Інформації на вашій мові ви знайдете тут:
Seit dem 01.06.2022 liegt die Zuständigkeit für Geflüchtete aus der Ukraine, die sich dauerhaft im Kreis Groß-Gerau aufhalten, im Rechtskreis des SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch), d.h. beim Kommunalen Jobcenter Kreis Groß-Gerau.
З 01.06.2022 відповідальність за біженців з України, які постійно проживають в районі Грос-Герау, знаходиться в правовій сфері соціального кодексу II (другa книгa соціального кодексу, SGB II), це означає в Mуніципальному Центрi зайнятості та надання пільг району Грос-Герау.
Folgende Zugangs- und Verfahrenswege sind im Rahmen der Antragstellung möglich:
Можливі такі шляхи доступу та дії під час подачі заяви:
Folgende Schritte sind zunächst erforderlich:
Спочатку потрібно виконати наступні кроки:
Bitte sprechen Sie bei der Ausländerbehörde des Kreises Groß-Gerau, Wilhelm-Seipp-Str. 4, 65421 Groß-Gerau vor. Dort werden Sie im Ausländerzentralregister registriert und erhalten eine Statusbescheinigung.
Зверніться, будь ласка, до імміграційних органів / відділу по справам іноземців (Ausländerbehörde) району Грос-Герау, вулиця Вільгельма Зайпа 4, 65421 Грос-Герау (Wilhelm-Seipp-Straße 4, 65421 Groß-Gerau). Там вас внесуть в центральний реєстр іноземців та видадуть вам довідку про статус.
Bitte sprechen Sie bei einer Krankenkasse Ihrer Wahl vor. Sie erhalten dort die Anmeldung zu Ihrer Krankenversicherung.
Зверніться, будь ласка, до медичної страхової компанії (Krankenkasse) на ваш вибір. Там ви отримаєте довідку про оформлення медичного страхування.
Bitte richten Sie ein Bankkonto bei einem deutschen Bankinstitut ein.
Відкрийте, будь ласка, банківський рахунок в одному з німецьких банків.
Antragstellung
Подача заяви
Bitte reichen Sie die Bescheinigung der Ausländerbehörde, die Anmeldung zur Krankenversicherung und die Daten zu Ihrem deutschen Bankkonto bei der Antragstellung von Grundsicherung im Jobcenter ein.
Будь ласка, надайте довідку імміграційних органів, довідку про оформлення медичного страхування та дані вашого німецького банківського рахунку центру зайнятості під час подачі заяви на отримання базового фінансового забезпечення.
Sie können Ihren Antrag (in deutscher Sprache) hier ONLINE stellen:
Ви можете подати свою заяву (німецькою мовою) ОНЛАЙН тут:
https://portal-civ-brd.ekom21.de/civ-brd.public/start.html?oe=00.00.ALGII.JCGG&mode=cc&cc_key=ALGII
Antragsunterlagen in Papierform erhalten Sie auch in jedem Servicebüro des Kommunalen Jobcenters Kreis Groß-Gerau:
Ви також можете отримати документи в паперовому форматі в одному з наших п’яти сервісних офісів:
Weitere Informationen zur Grundsicherung und hilfreiche Hinweise zu den Antragsformularen finden Sie hier:
Додаткову інформацію про надання базового фінансового забезпечення та кориснi пояснення до бланків заяви можна знайти тут:
Was sollten Geflüchtete nach ihrer Ankunft im Kreis Groß-Gerau tun?
Ukrainischen Staatsangehörigen und ihren Familienangehörigen die vor dem 24.02.22 in der Ukraine lebten, sowie Drittstaatenangehörigen oder Staatenlosen und ihren Familienangehörigen, die in der Ukraine vor dem 24.02.22 internationalen Schutzstatus besaßen, wird – sofern sie im Bundesgebiet aufgenommen werden möchten – vorübergehender Schutz gemäß der Richtlinie 2001/55/EG gewährt und für die Dauer des vorübergehenden Schutzes eine Aufenthaltserlaubnis erteilt.
Um dies ordnungsgemäß sicherstellen zu können, werden alle Betroffenen gebeten, sich beim zuständigen Meldeamt zu registrieren und der Ausländerbehörde eine Ablichtung der Pässe, sowie die vollständigen Kontaktdaten per E-Mail ala@kreisgg.de zukommen zu lassen. Sofern Personen im Einzelfall nicht im Besitz gültiger Pässe sind, bitte ich – soweit vorhanden – andere der Identifikation dienende Dokumente (z. B. Geburts- oder Heiratsurkunden etc.) mitzuschicken.
Entsprechende allgemeine ausländerrechtliche Informationen und Kontaktdaten finden Sie auch hier.
Informationen über die Zulassung zur Teilnahme an einem Integrationskurs finden Sie unter Sprachberatung im Kreis Groß-Gerau, Broschüre Migrations- und Sprachberatung Polnisch und Broschüre Migrations- und Sprachberatung Russisch.
Hinsichtlich der aktuellen Versorgungsituation und/oder Unterbringung wird darum gebeten, im Zweifel Kontakt mit der Sozialen Sicherung der Kreisverwaltung aufzunehmen.
Anmeldung von Schulkindern
Das Aufnahme- und Beratungszentrum (ABZ) für zugewanderte Schüler*innen ohne Deutschkenntnisse informiert und berät unter 06142 5500-333 sowie abz.ssa.ruesselsheim@kultus.hessen.de. Das Staatliche Schulamt für den Landkreis Groß-Gerau und den Main-Taunus-Kreis bittet Eltern oder gesetzliche Vertretungen, Kontakt mit dem ABZ aufzunehmen und die Kinder nicht direkt an den Schulen vor Ort anzumelden.
Weitere Infos unter: Unterstützung für zugewanderte Familien und Flüchtlinge | Staatliche Schulämter in Hessen oder https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/unterstuetzung-fuer-gefluechtete-familien
Erstberatungs-Check zu Berufsqualifikationen der IHK
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Darmstadt bietet Geflüchteten aus der Ukraine ab sofort als neuen Service einen Erstberatungs-Check zu Berufsqualifikationen an.
„Im Rahmen dieser neuen Kurzberatung nehmen wir Informationen zu Berufsabschlüssen, Arbeitserfahrungen sowie Sprachkompetenzen auf und geben den Geflüchteten damit eine erste Einschätzung mit Blick auf einen vergleichbaren deutschen Ausbildungsberuf“, sagt Henrik Richter aus dem Team Ausbildung der IHK, der die Erstberatung betreut. „Qualifiziertes Personal wird überall händeringend gesucht. Unsere Beratung und der Check können ukrainischen Geflüchteten dabei helfen, sich auf die richtigen Stellen zu bewerben und sich schneller in unsere Betriebe zu integrieren. Der Erst-Check nützt somit Unternehmen wie Geflüchteten", ergänzt Richter.
Das Dokument soll Betrieben beim Prozess der Einstellung helfen, den Menschen aus der Ukraine eine gezieltere Stellenbewerbung ermöglichen sowie Arbeitsagenturen und Jobcenter bei Vermittlungsaktivitäten unterstützen. Das schnelle und unkomplizierte Verfahren setzt auf den etablierten und gut funktionierenden Strukturen in der Anerkennungsberatung der IHKs in allen Regionen Deutschlands auf. Die formale Berufsanerkennung nach den gesetzlichen Vorgaben zur Feststellung der beruflichen Qualifikation (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz) kann bei Bedarf in einem späteren Schritt zur längerfristigen Integration erfolgen.
Die IHK Darmstadt hat auf ihrer Website Informationen zusammengefasst, die ukrainischen Geflüchteten beim Weg in den Arbeitsmarkt unterstützen sollen. Dort sind auch Informationen zum neuen Erstberatungs-Check zu Berufsqualifikationen eingestellt: www.ihk.de/darmstadt, Nummer 5472704 im Suchfeld eingeben.
Kontakt: Henrik Richter, Team Ausbildung, IHK Darmstadt, Telefon: 06151 871-1243, E-Mail: henrik.richter@darmstadt.ihk.de
Übersetzungshilfe
Wer Unterstützung benötigt, weil er Menschen aus der Ukraine bei sich aufgenommen hat, kann sich an den Ehrenamtlichen Dolmetsch-Pool des Kreises Groß-Gerau wenden.
Von dort aus kann dann für bestimmte Aufgaben und Zeiten, z.B. bei den behördlichen Angelegenheiten, Hilfe aus dem Dolmetsch-Pool angefragt werden.
Nähere Auskunft bei Ivan Garofalo, 06152 989-202
Bei juristischen oder medizinischen Dokumenten bitten wir bei einem professionellen Übersetzungsbüro anzufragen.
Informationen des Landes Hessen
Auf den Internetseiten des Landes Hessen werden für alle mittelbar oder unmittelbar vom Krieg betroffenen Menschen in Hessen Informationen bereitgestellt. Per Mail sowie unter der Hotline 0800 - 110 3333 stehen Mitarbeiter des Landes Hessen für etwaige Fragestellungen zur Verfügung.
Auf der folgenden Seite hält das Land Hessen für alle mittelbar oder unmittelbar vom Krieg betroffenen Menschen in Hessen Informationen bereit:
Infektionsschutz und Corona
Kontakte in der Kreisverwaltung
Ich habe eine spezielle Frage zum Ukraine-Krieg und den Folgen:
Wie erhalte ich für die Unterbringung (Gastfamilie) eine Entschädigung?
Ich biete eine Wohnung an / Ich suche eine Wohnung:
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an: fluechtlinge@kreisgg.de
Unterstützung für Wohnkosten ist über die Auszahlung der sogenannten „Kosten der Unterkunft“ (KdU) durch den Kreis Groß-Gerau möglich – für Details wenden Sie sich bitte an Telefon: +49 6152 989 84047, E-Mail: asylblg@kreisgg.de. Achtung: Was gezahlt werden kann hängt vom jeweiligen Wohnraum ab.
Ich habe Fragen zur Krankenversicherung von Geflüchteten:
Servicenummer 06152 989-84047
Ich benötige Informationen zum Lebensunterhalt von Geflüchteten:
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG)
Servicenummer 06152 989-84047
Ich möchte mich über ausländerrechtliche Belange informieren:
<link file:40465>Інформація для біженців з України
<link file:40466>Information für Flüchtlinge aus der Ukraine
Ich benötige Informationen zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen:
Der Fachbereich Jugend und Familie, ASD-umA (unbegleitete minderjährige Ausländer*innen) des Kreises Groß-Gerau weist in der aktuellen Situation daraufhin hin, dass die Kolleg*innen für Beratung, Unterstützung und ggf. Versorgung für umA ansprechbar sind.
Dieser Personenkreis umfasst allein reisende Minderjährige und Minderjährige, die im Familienverbund, aber ohne Personensorgeberechtigten nach Deutschland eingereist sind.
Sprechen Sie uns an:
Kontaktdaten:
Kreis Groß-Gerau
Jugend und Familie
ASD-umA
Wilhelm-Seipp-Str. 4
64521 Groß-Gerau
Servicenummer 06152 989-761