Wann benötige ich ein Führungszeugnis?
Zur Beantragung
- einer Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE oder D1E
- einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- der Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung oder vorherigem Verzicht
benötigen Sie ein Führungszeugnis für Behörden (Vordruck BZR 2, Belegart 0), welches Sie bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt beantragen müssen. Das Dokument wird nach der Ausstellung unmittelbar an die Fahrerlaubnisbehörde gesandt.
Häufige Fragen zum Führungszeugnis beantwortet das für die Ausstellung zuständige Bundesamt für Justiz auf seiner Webseite hier.
Kontakt
Telefon:
+49 6152 989 84300
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass Ihr Anruf wegen des hohen Aufkommens nicht immer sofort entgegen genommen werden kann.
E-Mail:
feb@kreisgg.de
Fax:
+49 6152 989 117