Land- und Forstwirtschaft

Unter land- und forstwirtschaftliche Zwecke im Rahmen der Fahrerlaubnisklassen L und T fallen:

  • Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau, Baumschulen, Tierzucht, Tierhaltung, Fischzucht,Teichwirtschaft, Fischerei, Imkerei, Jagd sowie den Zielen des Natur-und Umweltschutzes dienende Landschaftspflege
  • Park-, Garten-, Böschungs- und Friedhofspflege
  • landwirtschaftliche Nebenerwerbstätigkeit und Nachbarschaftshilfe von Landwirten
  • Betrieb von land- und forstwirtschaftlichen Lohnunternehmen und andere überbetriebliche Maschinenverwendung
  • Betrieb von Unternehmen, die unmittelbar der Sicherung, Überwachung und Förderung der Landwirtschaft überwiegend dienen
  • Betrieb von Werkstätten zur Reparatur; Wartung und Prüfung von Fahrzeugen sowie Probefahrten der Hersteller von Fahrzeugen, die jeweils für die vorgenannten Zwecke eingesetzt werden und
  • Winterdienst

Kontakt

Telefon:
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feb@kreisgg.de

Fax:
+49 6152 989 117