Mit dem Landesprogramm „MitSprache – Deutsch4U“ können niedrigschwellige Deutschkurse für Erwachsene mit Migrationshintergrund vom WIR Programm des Hessischen Ministerium für Soziales und Integration gefördert werden.
Mit der Neuausrichtung im Jahr 2018 werden folgende Maßnahmen gefördert:
- niedrigschwellige Sprachkurse (z.B. Mama lernt Deutsch)
- Angebote zur Alphabetisierung und
- niedrigschwellige Sprachförderangebote jenseits von konventionellen Sprachkursen (z.B. Sprachtreffs, Sprachcafés oder Tandemkurse).
Die Angebote richten sich an
- Asylbewerber*innen und Geflüchtete, die bereits nach dem Landesaufnahmegesetz von den Kommunen aufgenommen wurden,
- Geduldete und
- Menschen mit Migrationshintergrund, die sich dauerhaft und rechtmäßig in Hessen aufhalten und entweder keinen Anspruch auf Förderung oder keinen Zugang zu Integrationskursen haben.
Antragsberechtigt sind kommunale, kirchliche und gemeinnützige Träger.
Sprachfördermaßnahmen sind organisatorisch wie auch inhaltlich gemäß der aktuell gültigen Förderrichtlinie des Landesprogramms „MitSprache - Deutsch4U“ auszurichten:
Laut Punkt 4.4. der Förderrichtlinie müssen Sprachfördermaßnahmen in vorhandene kommunale Sprachförderkonzepte und Zusteuerungssysteme eingepasst und abgestimmt werden. Ein entsprechendes Kooperationsschreiben ist bei Antragsstellung vorzulegen.
Das Kooperationsschreiben wird seitens des Kreises Groß-Gerau vom Büro für Integration ausgestellt. Bei Interesse für eine Sprachfördermaßnahme wenden Sie sich bitte an das Büro für Integration.