Das Büro für Integration gewährt im Rahmen der Richtlinien Zuschüsse an Vereine, Verbände, öffentliche sowie private Institutionen des Kreises Groß-Gerau, die Maßnahmen und Projekte zur Förderung der Integration und der Teilhabegerechtigkeit von allen Zuwanderungsgruppen im Kreis Groß-Gerau initiieren.
Es werden Maßnahmen und Projekte unterstützt
- zur Förderung der Integration in allen Lebensbereichen aller (neu) zugewanderten Menschen,
- zur Förderung der demokratischen und pluralistischen Kultur,
- zur Sensibilisierung für ein teilhabegerechtes Zusammenleben,
- zur interkulturellen Öffnung,
- zur Prävention von (Rechts-) Extremismus und Rassismus.
Antragsverfahren
Die Förderung erfolgt auf der Grundlage eines schriftlichen Antrags. Dafür ist das Formblatt (siehe unten) vollständig auszufüllen und einzureichen bei:
Kreisverwaltung Groß-Gerau
Fachbereich Steuerung
Büro für Integration
Wilhelm-Seipp-Str. 4
64521 Groß-Gerau
Die Antragstellung ist grundsätzlich immer möglich. Vorausgesetzt ist nur die Abgabe des Antrags vor Beginn des Vorhabens.
Maßnahmen und Projekte können nicht gefördert werden, wenn sie ausschließlich vereinseigenen Interessen dienen. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Sie sind eine freiwillige Leistung des Landkreises Groß-Gerau und erfolgen im Rahmen der verfügbaren Hausmittel.
Downloads:
Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen - BfI