Das Büro für Integration fördert im Rahmen des Netzwerks gegen Rechtsextremismus und Rassismus des Kreises Groß-Gerau Vorhaben wie z.B. Fachveranstaltungen, Informationsveranstaltungen, Kulturveranstaltungen, Projekte, Veranstaltungsreihen oder andere mehrtätige Veranstaltungsvorhaben,
- die sich mit den Themenfeldern Rechtextremismus und Rassismus beschäftigen,
- aktive Prävention gegen Rechtsextremismus und Rassismus leisten,
- über die unterschiedlichen Diskriminierungsarten von Menschen aufklären und sensibilisieren,
- die humanistischen Werthaltungen als Lern- und Handlungsziel verfolgen,
- die Demokratiestärkung im Denken und Handeln fördern.
Mit der Förderung von Maßnahmen werden folgende Ziele verfolgt:
- nachhaltige und kritische Auseinandersetzungen mit folgenden Zielsetzungen:
- Pflege und Stärkung der Demokratiearbeit im Kreis Groß-Gerau.
- Unterstützung und Stärkung der Demokratiearbeit in der Jugend- und Erwachsenenbildung.
- Aktive Prävention gegen Rechtsextremismus und Rassismus.
- Erlangung von Handlungskompetenz im Falle der Konfrontation mit Rechtsextremismus und Rassismus von Fachkräften und Multiplikator*innen.
- Sensibilisierung in rassismuskritischen Denk- und Handlungsweisen,
- einschließlich der Sprache als Medium zur Demokratiestärkung
- Sensibilisierung über intersektionelle Diskriminierungsformen sowie
- gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit.
Antragsverfahren:
Eine Förderung wird nur auf schriftlichen Antrag gewährt. Einzureichen sind die Anträge vor der Durchführung des geplanten Vorhabens und bis spätestens 30.11 des Kalenderjahres. Bereits begonnene oder durchgeführte Vorhaben werden nicht gefördert. Die Anträge sind ausgedruckt einzureichen unter folgender Adresse:
Der Kreisausausschuss des Kreises Groß-Gerau
Fachbereich Steuerung; Büro für Integration
Fachstelle Netzwerk gegen Rechtsextremismus und Rassismus
Wilhelm-Seipp-Str. 4
65421 Groß-Gerau
Die Fachstelle des Netzwerks sichtet und bewertet den Antrag in Austausch mit der kreisverwaltungsinternen Kerngruppe und entscheidet über die Förderung der Maßnahmen.
Ein Rechtanspruch auf die Förderung besteht nicht. Die Vergabe erfolgt auf Antrag und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
Downloads:
Richtlinien des Förderprogramms.