Der Führerschein wird - wie auch der Bundespersonalausweis und der Reisepass - von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt; er enthält folgende Angaben:
Vorderseite
1. Name
2. Vorname
3. Geburtsdatum und –ort
4a. Ausstellungsdatum der Karte
4b. Ablauf der Gültigkeit des Führerscheins als Dokument (s. u. "Befristung")
4c. Ausstellungsbehörde
5. Nummer des Führerscheins
6. Lichtbild
7. Unterschrift
8. Wohnort; im deutschen Muster nicht vorgesehen
9. Klassen, für die die Fahrerlaubnis erteilt wurde, wobei eingeschlossene Klassen - ausgenommen AM, L und T – grundsätzlich nicht aufgeführt werden.
Rückseite
9. Sämtliche Fahrerlaubnisklassen
10. Datum der Fahrerlaubniserteilung der jeweiligen Klasse; kann auch im Feld 14 unter Angabe der Nr. 10 eingetragen sein. Nicht erteilte Klassen werden durch einen Strich entwertet
11. Gültigkeitsdauer befristet erteilter Fahrerlaubnisklassen
12. Beschränkungen und Zusatzangaben (einschließlich Auflagen) in kodierter Form (s. u. "Schlüsselzahlen")
13. Feld für Eintragungen anderer Mitgliedstaaten nach Wohnsitzwechsel ins Ausland
14. Feld für die Eintragung des Erteilungsdatums (siehe Nr. 10).
Befristung
Seit dem 19.01.2013 werden Führerscheine nur noch befristet ausgestellt; die Frist beträgt 15 Jahre und beginnt am Tag der Bestellung des Dokuments durch die Fahrerlaubnisbehörde.
Schlüsselzahlen
Aufgrund des wesentlich kleineren Formats des Kartenführerscheins können Auflagen und Beschränkungen zur Fahrerlaubnis nicht mehr klarschriftlich auf dem Dokument eingetragen werden. Man bedient sich deshalb eines in der gesamten EU verwendeten Systems von Schlüsselzahlen; hinzu kommen noch nationale Schlüsselzahlen, die im Wesentlichen bei einer Umstellung alter Fahrerlaubnisse die möglichst genaue Übertragung der alten Rechte in das neue Klassensystem sicherstellen sollen (Besitzstandswahrung).
Die amtliche Aufstellung der Schlüsselzahlen finden Sie in Anlage 9 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist B96?
Fahrzeugkombinationen aus einem Fahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination mehr als 3 500 kg, jedoch nicht mehr als 4 250 kg beträgt.
Was bedeuten die Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04?
Diese Schlüsselzahlen sind in den Spalten der Klasse A1 und A eingetragen, berechtigen allerdings nicht zum Führen von zweirädrigen Krafträdern dieser Klassen. Die Berechtigung gilt vielmehr nur für Trikes (79.03) und Kombinationen von Trikes mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg.
Was ist die Klasse B1?
Die Klasse B1 wurde in Deutschland nicht eingeführt. Wer hier Fahrzeuge führen möchte, welche in die Klasse B1 fallen, muss deshalb beim Ersterwerb gleich die volle Klasse B erwerben. Nur weil seit dem 19.01.2013 in ganz Europa nur noch ein einheitliches Führerscheinmodell verbindlich vorgeschrieben ist, wird die Klasse B1 auch im deutschen Führerschein aufgelistet.
Was bedeutet CE mit der Schlüsselzahl 79 (C1E > 12 000 kg, L ≤ 3)?
Durch eine isoliert zugeteilte Klasse CE (ohne C) mit dieser Schlüsselung wird beim Umtausch eines alten Führerscheins der volle Besitzstand aus der alten Klasse drei erhalten.
So kann sichergestellt werden, dass die aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden Berechtigungen zum Führen von
- dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und mehr als 12 000 kg Gesamtmasse und
- von Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und zulassungsfreien Anhängern, wobei die Gesamtmasse mehr als 12 000 kg betragen kann und
- von dreiachsigen Zügen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger, bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs übersteigt (nicht durch C1E abgedeckter Teil)
erhalten bleiben.
Die vorgenannten Berechtigungen gelten nicht für Sattelzüge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7 500 kg.
Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen.
Was bedeuten die Schlüsselzahl 79.06?
Fahrzeuge (Fahrzeugkombinationen) der Klasse BE, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3 500 kg übersteigt
Was ist unter der Spalte 12 alles eingetragen?
Alle Beschränkungen, Auflagen und Zusatzangaben sind in Form von Schlüsselzahlen in dieser Spalte eingetragen. Beziehen sie sich nur auf einzelne Fahrerlaubnisklassen, sind sie im Feld 12 in der Zeile der betreffenden Fahrerlaubnisklassen eingetragen.
Was bedeuten die Schlüsselzahlen 171, 172, 174 und 175?
- 171: Klasse C1, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 7 500 kg, jedoch ohne Fahrgäste
- 172: Klasse C, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D, jedoch ohne Fahrgäste
- 174: Klasse L, gültig auch zum Führen von Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, auch mit einachsigem Anhänger (wobei Achsen mit einem Abstand von weniger als 1 m voneinander als eine Achse gelten) sowie Kombinationen aus diesen Zugmaschinen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden
- 175: Klasse L, auch gültig zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und zum Führen von Kraftfahrzeugen mit Ausnahme der zu den Klassen A, A1, A2 und AM gehörenden mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3
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