Grundsätzlich kann die Vorführung jedes Fahrzeuges verlangt werden.
Zwingend vorzuführen bei der Zulassung sind Fahrzeuge, welche
- erstmals in Deutschland zugelassen werden sollen und keinen vom Hersteller ausgegebenen Fahrzeugbrief (sog. Werksbrief) haben,
- vorher zulassungsfrei waren und nun zulassungspflichtig werden (z. B. durch künftig nicht steuerbefreite Nutzung eines Pferdeanhängers oder durch Änderung eines Leichtkraftrades zum Motorrad) und bisher keinen Fahrzeugbrief hatten,
- mit Sondersignal oder gelbem oder blauem Rundumlicht ausgestattet waren oder sogar noch sind und einen neuen Fahrzeughalter bekommen sollen. (In der Regel ist solche Ausstattung vor der Zulassung zu entfernen. Rufen Sie uns vorher an, falls Sie klären möchten, ob Ausnahmen gegeben sind, aufgrund derer diese Ausstattung vorhanden bleiben darf, bzw. um zu erfahren, welche weiteren Schritte eventuell vor der Zulassung erforderlich sind.)
- Taxen, welche nicht mehr als Taxi verwendet werden sollen.
- Ebenfalls vorzuführen sind Fahrzeuge, für welche ein kleines Kennzeichen gewünscht wird.
Nicht vorzuführen sind zulassungsfreie Fahrzeuge (z. B: Leichtkrafträder), solange kein Fahrzeugbrief gewünscht wird.
Zur Vorführung reichen aktuelle Fotos:
- zur Identifizierung ein Foto der an zugänglicher Stelle am vorderen Teil der rechten Seite des Fahrzeugs gut lesbar am Rahmen oder an einem ihn ersetzenden Teil eingeschlagen oder eingeprägten Fahrzeug-Identifizierungsnummer [FIN] (ein Foto des Typenschildes reicht nicht),
- bei Sondersignalfahrzeugen ein Foto über den Rückbau der Sondersignale,
- bei Taxen ein Foto über den Rückbau der spezifischen Ausstattung von Taxen,
- bei kleinen Kennzeichen mehrere Fotos des Gesamtfahrzeuges, sowie Detailfotos der Anbringungsstelle der Kennzeichen mit angehaltenem Metermaß.
Kontaktinformationen
Die Zulassungsstelle ist an zwei Standorten (Groß-Gerau und Rüsselsheim) erreichbar:
Standort Groß-Gerau
Anschrift
Der Landrat des Kreises
Groß-Gerau
Zulassungsbehörde
Wilhelm-Seipp-Straße 4
64521 Groß-Gerau
Kontakt
Tel.: s. Erreichbarkeitszeiten |
Fax: 06152 989 679 |
E-Mail: zulgg@kreisgg.de |
Standort Rüsselsheim
Anschrift
Der Landrat des Kreises
Groß-Gerau
Zulassungsbehörde
Stahlstr. 15 (Zufahrt Kobaltstraße)
65428 Rüsselsheim am Main
Kontakt
Tel.: s. Erreichbarkeitszeiten |
Fax: 06152 989 84040 |
E-Mail: zulrhm@kreisgg.de |
Für beide Standorte
Kontaktformular
Mit dem Kontaktformular können Sie Ihr Anliegen an die Zulassungsstelle herantragen; eine telefonische oder - falls gewünscht - schriftliche Antwort erfolgt baldmöglich, spätestens innerhalb eines Arbeitstages
Erreichbarkeitszeiten
Allgemeine Auskünfte unter 06152 989 789: | |
- montags | 8:00 - 12:00 Uhr |
- dienstags | 8:00 - 12:00 Uhr |
- mittwochs | 14:00 - 18:00 Uhr |
- donnerstags | 8:00 - 12:00 Uhr |
- freitags | 8:00 - 12:00 Uhr |
Persönliche Vorsprachen über Terminvergabe |
Bankverbindung
Kreissparkasse Groß-Gerau
BLZ 508 525 53
IBAN DE67 5085 2553 0000 0000 18
BIC HELADEF1GRG
Konto-Nr. 18
Kennwort "Zulassung"