
Der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg hält hier in tabellarischer Form übersichtlich Informationen bezüglich des Umfangs der einzelnen Klassen, das jeweilige Mindestalter, die vorgeschriebene Pflichtausbildung, die Prüfungsregularien und vieles mehr bereit:
Führerscheinklassen Pkw (B, B96, BE)
Führerscheinklassen Motorrad (AM, A1, A2, A)
(Das Mindestalter für die Klasse AM beträgt abweichend in Hessen 15 Jahre)
Führerscheinklassen Lkw (C1, C1E, C, CE)
Kontakt
Sachbearbeitung ausl. Umschreibung, Neuerteilung, Verlängerung
Anschrift
Der Landrat des Kreises
Groß-Gerau
Fahrerlaubnisbehörde
Wilhelm-Seipp-Straße 4
64521 Groß-Gerau
Telefonische Erreichbarkeit
(Vorsprache nur nach
Terminvereinbarung)
Montag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Mittwoch | 14:00 bis 18:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Freitag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Bankverbindung
Kreissparkasse Groß-Gerau
IBAN DE67 5085 2553 0000 0000 18
BIC HELADEF1GRG
Kennwort "Führerschein" + Name + Geburtsdatum
ACHTUNG! Bitte nicht ohne vorherige schriftliche Aufforderung der Behörde Beträge überweisen.
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Der Landrat des Kreises
Groß-Gerau
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Wilhelm-Seipp-Straße 4
64521 Groß-Gerau
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Montag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Mittwoch | 14:00 bis 18:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Freitag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
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Kennwort "Führerschein" + Name + Geburtsdatum
ACHTUNG! Bitte nicht ohne vorherige schriftliche Aufforderung der Behörde Beträge überweisen.