Nach der jüngsten Novellierung der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) im Mai 2020 sind Kommunen, in denen mehr als 1.000 ausländische Staatsbürger*innen leben, verpflichtet einen Ausländerbeirat oder eine Integrationskommission zu bilden. Bei Kommunen, die sich für einen Ausländerbeirat entschieden haben, in denen aber mangels Wahlvorschlägen bzw. Bewerber*innen die Wahl ausfällt, wird die alternative Beteiligungsform der Integrationskommission zur Pflicht.
Im Landkreis Groß-Gerau haben sieben Kommunen ein Ausländerbeirat und sieben Kommunen eine Integrationskommission eingeführt: