FAQ's - Häufig gestellte Fragen

Wann wird der Ausländer-Beirat gewählt?

Die nächste Wahl der Ausländer-Beiräte in Hessen findet am Sonntag, den 14. März 2021 statt. An diesem Tag wählen auch alle deutschen Bürgerinnen und Bürger ihre politischen Vertreterinnen und Vertreter in ihrer Kommune für das Stadtparlament oder die Gemeindevertretung.

Was ist eine Kommune?

Eine Kommune ist die unterste staatliche Verwaltungs-Einheit, also eine Stadt oder eine Gemeinde.

Für wie lange wird der Ausländer-Beirat gewählt?

Der Ausländer-Beirat wird für 5 Jahre gewählt.

Wo gibt es Ausländer-Beiräte im Kreis Groß-Gerau?

In folgenden Kommunen kann am 14. März 2021 ein Ausländer-Beirat gewählt werden:

Bischofsheim, Ginsheim-Gustavsburg, Mörfelden-Walldorf, Nauheim, Raunheim, Riedstadt und Rüsselsheim am Main.

Wie viele Mitglieder hat der Ausländer-Beirat?

Die Kommune legt in ihrer Haupt-Satzung fest, wie viele Mitglieder der Ausländer-Beirat hat. Das ist abhängig von der Anzahl der Ausländer*innen in der Kommune. Nach der hessischen Gemeinde-Ordnung § 85 sind es mindestens 3 Mitglieder, höchstens 37.

Wer darf den Ausländer-Beirat wählen?

Wählen darf jede*r, der*die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist, einen ausländischen Pass besitzt und seit mindestens sechs Wochen in der Kommune gemeldet ist. Bürger*innen mit doppelter Staats-Bürgerschaft dürfen nicht wählen.

Wer kann in den Ausländer-Beirat gewählt werden?

Wählbar als Mitglied des Ausländerbeirats sind diese wahlberechtigten ausländischen Einwohner*innen:

  • Am Wahltag mindestens 18 Jahre alt
  • seit mindestens drei Monaten in ihrem Ort den Haupt-Wohnsitz haben
  • Deutsche, die eine andere oder weitere Staats-Bürgerschaft hatten oder haben

Wen kann ich wählen?

Sie können alle Personen wählen, die sich zur Wahl haben aufstellen lassen. Wer das in Ihrer Kommune ist, können sie entweder in Ihrem Rathaus erfahren oder unter www.agah-hessen.de.

Findet auf jeden Fall eine Ausländer-Beiratswahl statt?

Werden keine Wahlvorschläge für eine Ausländer-Beiratswahl eingereicht oder zugelassen oder werden weniger Bewerber*innen zur Wahl zugelassen, als Sitze zu verteilen sind, findet die Ausländer-Beiratswahl nicht statt.

In diesen Fall muss in der jeweiligen Kommune eine Integrations-Kommission gebildet werden, die aus politischen Mandatsträger*innen der Kommune und ausländischen Personen aus der Kommune besteht.

Wie kann ich erfahren, ob in meiner Gemeinde bereits ein Ausländer-Beirat besteht oder ein Ausländer-Beirat neu eingerichtet werden muss?

Sie können es von der Gemeinde selbst oder von der AGAH (Landesverband der kommunalen Ausländerbeiräte in Hessen) erfahren. In Gemeinden mit mehr als 1.000 gemeldeten ausländischen Einwohner*innen muss entweder ein Ausländer-Beirat oder eine Integrations-Kommission eingerichtet werden. Außerdem gibt es einige Gemeinden, die freiwillig einen Ausländer-Beirat eingerichtet haben, obwohl dort weniger als 1.000 ausländische *innen gemeldet sind.

Wie kann ich meinen Ausländer-Beirat wählen?

Wenn Sie zur Wahl berechtigt sind, dann erhalten Sie bereits einige Wochen vor dem Wahltag (14. März 2021) einen Brief mit einer Wahl-Benachrichtigung. Mit diesem Brief dürfen Sie am Wahltag zum Wahlbüro in Ihrer Nähe kommen und Ihren Ausländer-Beirat wählen. Wenn Sie am Wahltag nicht zuhause oder krank sind, dann können Sie schon vorher per Briefwahl wählen. Dazu müssen Sie den Anweisungen für die Briefwahl in der Wahl-Benachrichtigung folgen.

Was sind die Aufgaben des Ausländer-Beirates?

Die Hauptaufgaben des Ausländer-Beirates liegen in der Interessen-Vertretung der ausländischen Einwohner*innen und der Beratung insbesondere der Gemeindeorgane. Der Ausländer-Beirat arbeitet dazu mit den Kommunal-Politiker*innen und der Verwaltung zusammen und steht in ständigem Kontakt mit den politischen Parteien, gesellschaftlichen Organisationen und ausländischen Vereinen. Darüber hinaus fördert er die sozialen und kulturellen Aktivitäten und trägt zur Verständigung zwischen Deutschen und Ausländer*innen bei.

Wie arbeitet der Ausländer-Beirat?

Einmal monatlich soll sich der Beirat treffen.  Bei den Treffen werden Themen und Ideen besprochen und die wichtigsten Entscheidungen getroffen, die für alle Mitglieder bindend sind. Mit Meinungen und Ideen wirkt der Ausländer-Beirat in den Arbeitsgruppen der Gemeinde und lässt die Interessen der ausländischen Bürger*innen in den kommunalpolitischen Willensbildungs-Prozess mit einfließen. Auch wenn man nicht Mitglied des Ausländer-Beirates ist, kann man als Gast bei den Treffen dabei sein.

Kontakt

Steuerung/Büro für Integration

Büroleitung

Sedef Yıldız9899+49 6152 989 517

Fach- und Koordinierungsstelle gegen Rechtsextremismus und Rassismus

Nilüfer Aldmeri162+49 6152 989 772

DEXT-Fachstelle

Wida Zmarai11238+49 6152 989 779

WIR-Koordinator

Ivan Garofalo8758+49 6152 989 202

WIR-Koordinatorin

Sarah Müller11459+49 6152 989 84291

Geschäftsstelle

Silvia Jancke8899+49 6152 989 630

Kontakt

Steuerung/Büro für Integration

Büroleitung
Sedef Yıldız
06152 989 517

Fach- und Koordinierungsstelle gegen Rechtsextremismus und Rassismus
Nilüfer Aldmeri (in Elternzeit)
06152 989 772

DEXT-Fachstelle
Wida Zmarai
06152 989 772

WIR-Koordinator
Ivan Garofalo
06152 989 202 

WIR-Koordinatorin
Sarah Müller
06152 989 84291

Geschäftsstelle
Silvia Jancke
06152 989 630

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netzwerk-demokratie@kreisgg.de