
Unter land- und forstwirtschaftliche Zwecke im Rahmen der Fahrerlaubnisklassen L und T fallen:
- Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau, Baumschulen, Tierzucht, Tierhaltung, Fischzucht,Teichwirtschaft, Fischerei, Imkerei, Jagd sowie den Zielen des Natur-und Umweltschutzes dienende Landschaftspflege
- Park-, Garten-, Böschungs- und Friedhofspflege
- landwirtschaftliche Nebenerwerbstätigkeit und Nachbarschaftshilfe von Landwirten
- Betrieb von land- und forstwirtschaftlichen Lohnunternehmen und andere überbetriebliche Maschinenverwendung
- Betrieb von Unternehmen, die unmittelbar der Sicherung, Überwachung und Förderung der Landwirtschaft überwiegend dienen
- Betrieb von Werkstätten zur Reparatur; Wartung und Prüfung von Fahrzeugen sowie Probefahrten der Hersteller von Fahrzeugen, die jeweils für die vorgenannten Zwecke eingesetzt werden und
- Winterdienst
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