Zuschussvergabe Büro für Integration

Das Büro für Integration gewährt im Rahmen der Richtlinien Zuschüsse an Vereine, Verbände, öffentliche sowie private Institutionen des Kreises Groß-Gerau, die Maßnahmen und Projekte zur Förderung der Integration und der Teilhabegerechtigkeit von allen Zuwanderungsgruppen im Kreis Groß-Gerau initiieren.

Es werden Maßnahmen und Projekte unterstützt

  • zur Förderung der Integration in allen Lebensbereichen aller (neu) zugewanderten Menschen,
  • zur Förderung der demokratischen und pluralistischen Kultur,
  • zur Sensibilisierung für ein teilhabegerechtes Zusammenleben,
  • zur interkulturellen Öffnung,
  • zur Prävention von (Rechts-) Extremismus und Rassismus.

Antragsverfahren

Die Förderung erfolgt auf der Grundlage eines schriftlichen Antrags. Dafür ist das Formblatt (siehe unten) vollständig auszufüllen und einzureichen bei:

Kreisverwaltung Groß-Gerau
Fachbereich Steuerung
Büro für Integration
Wilhelm-Seipp-Str. 4
64521 Groß-Gerau

Die Antragstellung ist grundsätzlich immer möglich. Vorausgesetzt ist nur die Abgabe des Antrags vor Beginn des Vorhabens. 

Maßnahmen und Projekte können nicht gefördert werden, wenn sie ausschließlich vereinseigenen Interessen dienen. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Sie sind eine freiwillige Leistung des Landkreises Groß-Gerau und erfolgen im Rahmen der verfügbaren Hausmittel. 

Downloads:
Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen - BfI

Antrag auf Gewährung einer Förderung - BfI

Infoblatt Kreislogo

Kontakt

Steuerung/Büro für Integration

Büroleitung

Sedef Yıldız9899+49 6152 989 517

DEXT-Fachstelle

Wida Zmarai11238+49 6152 989 779

WIR-Koordinator

Ivan Garofalo8758+49 6152 989 202

WIR-Koordinatorin

Sarah Müller11459+49 6152 989 84291

Geschäftsstelle

Silvia Jancke8899+49 6152 989 630