stadtverwaltungen kreisfreier Städte.
BAföG für Studentinnen und Studenten: Zuständig ist das BAföG-Amt am Studienort (Studentenwerk).
Aufstiegs-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsgesetz: Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnsitz der Antragstellerin oder des Antragstellers. Für den Kreis Groß-Gerau ist das Studentenwerk in Frankfurt/Main zuständig.
Die elektronischen Anträge finden Sie hier.
Über den Formulargenerator des Bundesministeriums für für Bildung und Forschung können Sie sich Ihre individuellen Formulare erstellen.
Hier geht es zum Formulargenerator
Bitte senden Sie Ihre Unterlagen bevorzugt als PDF
Damit wir Ihre Unterlagen schnell, vollständig und korrekt bearbeiten können, bitten wir Sie, alle Dokumente möglichst ausschließlich im PDF-Format zu übermitteln. PDF-Dateien sind für uns der verlässlichste und effizienteste Weg, Unterlagen zu prüfen, weiterzuverarbeiten und revisionssicher zu archivieren.
Andere Dateiformate (z. B. Fotos, Word-Dateien oder einzelne Bilddateien) führen häufig zu Darstellungsproblemen, erhöhtem Bearbeitungsaufwand oder Rückfragen. Durch die Einreichung als PDF helfen Sie aktiv dabei, den Ablauf für alle Beteiligten reibungslos zu gestalten.
Warum PDF?
- Inhalte werden genau so angezeigt, wie sie erstellt wurden
- Dokumente lassen sich einfach bündeln und vollständig prüfen
- Dateien sind plattformunabhängig und langfristig lesbar
- Die Bearbeitung erfolgt schneller und fehlerärmer
Wichtige Tipps für die PDF-Übermittlung
Bitte beachten Sie die folgenden Punkte bei der Erstellung und dem Versand Ihrer Unterlagen:
📄 Alle Unterlagen in einer PDF-Datei zusammenfassen
Wenn mehrere Dokumente eingereicht werden (z. B. Anschreiben, Nachweise, Formulare), fassen Sie diese bitte in einer einzigen PDF-Datei zusammen. Das verhindert, dass Dokumente verloren gehen oder übersehen werden.
🔍 Gute Lesbarkeit sicherstellen
Achten Sie darauf, dass alle Seiten gut lesbar, vollständig und richtig ausgerichtet sind. Unscharfe Scans, abgeschnittene Ränder oder schiefe Seiten verzögern die Bearbeitung erheblich.
📷 Keine Fotos einzelner Seiten
Bitte vermeiden Sie es, Dokumente als einzelne Fotos (z. B. JPG oder PNG) zu senden. Fotos sind oft verzerrt, schlecht lesbar oder unvollständig und müssen von uns aufwendig nachbearbeitet werden.
🗂 Sinnvolle Benennung der Datei
Benennen Sie Ihre PDF-Datei möglichst eindeutig, z. B.
„Name_Vorname_Unterlagen.pdf“.
So können wir Ihre Dokumente sofort zuordnen.
Die Einhaltung dieser Vorgaben trägt maßgeblich dazu bei, dass wir Ihr Anliegen zügig, korrekt und ohne unnötige Rückfragen bearbeiten können.
Bitte helfen Sie mit, indem Sie Ihre Unterlagen konsequent im PDF-Format einreichen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.
Kontakt
Herr Hechtberger
Raum: 4307
06152 989 685
06152 989 173
bafoeg@kreisgg.de
Frau Müller-Schupp
Raum: 4307
06152 989 84321
06152 989 173
bafoeg@kreisgg.de
Postanschrift:
Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau
FD Wohngeldbehörde, Bildung und Teilhabe, BAföG
Wilhelm-Seipp-Straße 4
64521 Groß-Gerau
Telefonische Erreichbarkeit:
montags, dienstags, donnerstags
und freitags 08:00 - 12:00 Uhr
mittwochs 14:00 - 18:00 Uhr
WICHTIGER HINWEIS:
Die Wohngeldbehörde/BAföG ist bis auf weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen.

