Rechnungswesen

Das Rechnungswesen in der Kreisverwaltung Groß-Gerau wurde zum 01.01.2008 auf die Doppik (vergleichbar der doppelten kaufmännischen Buchführung) umgestellt, nachdem es seit jeher in der öffentlichen Verwaltung das System der Kameralistik (Einnahmen- und Ausgabenrechnung) gegeben hat.

Das Externe Rechnungwesen unterteilt sich in die Sachgebiete:

  • Finanzbuchhaltung mit den Nebenbuchhaltungen
    (Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung)
  • Anlagenbuchhaltung
  • Zahlungsverkehr

Im Externen Rechnungswesen wird der gesamte Zahlungsverkehr der Kreisverwaltung Groß-Gerau abgewickelt.

Die Kreisverwaltung unterhält folgende Bankverbindungen:

1. (Hauptkonto)
Konto-Nr. 18bei der Kreissparkasse Groß-Gerau, BLZ 508 525 53
IBAN: DE67 5085 2553 0000 0000 18
BIC:   HELADEF1GRG

2. (nur für Soziale Sicherung)
Konto-Nr. 2105 bei der Kreissparkasse Groß-Gerau, BLZ 508 525 53
IBAN: DE75 5085 2553 0000 0021 05
BIC:   HELADEF1GRG

3.
Konto-Nr. 431800 bei der Volksbank Südhessen-Darmstadt, BLZ 508 900 00
IBAN: DE73 5089 0000 0000 4318 00
BIC:   GENODEF1VBD

4.
Konto-Nr. 11543607 bei der Postbank Frankfurt, BLZ 500 100 60
IBAN: DE41 5001 0060 0011 5436 07
BIC:   PBNKDEFFXXX

5. (nur für Jugendamt)
Konto-Nr. 34800603 bei der Postbank Frankfurt, BLZ 500 100 60
IBAN: DE58 5001 0060 0034 8006 03
BIC:   PBNKDEFFXXX

Finanzbuchhaltung mit den Nebenbuchhaltungen (Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung)

Im Externen Rechnungswesen befindet sich die Finanzbuchhaltung mit der Debitoren- und der Kreditorenbuchhaltung.

In der Kreditorenbuchhaltung werden die ausgehenden Gelder unter Einhaltung der von den Fachbereichen mitgeteilten Fälligkeitstermine verbucht.
Die Debitorenbuchhaltung ist für die Einnahmeverwaltung zuständig. Hier werden die Forderungen des Kreises gegenüber den Zahlungspflichtigen überwacht und die offenen Posten angemahnt oder ggf. im nächsten Schritt zur Vollstreckung weitergeleitet.

Eine weitere Aufgabe der Buchhaltung ist die gesetzlich vorgegebene ordnungsgemäße Belegsammlung und -aufbewahrung.

Anlagenbuchhaltung

In der Anlagenbuchhaltung werden die Anlagegüter des Sachanlagevermögens verwaltet.
Voraussetzung hierfür ist zunächst die Erfassung und Bewertung aller vorhandenen Vermögensgegenstände des Kreises Groß-Gerau.

Alle Neuzugänge, Veränderungen und Abgänge an den Vermögensgegenständen des Kreises sind zu dokumentieren.

Die Nutzungsdauer für die Anlagen ist zu ermitteln und Abschreibungsläufe durchzuführen. Weiterhin sind Anlagenspiegel im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten zu erstellen.

Zahlungsverkehr

Im Zahlungsverkehr werden alle Zahlungsein- und -ausgänge der Kreisverwaltung sachlich zugeordnet und verbucht.

Es werden alle Zahlwege bearbeitet: Bar, EC, Überweisungen, Abbuchungen und Scheck. Die nicht zuordenbaren Geldein- und -ausgänge werden geklärt.

In der Barkasse wird der tägliche Bargeldbestand verwaltet und das benötigte Wechselgeld geplant.

Über die täglichen Bargeldbewegungen ist ein Rechnungsabschluss zu erstellen und mit dem jeweiligen Kassenbestand abzustimmen.

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