Kurse zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung nach der MPU (§ 70 FeV)

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In manchen Fällen kommt ein medizinisch-psychologisches Gutachten zu dem Ergebnis, man sei zwar noch nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet, könne die bestehenden Bedenken aber durch die Teilnahme an einem Kurs zur Wiederherstellung der Fahreignung beheben.

Hält die Fahrerlaubnisbehörde nach Prüfung der gutachterlichen Ausführungen diese Einschätzung für nachvollziehbar, so genehmigt sie die Teilnahme an einer solchen Maßnahme durch Ausfertigung eines Zustimmungsbescheides. Der Bescheid ist bei der Anmeldung vorzulegen.

Ggf. ersetzt die Bescheinigung über die Teilnahme an einem entsprechenden Kurs ein ansonsten erforderliches weiteres medizinisch-psychologisches Gutachten.

Die Träger von Stellen, welche diese Maßnahmen anbieten, müssen bei der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) akkreditiert sein.

Nachstehend finden Sie Links zu den Anbietern mit weiteren Informationen zu Kursarten und -inhalten, Anmeldemodalitäten und Terminen:


AFN Gesellschaft für Ausbildung, Fortbildung und Nachschulung e. V. (mit Standorten u. a. in Frankfurt a. M., Mainz und Mannheim)


DEKRA Akademie GmbH


IFS Institut für Schulungsmaßnahmen GmbH
(mit Standorten u. a. in Darmstadt, Frankfurt a. M., Mainz und Mannheim)


Nord-Kurs GmbH u. Co KG
(mit Standort u. a. in Frankfurt a. M.)


TÜV SÜD Pluspunkt GmbH Gesellschaft für sichere Mobilität
(mit Standort u. a. in Mannheim)


TÜV Thüringen Anlagentechnik GmbH & Co. KG

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