Die Wohngeldbehörde/BAföG ist aufgrund der aktuellen Lage bis auf weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen.
Wir bitten, Antragsunterlagen auf dem Postwege einzureichen:
Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau
- Wohngeldbehörde, Bildung und Teilhabe, BAFöG -
Wilhelm-Seipp-Str. 4
64521 Groß-Gerau
Die telefonische und elektronische Erreichbarkeit ist weiterhin gewährleistet. Sie können Ihr Anliegen auch gern per E-Mail an Bafoeg@kreisgg.de formulieren.
Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Das BAföG-Amt in unserer Verwaltung nimmt Anträge auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz entgegen. Diese Anträge können Sie mittlerweile auch online stellen. Je nach Art der Ausbildung kann die Zuständigkeit unterschiedlicher BAföG-Ämter gegeben sein.
BAföG für Schülerinnen und Schüler: Zuständig sind in der Regel die BAföG-Ämter am Wohnsitz der Eltern bei den Kreisverwaltungen oder Stadtverwaltungen kreisfreier Städte.
BAföG für Studentinnen und Studenten: Zuständig ist das BAföG-Amt am Studienort (Studentenwerk).
Aufstiegs-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsgesetz: Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnsitz der Antragstellerin oder des Antragstellers. Für den Kreis Groß-Gerau ist das Studentenwerk in Frankfurt/Main zuständig.
Die elektronischen Anträge finden Sie hier.
Über den Formulargenerator des Bundesministeriums für für Bildung und Forschung können Sie sich Ihre individuellen Formulare erstellen.
Hier geht es zum Formulargenerator
Kontakt
Sachbearbeiter
Herr Hechtberger
Raum: 2204
06152 989 685
6152 989 173
bafoeg@kreisgg.de
Sachbearbeiterin
Frau Ehrenfels
Raum: 2205
06152 989 677
06152 989 173
bafoeg@kreisgg.de
Postanschrift:
Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau
FD Wohngeldbehörde, Bildung und Teilhabe, BAföG
Wilhelm-Seipp-Straße 4
64521 Groß-Gerau
Telefonische Erreichbarkeit:
montags, dienstags, donnerstags
und freitags 08:00 - 12:00 Uhr
mittwochs 14:00 - 18:00 Uhr
WICHTIGER HINWEIS:
Die Wohngeldbehörde ist bis auf weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen.