Sachgebiete
Gefahrenverhütungsschauen
- Organisation und Durchführung
- Durchsetzung der Mängelbeseitigung und Nachschau
Baugenehmigungsverfahren
- Beteiligungen in Form brandschutztechnischer Stellungnahmen
- Prüfung von Brandschutz-Konzepten und Feuerwehr-Plänen
Beratung und Abstimmung
- der Bauherren, Architekten und Planungsbüros
- der Leiter der örtlichen Feuerwehren
Der Vorbeugender Brandschutz ist Aufgabenfeld der vom Kreisbrandinspektor geführten Brandschutzdienststelle.
Die Tätigkeiten im Vorbeugenden Brandschutz werden durch Gefahrenverhütungsbeauftragte wahrgenommen, die als anerkannte Sachverständige der Feuerwehren für den Vorbeugenden Brandschutz in Hessen qualifiziert sind.
Fachdienstleitung:
Gefahrenverhütungsschauen/
Baugenehmigungsverfahren:
E-Mail: vb@kreisgg.de
Weitere Kontaktdaten finden Sie auf der Homepage
www.gg112.de