Land- und Forstwirtschaft

Unter land- und forstwirtschaftliche Zwecke im Rahmen der Fahrerlaubnisklassen L und T fallen:

  • Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau, Baumschulen, Tierzucht, Tierhaltung, Fischzucht,Teichwirtschaft, Fischerei, Imkerei, Jagd sowie den Zielen des Natur-und Umweltschutzes dienende Landschaftspflege
  • Park-, Garten-, Böschungs- und Friedhofspflege
  • landwirtschaftliche Nebenerwerbstätigkeit und Nachbarschaftshilfe von Landwirten
  • Betrieb von land- und forstwirtschaftlichen Lohnunternehmen und andere überbetriebliche Maschinenverwendung
  • Betrieb von Unternehmen, die unmittelbar der Sicherung, Überwachung und Förderung der Landwirtschaft überwiegend dienen
  • Betrieb von Werkstätten zur Reparatur; Wartung und Prüfung von Fahrzeugen sowie Probefahrten der Hersteller von Fahrzeugen, die jeweils für die vorgenannten Zwecke eingesetzt werden und
  • Winterdienst

Kontakt

Anschrift

Der Landrat des Kreises
Groß-Gerau
Fahrerlaubnisbehörde
Wilhelm-Seipp-Straße 4
64521 Groß-Gerau

Telefonische Erreichbarkeit
(Vorsprache nur nach
Terminvereinbarung)

Montag

08:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 bis 12:00 Uhr

Mittwoch

14:00 bis 18:00 Uhr

Donnerstag

08:00 bis 12:00 Uhr

Freitag

08:00 bis 12:00 Uhr

Bankverbindung

Kreissparkasse Groß-Gerau
IBAN DE67 5085 2553 0000 0000 18
BIC HELADEF1GRG
Kennwort "Führerschein" + Name + Geburtsdatum

ACHTUNG! Bitte nicht ohne vorherige schriftliche Aufforderung der Behörde Beträge überweisen. 

Sachbearbeitung ausl. Umschreibung, Neuerteilung, Verlängerung

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Der Landrat des Kreises
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Wilhelm-Seipp-Straße 4
64521 Groß-Gerau

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Terminvereinbarung)

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ACHTUNG! Bitte nicht ohne vorherige schriftliche Aufforderung der Behörde Beträge überweisen.